mobil und sozial abgesichert

In Kooperation mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin war die IGBK (Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste), ein Dachverband von Verbänden bildender Künstler/innen in Deutschland, auf Initiative der IGBK-Vorstandsmitglieder Annemarie Helmer-Heichele und Werner Schaub am 16. und 17. November 2010 Gastgeberin des Expert/innenworkshop Social Security of Visual Artists in Europe. Im Mittelpunkt standen die Frage der sozialen Absicherung in Europa sowie die Koordinierung der vorhandenen europäischen Gesetzgebungen und Sozialversicherungssysteme.

Nach Berlin eingeladen waren Repräsentant/innen von Künstler/innenverbänden, Ministerien und Sozialversicherungseinrichtungen aus sieben europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Kroatien, Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowakei) sowie Vertreter/innen der Europäischen Kommission. Aus Österreich nahmen beispielsweise Vertreter/innen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der IG Bildende Kunst teil. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der bildenden Künstler/innen selbst war insbesondere die Frage nach der Transparenz und der Praktikabilität der vorliegenden EU-Verordnung zur Koordinierung der unterschiedlichen nationalen sozialen Sicherungssysteme und der daraus resultierenden Regelungen von Interesse. Der Erfahrungsaustausch konzentrierte sich auf folgende Fragen: Wie ist der Informationsfluss über die Möglichkeiten sozialer Sicherung und über bestehende EU-Regularien für bildende Künstler/innen in den einzelnen Ländern organi siert? Existiert eine effektive Informations politik? Sind die geltenden EURegularien sowie aktuelle Änderungen bereits hinreichend umgesetzt? Sind sie ausreichend bekannt – und werden sie den Anforderungen der Künstler/innen überhaupt gerecht?

Die nun von der IGBK vorgelegte Publikation enthält erweiterte Fassungen der Tagungsbeiträge von Carroll Haak (Empirische Analysen und Methoden / Deutsche Rentenversicherung) und Bernd Schulte (trESS network / Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht, München). Die Beiträge beschäftigen sich mit der Künstler/innensozialgesetzgebung in ausgewählten europäischen Ländern (darunter auch Österreich) sowie mit den Rahmenbedingungen und der Praxis der Koordinierung. Die folgende Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse ist dem Einführungsbeitrag der Publikation entnommen:

Zwischen Theorie und Praxis: Koordination von Sozialversicherungen

Als Vertreter/innen der Europäischen Kommission präsentierten Vit Holubec (GeneraldirektionBeschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, Abteilung Koordinierungder Systeme der sozialen Sicherheit und Freizügigkeitder Arbeitnehmer) und Anna Geukens (Generaldirektion Bildung und Kultur, Abteilung Kulturpolitik, Vielfalt und kultureller Dialog) die modernisierte Koordinierung der sozialen Sicherung der EU sowie die im Rahmen der Europäischen Kulturagenda entwickelten Strategien und Schwerpunkte.

In der Diskussion mit den Vertreter/innen der Künstler/innenverbände, nationalen Ministerien und Sozialversicherungseinrichtungen zeigte sich eine gewisse Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis, zwischen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ihrer mangelnden konkreten Umsetzung. Zum Beispiel, wenn eine österreichische Künstlerin während eines Arbeitsaufenthaltes in Deutschland eine Arztpraxis aufsuchen muss, dort aber ihre „European Health Insurance Card“ (auf der Rückseite jeder eCard, Anm. d. Red.) nicht akzeptiert wird, obwohl die EU-Regelungen dies vorschreiben.

Um die garantierte Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union problemloser zu gestalten, gibt es seit Mai 2010 ein modernisiertes Koordinierungssystem, das für alle EU-Bürger/innen gilt, die in ihrem Land gesetzlich versichert sind, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus. Das neue Koordinierungssystem soll die Zusammenarbeit zwischen den nach wie vor sehr unterschiedlich organisierten Sozialversicherungsträger/innen in Europa verbessern. Dazu gehört auch die sukzessive Einführung eines Systems für den elektronischen Datenaustausch. Die in Bezug auf die Mobilität von Kulturschaffenden wichtigste Neuerung: Im Rahmen der so genannten (Selbst-)Entsendung können auch selbständige Künstler/innen bis zu 24 Monate im EU-Ausland arbeiten, und zwar unter Beibehaltung ihres jeweiligen nationalen Versicherungssystems.

Informationsdefizite auf allen Ebenen

Im Berliner Expert/innenworkshop wurde deutlich, dass Informationsdefizite in Sozialversicherungsfragen ein Hindernis für die Mobilität bildender Künstler/innen darstellen können. Viele Künstler/innen sind nicht ausreichend mit den EU-Regeln und der Funktionsweise der Koordinierung vertraut. Existierende Online-Infoseiten sind meist zu allgemein gehalten, um wirklich hilfreich zu sein. Notwendig sind daher nationale Webseiten und Informationssysteme, die die EURegularien „maßgeschneidert“ für die Bedürfnisse von Künstler/innen aufbereiten.

Auch Künstler/innenorganisationen sind über die EU-Regelungen oft nicht genügend informiert, manchmal noch nicht einmal hinreichend sensibilisiert für diese Fragestellungen. Das bedeutet, im Geflecht der EU-Regularien und ihrer nationalen Umsetzungen werden die Künstler/innenorganisationen ihrer Mittlerrolle zwischen Künstler/innen und Behörden/Einrichtungen wie Krankenkassen etc. (noch) nicht in ausreichendem Maß gerecht. Und ebenso gilt das festgestellte Informationsdefizit für einzelstaatliche Behörden und Sozialversicherungsträger/innen, die mit der Durchführung der Verordnungen befasst sind. Sie müssen zuverlässig und effektiv mit allen wesentlichen Informationen über die Neuerungen und mit Anweisungen für die Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht versorgt werden.

Bereits 2009 hatte trESS (Netzwerk für Schulung und Berichterstattung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit) in einem Bericht festgestellt, „dass die Informationsverbreitung als eine der wichtigsten Herausforderungen anzusehen ist.“ Die vom trESS-Netzwerk (www.tress-network.org) kostenlos angebotenen Infos, Seminare und Beratungsleistungen zum Europäischen Koordinierenden Sozialrecht sind für die damit auf nationaler Ebene befassten Institutionen grundsätzlich ein sehr hilfreiches Angebot.

Steuer-, Visa-, Förder- und Sozialversicherungsfragen

Mobilität, internationaler Austausch, grenzüberschreitende Förderung von Künstlerinnen und Künstlern: Bewährt haben sich in diesem Zusammenhang immer solche Angebote, die sich ganz praktisch und zielgenau am Bedarf von Künstlerinnen und Künstlern orientieren. So etwa die EU-geförderten Beratungseinrichtungen practics (www.practics.org), die mobile Kunst- und Kulturschaffende bei Steuer-, Visa-, Förder- und eben auch Sozialversicherungsfragen unterstützen. Die weitere Förderung und der europaweite Ausbau dieser im Rahmen einer Pilotphase bisher vier existierenden Einrichtungen (in Wales, Spanien, Belgien und in den Niederlanden) ist deshalb sinnvoll und wünschenswert. Auch die von einigen europäischen Kunsthochschulen eingerichteten Career Centers und die Zusammenarbeit der Hochschulen mit den Sozialversicherungsträge r/in nen spielen für die Mobilität von Künstler/innen eine wichtige Rolle.

Praxisnahe Information und Beratung sind entscheidende Punkte, aber nicht ausreichend, wenn man die Europäische Union als „lernende Gemeinschaft“ versteht. Es geht auch darum, sowohl die „obstacles“ als auch die vorhandenen „best practice“-Beispiele systematisch zu identifizieren und die gewonnenen Erkenntnisse dann im Sinne einer grenzüberschreitenden kulturellen und künstlerischen Vielfalt in Europa zu nutzen. Nicht zuletzt sind systematische Daten- und Informationssammlungen auch für die politische Argumentation zentral. Dieses „Monitoring“ ist für Künstler/innenorganisationen eine wichtige Basis, um die Interessen ihrer Mitglieder mit Nachdruck, Kompetenz und fachspezifischem Know-how zu vertreten.

Die Publikation Experts’ Workshop on Social Security of Visual Artists in Europe (englischsprachig, mit deutscher Beilage) ist im Mai 2011 erschienen und steht unter www.igbk.de zum Download zur Verfügung bzw. ist erhältlich gegen Einsendung eines Unkostenbetrages in Höhe von ¤ 5 in bar an die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), Wilhelmstr. 50, D-10117 Berlin. E-Mail: art@igbk.de, Tel.: 49-(0)30-23 45 76 66.