Werkverzeichnis-Glossar
Dieses Glossar dient als Orientierungshilfe für die Erstellung eines Werkverzeichnisses und richtet sich an Kunstschaffende und Nachlasshalter:innen sowie weitere externe Personen, die ein Werkverzeichnis für Künstler:innen anlegen.
Aus diesem Glossar kann sowohl ein Werkverzeichnis mit Informationsziel als auch ein umfangreicheres kritisches Werkverzeichnis entstehen – von einer Grundliste aus Primärdaten bis zur reflektierten, kommentierten Dokumentation. Die Erstellung eines Werkverzeichnisses kann für Künstler:innen ein kreativer Prozess sein, der eng mit dem eigenen Schaffen verknüpft ist. Für Nachlasshalter:innen oder auch Wissenschaftler:innen gestaltet sich dieser Prozess hingegen eher analytisch. In beiden Fällen besteht allerdings ein Copyright auf das Werkverzeichnis.
Die vorgeschlagene Struktur kann dabei angepasst, erweitert oder verknappt werden. Umfang und Detailtiefe der erfassten Informationen legt jede Person selbst fest. Dieses Glossar versteht sich als Vorschlag, der flexibel an individuelle Bedürfnisse angepasst werden kann.
Es ist hilfreich, bereits im Vorfeld zu klären, welchem Ziel und welchem Nutzen das Werkverzeichnis dienen soll, und die Felder entsprechend zu definieren. Ebenso sollte überlegt werden, ob daraus später ein Printprodukt entstehen soll oder ob die Daten in eine Datenbank überführt werden.
Ein regelmäßiger Austausch mit Kolleg:innen oder anderen Vor- und Nachlasshalter:innen kann eine große Bereicherung sein und die Arbeit wesentlich erleichtern. Geteilte Erfahrungen und gegenseitige Unterstützung eröffnen nicht nur neue Sichtweisen und Lösungswege, sondern tragen auch zur Stärkung der eigenen Motivation bei.
Das Glossar wurde im Rahmen der AG Fokus Senior Artist in enger Zusammenarbeit mit dem Forum Vor/Nachlass erarbeitet.
Werkverzeichnis-Glossar
1. WerkverzeichnisnummerDas Entstehungsdatum bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Werk geschaffen wurde. Wenn das genaue Jahr oder der genaue Tag bekannt ist, wird dieser direkt vermerkt. Ist das Datum nicht eindeutig feststellbar, können ungefähre oder eingeschränkte Angaben gemacht werden, zum Beispiel „1920 (vor)“ oder „1920 (nach)“. Bei unsicheren Datierungen können Formulierungen wie „1920 (vermutlich)“ verwendet werden. Wurde die Arbeit an einem Werk nach einer Unterbrechung fortgesetzt, kann zusätzlich ein Wiederaufnahmedatum angegeben werden. Dies macht den Entstehungsprozess nachvollziehbarer, besonders wenn er sich über mehrere Phasen erstreckt hat, etwa: „1920 – 1925 (mit Unterbrechungen)“ oder „1920 (begonnen), 1922 (überarbeitet), 1925 (vollendet)“. Die Angaben sollten einheitlich formuliert werden, um eine klare und konsistente zeitliche Einordnung innerhalb des Werkverzeichnisses zu gewährleisten und eine einfache Sortierung nach Jahr zu ermöglichen.
Der Objekttyp beschreibt mit welchen Mitteln oder in welcher gestalterischen Form ein Kunstwerk realisiert wurde, und dient der systematischen Ordnung und Gruppierung von Werken. Jedem Werk wird eine übergeordnete Werkgruppe zugewiesen, wie etwa Malerei, Zeichnung, Skulptur, Fotografie, Druckgrafik, Installation, etc.. Diese einheitliche strukturelle Zuordnung ermöglicht eine übersichtliche Erfassung des Gesamtwerks und bildet die Grundlage für gezielte Suche, Filterung und Auswertung – etwa im Rahmen von Ausstellungen, Publikationen oder wissenschaftlicher Projekte.
Die Präsentation bezeichnet das Trägermaterial oder den materiellen Bildträger, auf dem oder mit dem ein Kunstwerk ausgeführt wurde. Dazu gehören klassische Bildträger wie Leinwand, Papier oder Holz ebenso wie plastische Werkstoffe wie Bronze, Marmor, Gips oder Kunststoff. Auch unkonventionelle Materialien – etwa Karton oder gefundene Objekte – können als Präsentationsmaterial dienen. Besteht ein Werk aus mehreren Trägern oder Materialien, sollten möglichst alle benannt werden, wobei die Hauptmaterialien zuerst aufgeführt werden. Die präzise Angabe des Präsentationsmaterials bildet eine wesentliche Grundlage für die kunsthistorische Einordnung, die Konservierung und die sachgerechte Präsentation eines Werks.
Das Material bezeichnet jene Stoffe oder Substanzen, die im Werk selbst verarbeitet oder auf den Bildträger aufgetragen wurden. Dazu gehören Malfarben wie Öl-, Tempera- oder Aquarellfarben, Zeichenmittel wie Bleistift, Kohle oder Tusche, bildhauerische Werkstoffe wie Gips, Keramik, Bronze oder Kunststoff sowie Collage-Materialien und Fundobjekte. Bei Werken, die aus mehreren Materialien bestehen, sollten möglichst alle präzise benannt werden, wobei die Hauptmaterialien zuerst genannt werden. Die präzise Dokumentation des Materials ist für Forschung, Restaurierung, Archivierung und konservatorische Maßnahmen von zentraler Bedeutung.
Auch hier trägt ein kontrolliertes Vokabular wesentlich zur Konsistenz und Nachvollziehbarkeit bei.
Die Technik beschreibt die Art und Weise, wie ein Kunstwerk ausgeführt wurde. Sie bezieht sich auf das gestalterische Verfahren oder konkrete handwerkliche Vorgehen, mit dem die verwendeten Materialien bearbeitet, aufgetragen, geformt oder kombiniert wurden.
Beispiele sind Maltechniken wie Malerei, Ölmalerei oder Aquarell, grafische Verfahren wie Radierung, Lithografie oder Siebdruck sowie bildhauerische Verfahren wie Guss, Schnitzen oder Modellieren. Auch experimentelle oder medienübergreifende Vorgehensweisen, wie etwa Kratzen, Wischen, Übermalen, Assemblage oder „Scratching auf CD-Hüllen“ können hier eingeordnet werden. Die präzise Angabe der Technik ist wesentlich für die kunsthistorische Einordnung, Restaurierung, Archivierung und Präsentation eines Werks. Die Technik kann sich in manchen Fällen mit dem Objekttyp überschneiden.
Die Angabe einer Serie oder Werkgruppe dient der systematischen Erfassung von Kunstwerken, die in einem inhaltlichen, formalen oder konzeptionellen Zusammenhang stehen. Als Serie werden in der Regel Arbeiten bezeichnet, die in direkter zeitlicher Folge entstanden sind und aufeinander aufbauen – etwa durch Variationen eines Motivs, wiederkehrender Kompositionsprinzipien oder eine fortlaufende konzeptuelle Idee. Eine Werkgruppe hingegen fasst Arbeiten zusammen, die durch gemeinsame Themen, Techniken oder stilistische Merkmale verbunden sind, auch wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg oder unabhängig voneinander entstanden sind.
In diesem Feld werden alle technischen, räumlichen oder praktischen Anforderungen erfasst, die für die sachgerechte Installation, Präsentation und Pflege eines Kunstwerks notwendig sind. Dazu zählen etwa Hinweise zur Hängung, zur Positionierung im Raum, zur Stromversorgung, zur Nutzung spezieller Geräte oder Trägersysteme sowie konkrete Anleitungen für den Aufbau oder Abbau komplexer, mehrteiliger oder medienbasierter Arbeiten. Ebenso können hier Anweisungen zum optimalen Umgang mit empfindlichen Materialien oder zur Pflege hinterlegt werden – etwa bei licht- oder temperatursensiblen Werken. Je detaillierter die Angaben, desto besser lassen sich Aufbau, Ausstellung und Erhaltung im Sinne der Künstler:innen umsetzen. Gegebenenfalls kann hier auch auf ergänzende Pläne, Anleitungen oder technische Dokumente verwiesen werden.
Der Standort ist der Ort, an dem sich das Werk aktuell befindet. Für eine möglichst präzise Bestandsführung sollten alle relevanten Orte erfasst werden, z. B. Galerien (bei Kommission), Museen oder Sammlungen (bei z.B. Leihgaben). Standort und Lagerort können identisch sein. Es wird empfohlen, ein Dropdown-Menü mit den verfügbaren Standorten zu verwenden.
Die Angabe des Erhaltungszustands dokumentiert die physische Verfassung eines Werks und ermöglicht es, Restaurierungsbedarf oder besondere Vorsichtsmaßnahmen zu erkennen. Auch für Erb:innen ist sie hilfreich, da so Ausstellbarkeit und mögliche Kosten besser eingeschätzt werden können.
Zur Erfassung eignet sich ein abgestuftes Dropdown-Menü, wie z. B.:
A – Unauffällig: Keine sichtbaren Schäden oder Alterserscheinungen.
B – Geringe Veränderungen: Minimale Altersspuren, ohne akuten Handlungsbedarf.
C – Moderat verändert: Leichte Schäden oder kleinere Restaurierungen vorhanden/nötig.
D – Erhaltungsbedürftig: Deutliche Altersspuren, konservatorische Maßnahmen empfohlen.
E – Gefährdet: Starke Schäden, mit Vorsicht zu behandeln, hoher Restaurierungsbedarf.
F – Zerstört: Vollständig oder weitgehend zerstört und nicht mehr ausstellbar.
G – Gestohlen/Verschollen: Gestohlen oder verschwunden; nicht mehr auffindbar.
H- Übermalt: Ursprüngliche Oberfläche ganz oder teilweise durch Übermalung verdeckt.
Empfohlen werden zusätzliche Felder für Datum der Erfassung des Erhaltungszustands (sofern nicht durch die allgemeine Spalte Tag der Aufnahme abgedeckt), Name der erfassenden Person des Erhaltungszustands sowie ein Notizfeld (Freitextfeld) für detaillierte Hinweise zum Erhaltungszustand.
Falls notwendig, können dort spezifische Aspekte genannt und durch Bilddokumente ergänzt werden, wie etwa:
· Materialveränderungen (z. B. Vergilbung/Nachdunklung/Ausbleichen, Risse, Ablösungen)
· Mechanische Schäden (z. B. Kratzer, Druckstellen, Abrieb)
· Restaurierungsmaßnahmen (z. B. Retuschen, Rissschließung)
· Besondere Gefährdungen (z. B. Schädlingsbefall, Feuchtigkeitsschäden)
An dieser Stelle werden relevante Ausstellungen angeführt, in denen das Werk präsentiert wurde. Ist das Werk mehrfach ausgestellt worden, erfolgt die Auflistung chronologisch. Die Einträge sollten einheitlich formatiert sein, um eine klare, strukturierte Darstellung innerhalb des Werkverzeichnisses zu gewährleisten.
Erforderliche Angaben umfassen idealerweise:
- Titel der Ausstellung
- Ausstellungsort (Name der Institution/Ort)
- Zeitraum der Ausstellung
- Katalogverweise
Diese Informationen schaffen Transparenz, erleichtern die kunstgeschichtliche Positionierung und wissenschaftliche Aufarbeitung eines Werks. Eine ausführliche Dokumentation erhöht zudem den Wert des Werks, erfordert jedoch sorgfältige Pflege. Für umfangreiche Nachweise empfiehlt sich eine separate Liste Ausstellungsverzeichnis innerhalb der Excel-Datei, die Werke und zugehörige Publikationen systematisch auflistet.
Die Informationen sind chronologisch und in einheitlicher Form darzustellen.
Die Provenienz kann ggf. ausführlich wie auch die Ausstellungshistorie in einer extra Liste innerhalb der Exceldatei gesammelt werden.
Der Verkaufspreis ist der tatsächlich vereinbarte Preis, zu dem ein Kunstwerk verkauft wird. Er kann vom Verkehrswert abweichen, da er von individuellen Verhandlungen, persönlichen Motiven der Käufer:innen, besonderen Merkmalen des Werks oder aktueller Nachfrage beeinflusst wird.
Achten Sie darauf, dass es sich beim Verkaufswert, Versicherungswert und Verkehrswert um sehr sensible Daten handelt, welche je nach Empfänger:in des Werkverzeichnisses oder einer Werkliste nicht immer weitergeben werden sollten. Die entsprechenden Spalten können etwa vor dem Export oder beim Erstellen eines PDFs ausgeblendet werden.
Die Einträge sollten vollständig, nachvollziehbar und in einem einheitlichen Zitierstil verfasst sein, um eine klare Zuordnung zu ermöglichen.
Die Kategorisierung von Werken dient dazu, diese nach Bedeutung, Zustand oder Historie zu klassifizieren und eine klare Einordnung im Werkverzeichnis zu ermöglichen. Sie ist besonders wichtig für die spätere Bearbeitung durch Erb:innen oder Nachlassverwalter:innen, da diese oft vor der schwierigen Aufgabe stehen, Werke einteilen zu müssen. Eine vorherige Kategorisierung durch die Künstler:innen oder in Absprache mit Fachpersonen kann hier Orientierung und Entlastung bieten. Gleichzeitig ist die Reflexion über die Einteilung auch für aktive Künstler:innen wertvoll, da sie ihr eigenes Werk besser strukturieren und den Überblick über das Kernwerk behalten können. Folgend finden Sie den Vorschlag einer Kategorisierung [1], welche über ein Drop-Down-Menü (A,B,C) gesteuert werden kann.
A) Kernwerk
Das Kernwerk umfasst die bedeutendsten Arbeiten eines:einer Künstler:in, die das Gesamtwerk maßgeblich prägen. Diese Werke reflektieren die künstlerische Vision und die zentralen Themen des:der Künstler:in. Sie besitzen eine besondere Relevanz und wurden in Ausstellungen und Publikationen gewürdigt. Diese Arbeiten können aus verschiedenen Schaffensperioden stammen.
B) Weitere bedeutende Werke
Arbeiten dieser Gruppe dokumentieren die künstlerische Entwicklung und stammen oft aus der produktivsten Schaffensperiode eines:einer Künstler:in. Sie stellen jenen Teil des Werks dar, der sich sowohl für den Verkauf als auch für die museale Präsentation eignet.
C) Werke von geringerem Rang
Arbeiten dieser Gruppe tragen zumeist weniger zum Gesamtwerk bei, können bisweilen unvollendet sein, wurden eventuell als Vorbereitung genutzt und können Arbeitsprozesse abbilden.
Künstler:innen wird empfohlen, bereits zu Lebzeiten bewusst zu entscheiden, welche Arbeiten dauerhaft im Werk verbleiben sollen, um das Gesamtbild nicht zu überfrachten und späteren Vor- oder Nachlassverwalter:innen die schwierige Aufgabe zu erleichtern, Entscheidungen über den Verbleib von Werken zu treffen. Sollte eine Arbeit nicht weiter im Werk geführt werden, ist es wichtig, diesen Schritt sorgfältig zu dokumentieren.
Im Falle einer externen Einteilung empfiehlt es sich, eine zusätzliche Spalte für die Nennung der einteilenden Person vorzusehen, da Künstler:innen ein Werk möglicherweise anders einordnen würden als z. B. Kunsthistoriker:innen.
Quelle Einteilungen: Franz-Josef Sladeczek/Sandra Sykora: After Collecting. Leitfaden für Künstlernachlässe, S. 181-195.
Sofern Bilddokumente vorhanden sind – auch Aufnahmen mit einer Handykamera sind ausreichend – sollten bestimmte Richtlinien beachtet werden, um eine konsistente und nachvollziehbare Dokumentation sicherzustellen:
- Es wird empfohlen ein „Directory-Feld“ im Werkverzeichnis zu führen, das in seinen Bezeichnungen zu den jeweiligen Ordnern der gesamten Abbildungssammlung des Werks führt. Dies kann zum Beispiel über ein extra Feld erfolgen, wo der Dateiname des Abbildungsordners vermerkt ist oder aber, der Dateiname der Abbildungen bezieht sich auf die Werkverzeichnisnummer oder auf die Entstehungsdaten des Werks.
- Beim Benennen der Bilddateien ist darauf zu achten, keine Sonderzeichen oder Leerzeichen zu verwenden. Als Trennzeichen empfiehlt sich der Unterstrich „_“.
- Gegebenenfalls sind Copyright- oder Urheberrechtsangaben zu ergänzen, insbesondere bei professionellen Aufnahmen oder Bildmaterial Dritter.
- Wenn möglich Bilddatei in drei Versionen abspeichern: 1) klein als Piktogramm für Werkverzeichnis/Werklisten, 2) Abbildung für Webauftritt, 3) Druckfertige Abbildung.
- Der Bilddatei-Ordner kann neben den Werkansichten ebenfalls weitere Materialien enthalten, wie z. B. Ausstellungsansichten, filmdokumentarisches Material oder Tondokumente. Innerhalb des Ordners sollten die Hauptbilder gekennzeichnet werden, z. B. durch eine führende „0“ im Dateinamen.
Es werden hierbei drei Felder empfohlen: 1) Datum der Erfassung, 2) Datum der Änderung, 3) Name der Person, die die Änderung vorgenommen hat.
Im Kommentarfeld können ergänzende Informationen und Querverweise auf Ordner oder begleitende Materialien (z. B. Rechnungen, Verkaufsbelege) vermerkt werden. Umfangreiche Einträge gelten als unstrukturierte Daten, die schwer durchschaubar, nicht einfach überführbar und kaum durchsuchbar sind. Arbeiten mehrere Personen mit der Liste, sollten Ergänzungen mit Datum und Initialen versehen werden. Informationen, die eigentlich in andere Felder gehören, sollten nicht hier eingetragen werden.
Zitierfähigkeit macht aus Daten des Werkverzeichnisses verwertbare Forschungsdaten. Daher ist es wichtig zu vermerken, wie einzelne Einträge korrekt zitiert werden sollen.
FAQ Werkverzeichnis
Unterschied zwischen Werkverzeichnis und InventarEin Werkverzeichnis ist eine vollständige, strukturierte Dokumentation aller bekannten Werke einer Künstlerin oder eines Künstlers. Es begleitet ein Werk also über seinen gesamten Weg.
Ein Inventar hingegen dient vornehmlich der Bestandsführung und verzeichnet, ungeachtet der Besitzverhältnisse, ausschließlich jene Werke, die sich aktuell im Besitz einer Person, Institution oder Sammlung befinden.
Eine Werkliste ist meist ein Extrakt aus einem Werkverzeichnis, zum Beispiel eine Liste aller Werke zwischen 1975 und 1980 oder aller Aquarellmalereien. Hat etwa eine:r Sammler:in oder Galerie Interesse an bestimmten Werktypen, kann eine solche Werkliste schnell und einfach in Excel erstellt werden, etwa über Schlagwortsuchen oder andere Filterfunktionen.
Kontrolliertes Vokabular ist eine standardisierte Sammlung von Begriffen, die konsequent für die Beschreibung und Verschlagwortung von Daten verwendet wird. Es sorgt für einheitliche Bezeichnungen, verhindert Synonyme oder unterschiedliche Schreibweisen und erleichtert so die Durchsuchbarkeit und Auswertung von Daten.
Durch die Nutzung eines kontrollierten Vokabulars wird die Konsistenz und Nachvollziehbarkeit in Datenbanken oder Werkverzeichnissen erhöht. Beispiele für etablierte kontrollierte Vokabulare sind der Art & Architecture Thesaurus (AAT) des Getty Research Institute, Iconclass oder Wikidata. Weiterführende Informationen zur Anwendung kontrollierter Vokabulare: Handreichung Deutscher Museumsbund: Kapitel 3: Kontrolliertes Vokabular und Kulturpool Wissen: Kontrollierte Vokabulare
Eine Werteliste bezeichnet in Excel eine Liste von zulässigen Einträgen, die in einer Zelle (Spalte) verwendet werden können. In einer offen angelegten Werteliste können Nutzer:innen neben den vorgegebenen Werten ebenfalls weitere Einträge ergänzen. Geschlossene Wertelistenerlauben hingegen nur die Auswahl der vordefinierten Werte. Wertelisten lassen sich in Excel über die Drop-Down-Menü-Funktion erstellen.
Wertelisten auf Basis von vordefinierten, standardisierten Begriffen (kontrolliertem Vokabular) sorgen für eine eindeutige und konsistente Begriffsverwendung. So kann beispielsweise für alle Kunstwerke der Begriff „Öl auf Leinwand“ verwendet werden, anstatt dass einzelne Einträge unterschiedlich als „Ölgemälde“ oder „Leinwand und Öl“ auftauchen. Dies verhindert Tippfehler, erleichtert die Suche und ermöglicht zuverlässige Filterfunktionen.
Strukturierte Daten liegen in klar definierten Feldern und Formaten vor, idealerweise nach einem kontrollierten Vokabular. Sie sind leicht durchsuchbar, z. B. über Schlagwortsuche, und lassen sich effizient auswerten und verarbeiten. Unstrukturierte Daten hingegen sind frei formulierte Texte oder unkontrolliertes Vokabular, das nicht standardisiert ist und daher schwer durchsuch, filter- und sortierbar bleibt.
Beim Anlegen von Notiz- oder Kommentarfeldern sollte bedacht werden, dass unterschiedliche Bezeichnungen für denselben Sachverhalt oder frei formulierte Einträge die Durchsuchbarkeit erheblich einschränken können. Wichtige Informationen sollten daher immer in eigenen, klar definierten Spalten hinterlegt und als strukturierte Daten erfasst werden.
Werden solche ergänzenden Tabellen geführt, sollte in der ersten Spalte stets die Werkverzeichnisnummer stehen. Auf diese Weise bleibt die eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen Kunstwerken jederzeit gewährleistet.
Mit der Dropdown-Menü-Funktion in Excel kann die Eingabe in einer Zelle (Spalten) auf eine Liste vordefinierter Auswahlmöglichkeiten beschränkt werden. Durch einen Klick auf den kleinen Pfeil neben der Zelle öffnet sich ein Menü, aus dem ein Wert ausgewählt werden kann, anstatt diesen manuell eingeben zu müssen. Das erleichtert die Dateneingabe und sorgt für einheitliche Werte.
Die 3-2-1-Backup-Regel der digitalen Archivierung empfiehlt, regelmäßig Backups Ihrer Daten zu erstellen, und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
Drei Ausführungen Ihrer Daten: Erstellen Sie mindestens zwei Backups (Kopien) Ihrer Dateien.
Zwei verschiedene Speichertypen: Die Kopien sollten in zwei unterschiedlichen Speichersystemen verwahrt werden (z.B. interne Festplatte, externe Festplatte oder Cloud-Backup).
Eine „Offsite-Kopie“: Mindestens eine Datenkopie sollte an einem externen Ort aufbewahrt werden, um sicherzustellen, dass lokale Schäden (durch Hochwasser, Feuer etc.) nicht alle Datenkopien beeinträchtigen.
- Markieren Sie die Zelle in der Tabelle, in welche Sie das Dropdown-Menü einbinden möchten durch einen Klick auf den Buchstaben über der Zelle (die gesamte Zelle sollte sich nun grau einfärben und ist somit markiert).
- Klicken Sie daraufhin oben im Reiter „Daten“ und auf „Datenüberprüfung“ (kleines Feld mit einem kleinen grünen Haken und einem kleinen roten Verbotskreis).
- Wählen Sie im neu geöffneten Fenster unter „Zulassen“, „Liste“ aus.
- In die Zeile unter „Quelle“ können Sie nun – mit einem Semikolon getrennt – Ihre gewünschten Begriffe für die Dropdown-Liste einfügen, z.B.: Leinwand; Holz; Kupfer; etc.
- Bestätigen Sie mit „OK“.
- Wenn Sie nun auf eines der mit einer Dropdown-Auswahl versehenen Felder klicken, erscheint rechts davon ein Pfeil. Durch einen Klick auf den Pfeil werden die eingegebenen Auswahlmöglichkeiten angezeigt.
Falls innerhalb eines bereits bestehenden Werkverzeichnisses diskriminierende und rassistische Werktitel bzw. Beschreibungen vorkommen, wird empfohlen, diese durchgestrichen und in kleinerer, tiefergestellter Schrift beizubehalten, um den historischen Kontext des Werkes zu wahren und gleichzeitig ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Weitere Informationen unter: https://imageplus.at/forschung/glossar.
