Am 3. Dezember 2012 ging in Österreich die Website artistmobility.at online – zehn Wochen lang nur auf Deutsch, dann auch auf Englisch. „Damit leistet Österreich einen weiteren Beitrag zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“, hieß es in der Presseaussendung des bm:ukk. Tatsächlich? Eine der wesentlichen Verpflichtungen im 2006 von Österreich unterzeichneten Übereinkommen ist die Förderung des internationalen Kulturaustausches durch Erleichterung der Mobilität von Künstler_innen und Kulturschaffenden – insbesondere durch präferentielle Behandlung von Künstler_innen aus den Ländern des globalen Südens (Artikel 16). „And even though efficient means of communication exist in today’s world, it is still often necessary for artists to move from one place to another in person“, heißt es in der Einleitung zur englischen Version von artistmobility.at. Diese verräterische Wortwahl zeigt schon: Kunst kann schon überall hin, die Künstler_innen selbst lieber nicht.
artistmobility.at ist damit das traurige Ergebnis jahrelanger politischer Arbeit mit dem Ziel, die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden nach Österreich zu verbessern. Ende 2009 sowie Anfang 2010 fanden in den von Kunstministerin Claudia Schmied initiierten Interministeriellen Arbeitsgruppen (IMAG) zur Verbesserung der sozialen Lage der Künstler_innen zwei Sitzungen zum Thema Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden statt. An diesen Arbeitsgruppen nahmen neben verschiedenen Ministerien auch mehrere Interessenvertretungen teil, die zahlreiche Beispiele vorbrachten, die die Problemlage illustrieren sollten – und zwar die strukturelle Problemlage, wie sie sich vor allem bei der Visa-Politik der österreichischen Vertretungsbehörden darstellt. Allen voran die IG Bildende Kunst erarbeitete ausführliche Problem- und Forderungskataloge. Im Juni 2010 beklagte der Kulturrat Österreich in einer Pressekonferenz den generellen Stillstand bei der IMAG, so auch beim Thema Mobilität. Kurz darauf teilte Ministerin Schmied mit, es sei ein „KünstlerInnenGuide“ zu fremden- und beschäftigungsrechtlichen Fragen geplant. Es stellte sich bald heraus, dass nun alle Themen, die über den Guide hinausgehen, auf die Zeit nach der nächsten Nationalratswahl verschoben waren. Ende Juni 2012 wurde der „KünstlerInnenGuide“ intern zur Begutachtung verschickt – der Kulturrat Österreich und die IG Bildende Kunst sandten ausführliche Punktationen zurück. Die zentrale Kritik: In dieser Fassung bietet der Guide zwar einen guten Überblick zur Rechtslage – an der Praxis, vor allem der restriktiven Visa-Vergabe und den enormen bürokratischen Hürden für einladende Organisationen, ändert ein solcher Guide aber gar nichts. Und besonders wichtig: Den Mitarbeiter_innen österreichischer Vertretungsbehörden im Ausland bietet der Guide keinerlei Anleitung zum Procedere der Visa-Vergabe – die vielfach als willkürlich kritisierten Vorgehensweisen in den österreichischen Botschaften und Konsulaten wurden in keinster Weise angetastet. Es gibt hier also nach wie vor keine verbindlichen Regeln – es gelten einfach die sogenannten „lokalen Besonderheiten“, die im Guide nicht einmal konkret benannt werden.
So ist artistmobility.at vor allem ein Katalog des Schreckens – um nicht zu sagen: der Abschreckung. Weil er nur die aktuelle Rechtslage abbildet und damit einer amtlichen Problembeschreibung der katastrophalen fremdenrechtlichen Situation gleichkommt.
Sylvia Köchl ist kulturpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst.
