Im Bürgerkrieg des 21. Jahrhunderts

Oder: Der Betrug des sozialen Friedens.

Angesichts der unaufhaltsamen Steigerung des „weltweiten Bürgerkriegs“ gegen verschiedenste Formen des Aufbegehrens entwickelt sich jener immer mehr zu einer schlechten Farce unserer Zeit. Eine Zeit, die mittlerweile fast schon zwei Jahrhunderte andauert und deren Kalkül Oscar Wilde sehr zynisch traf und später Karl Kraus in der Fackel wieder aufgriff. „Wenn man die Geschichte erforscht, […] dann wird man völlig von Ekel erfüllt, nicht wegen der Taten der Verbrecher, sondern wegen der Strafen, die die Guten auferlegt haben; und eine Gemeinschaft wird unendlich mehr durch das gewohnheitsmäßige Verhängen von Strafen verroht, als durch das gelegentliche Vorkommen von Verbrechen.“ Es ist also nicht weit her zu sagen, dass der Staat immer wieder VerbrecherInnen, sprich Feindbilder produzierte bzw. produziert, um die herrschenden Diskurse und Machtverhältnisse aufrechtzuerhalten und zu verfestigen.

Was aber heute passiert, ist, dass sich das Recht des Einzelnen „zum Wohle der Sicherheit aller“ durch Ausnahmeregelungen und Ausnahmegesetze stetig auflöst. Auch wenn wir dem Recht nicht nachtrauern, ist dieser Prozess tatsächlich nichts anderes als das uneingeschränkte Fortschreiten der „Normalisierung“ und der sozialen „Säuberung”. Giorgio Agamben zufolge erweist sich der Ausnahmezustand in der Politik der Gegenwart immer mehr als das herrschende Paradigma des Regierens.

Wie sich die Verhältnisse von Recht am krassesten auswirken, ist an zwei aktuellen Justizfällen in Österreich unübersehbar. Auf der einen Seite werden im „Tierrechtsprozess“ 13 Menschen nach dem § 278a (Kriminelle Vereinigung) angeklagt – und das mittlerweile nach dem über 60. Prozesstag ohne konkrete richterliche Konsequenz. Auf der anderen Seite werden im Fall Grasser und Co. von der Staatsanwaltschaft einzig konkrete Delikte ermittelt. Erinnert man sich jedoch der Definition von Terrorismus der Europäischen Kommission, nach der „jede absichtlich durch einen Einzelnen oder eine Gruppe begangene Zuwiderhandlung gegen einen oder mehrere Staaten, deren Institutionen oder Bevölkerungen, die beabsichtigt, die politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Landes zu bedrohen, stark zu beeinträchtigen oder zu zerstören“ ein terroristischer Akt sei, dann wäre das zutreffender für die BUWOG-Affäre als den Tierrechtsprozess und die aktuell laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegenvier Studierende, die im Sommer 2010 in U-Haft genommen wurden und gegen die nun anhand des Terrorparagraphen 278b (Terroristische Vereinigung) ermittelt wird.

Der Bürgerkrieg vollzieht sich offensichtlich entlang sozialer Unterschiede. Und seine Kunst besteht immer noch darin, wenige zu verwunden und viele einzuschüchtern und Feindbilder zu produzieren. Es steht fest, dass es den sozialen Frieden nur in der Vorstellung jener Realität gibt, die nicht von einem andauernden Bürgerkrieg gekennzeichnet ist. Nach alldem wäre es absurd, nach einem korrekten Gebrauch des Rechts zu flehen. Stattdessen wäre an Hannah Arendt zu erinnern, die schrieb, dass der gefährlichste Gegner der Autorität nicht die Feindschaft ist, „sondern Verachtung, und was sie am sichersten unterminiert ist das Lachen.“


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