Von der Ruhe vor dem Sturm

Erste Fakten zur Praxis mit dem Künstler_innensozialversicherungsstrukturgesetz

Seit 1. 1. 2011 sind erste, in den Interministeriellen Arbeitsgruppen (IMAG) erarbeiteteGesetzesnovellen in Kraft. Wie steht es nun um erste Erfahrungen? „Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird für alle Kunstschaffenden (…) ein KünstlerInnen-Servicezentrum (…) eingerichtet.“, heißt es im Gesetzestext. Dass diese Vorgabe damit erfüllt sein soll, dass sich die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) schlicht per se zum Servicezentrum (auch) für Kunstschaffende erklärt hat, hat nicht nur bei Interessenvertretungen und Künstler_innen zu Irritationgeführt, sondern istnach wie vor in Frage zu stellen.

Servicezentrum und Ruhendmeldung

Von 2000 Kontaktaufnahmen von Künstler _ innen seit Jahresbeginn wusste die SVA Ende April zu berichten. Gezählt wird auch bei den Ruhendmeldungen (seit 1. 1. kann die künstlerische Tätigkeit respektive die daraus resultierende SVA-Pflichtversicherung ruhend gemeldet werden): Auf 80 Ruhendmeldungen kam die SVA, dahingegen auf 95 der Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF), der die Ruhendmeldungen entgegennimmt und anschließend eine entsprechende Meldung an die SVA weitergibt. Unerwarteterweise liegt der Schwerpunkt der Ruhendmeldungen bei bildenden Künstler _ innen, während bislang nur eine einzige Filmschaffende diese Optionin Anspruch nahm. Erstaunlich insofern, als dass die Ruhendmeldung einzig und allein darauf abzielt, gegebenenfalls den Bezug vonArbeitslosengeld zu ermöglichen (seit 1.1. 2009 ist das Bestehen einer SVA-Pflichtversicherung nämlich ein Grund, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mehr geltend machen zu können; die Ruhendmeldung ermöglicht nun eine – auch gegenüber dem AMS nachhaltig verbindliche – vorübergehende Abmeldung von der Pflichtversicherung). Insbesondere Theaterund Filmschaffende zeigten in den letzten beiden Jahren das Problem auf, dass sie plötzlich – zwischen in diesem Bereich typischen kurzfristigen Anstellungen – kein Arbeitslosengeldmehr beziehen konnten, wenn sie nicht auch ihre SVA-Pflichtversicherung beendeten, ergoihre selbständige Tätigkeit endgültig einstellten.

Ruhendmeldung ist kein Sparprogramm!

Laut KSVF melden auch Künstler_innen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, ihre Tätigkeit ruhend. Über die Beweggründe für diese Ruhendmeldungen lässt sich nur spekulieren. Ist das Ziel eine vermeintliche Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen, geht die Rechnung jedenfalls kaum auf! Schon gar nicht für Künstler_innen, die einen Zuschuss aus dem KSVF beziehen. Zwar bedeutet eine Ruhendmeldung, dass im betreffenden Zeitraum die Sozialversicherungruht (kein Versicherungsschutz!) und die SVAfolglich keine Beitragsvorschreibungen schickt. Allerdings sind – unabhängig von Ruhendmeldungen! – letztlich immer die Jahreseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit im betreffenden Kalenderjahr ausschlaggebend für die Berechnung der endgültigen Sozialversicherungsbeiträge. Auch die jährliche Mindestbeitragsgrundlage ändert sich durch eine Ruhendmeldung nicht. (Einzig der Unfallversicherungsbeitrag von ¤ 8,20 ist ein monatlicher Fixbetrag.) Umgekehrt kommt es zu einer Aliquotierung der Zuschüsse aus dem KSVF: Wer also die künstlerische Tätigkeit sechs Monate lang ruhend meldet, kann maximal die Hälfte des sonst maximal möglichen Jahreszuschusses erhalten. Während – wie beschrieben – die SVABeiträge letztlich quasi unverändert bleiben.


Daniela Koweindl ist kulturpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst.