„Aufschlüsse über die Wirklichkeit“

NGBK: Kollektives Kuratieren oder die Aktualität einer Satzung

Die Berliner Neue Gesellschaft für Bildende Kunst ist Produkt eines öffentlich ausgetragenen und von 1967–1969 andauernden Streits um die Gründung eines Berli ner Kunstvereins. Vor allem die Struktur der Satzung und die Zu sammensetzung des entscheidungsfähigen Gremiums waren um stritten. Dies führte zur Auflösung und Spaltung in den nach klassischem, sprich hierarchischem Modell verfassten Neuen Ber liner Kunstverein und die basisdemokratisch organisierte Neue Gesellschaft für Bildende Kunst. Auf einer Versammlung mit ca. 300 Anwesenden wurde die Satzung der „Aktionsgruppe“ disku tiert, modifiziert und angenommen. Gründungsmitglieder waren vor allem Studierende und Hochschuldozent_innen der ange wandten Kunst. Dies in einer Zeit, in der Gruppenarbeit im uni versitären Umfeld eine Selbstverständlichkeit war: „Kollektive Arbeitsweisen wurden erprobt; die endlos diskutierte Aufhebung der Trennung von Kopf und Handarbeit sollte in die Praxis um gesetzt werden.“1Entsprechend ist kollektives Arbeiten in die ungewöhnliche Satzung eingeschrieben.2Die Ausstellungen in den ersten Jahren, die Namen tragen wie Funktionen der bilden den Kunst in unserer Gesellschaft, Aufschlüsse über die Wirklich La seguridad del estado / Staatssicherheit keit – Projektstudium visuelle Kommunikation oder Kunst aus der Revolution – Kunst in die Produktion: Sowjetische Kunst während der Phase der Industrialisierung und Kollektivierung 1927–1933, zei gen, dass es zunächst vor allem um „Revolutionssarchäologie“ (Christiane Zieseke), um die Suche nach Gesellschaftsmodellen und der Demokratisierung von Kunst ging.

Mitglieder der NGBK schließen sich zu einer mindestens fünfköp figen Arbeitsgruppe zusammen und erarbeiten einen gemeinsa men Vorschlag für eine Ausstellung, Veranstaltungsreihe, Publika tion, Aktion im Öffentlichen Raum usw. … Die ge sammelten Vorschläge der AGs werden an sämtliche Mit glieder des Vereins versandt, bei der Frühjahrshauptversammlung von den Be antragenden selbst vorgestellt und von allen Anwesenden diskutiert. Am Ende dieser ganztägigen, nervenaufreibenden und streitbaren Versammlungen mit 100–150 Teilnehmenden steht mit den gewählten Projekten der Hauptteil des Programms des jeweiligen Folgejahres fest. Die gewählten Ar beitsgruppen erhalten Raum, Geld3und Unterstützung durch die NGBK.

Kollektives Kuratieren ist diese Form des Auswahlverfahrens noch nicht, aber immerhin ein sehr viel transparenteres und von sehr viel mehr Personen getragenes Auswahlverfahren als üblich. Strukturen treten offen zu Tage und Entscheidungsprozesse sind angreifbar. Zwischen den Hauptversammlungen entscheidet der Koordinationsausschuss (KOA), der sich aus den Delegierten der AGs, drei von der Hauptversammlung direkt gewählten Vertre ter_innen und dem Präsidium zusammensetzt. Auch hier wird nach dem Mehrheitsprinzip entschieden. Die Idee, sowohlwährend der Hauptversammlungen als auch im Koordinationsaus schuss im Konsens zu entscheiden, wurde zugunsten eines Pragmatismus aufgegeben.

Kollektives Kuratieren als Reihe von Konsensentscheidungen, die am Ende eines gemeinsamen Diskussionsprozesses stehen und als Versuch eines hierarchiefreien Projekts, das sich gegen das Kon kurrenzprinzip wendet und auf Solidarität baut, findet vor allem in den AGs statt. Dies gilt auch und obwohl sich die Ansprüche durch die Mitglieder an die NGBK-Arbeitsgruppen im Laufe der Jahre immer wieder geändert haben und bis heute nicht einheit lich sind. Standen zunächst lange Diskussion und Kommunikation und das Forschen nach neuen, revolutionären Gesellschafts modellen und deren Erprobung in der Praxis im Vorder grund, verschob sich dies in den 1980er Jahren hin zu einer angestrebten Professionalisierung. Was das für die Struktur der Arbeitsgruppen bedeutete, lässt sich leicht er ahnen: „Bei den NGBK-Matadoren machte sich [nach der bun desrepublikanischen und West-Berliner >Wende<] konzeptlose Profilneurose breit; das Universalgenie der Postmoderne, der Ausstellungsmacher/-macho, sollte nun plötzlich aus den Reihen von Apo-Opas erwachsen.“4Die neuen Künstlerkurator_innen und Kuratorenkünstler_innen versuchten mit immer neuen Pro duktions-, Distributions und Präsentationsformen eine eigene Marke zu kreieren, sich einen Namen zu machen. Auch außerhalb der NGBK schließen sich Kurator_innen zu „Teams“ zusammen, wird „Teamarbeit“ in den neuen Kurator_innenlehrgängen propa giert und sollen Teams die Einzelkurator_in ersetzten – wobei das Honorar zumeist leider unverändert niedrig bleibt, die Arbeit durch die notwendige Kommunikation eher mehr wird, die An sprüche steigen.

Die NGBK ist dennoch und gerade deswegen weiterhin ein wich tiger Ort für politische Praxis und Experiment, für Institutionskri tik in Theorie und Praxis, ewige Diskussion und erfolgreiche und gescheiterte Kommunikation, für Abseitiges und Unbeliebtes, und nebenher und gleichzeitig Ausbildungsstätte und „ein Meilenstein im Lebenslauf auf dem Weg nach ganz oben“. Eine entscheidende Frage ist, warum jede_r Einzelne zu dieser gehörigen Portion Selbstausbeutung bereit ist. Immer wieder gilt es zu hinterfragen, inwieweit es sich noch um Selbstbestimmung, den Wunsch, poli tisch Position zu beziehen und das Ziel, gemeinschaftlich zu ar beiten, handelt oder man schon in die Schleife der ständigen Pro jektarbeit, der permanenten Unzulänglichkeit, des lebenslangen Lernens und der Entmächtigung der Subjekte eingetreten ist. Die Strukturen und Machtverhältnisse innerhalb der Arbeitsgruppen und innerhalb des Vereins sind immer wieder Grund für Ausein andersetzungen. Das ist anstrengend, häufig schon von vornher ein zum Scheitern verurteilt, aber dennoch und trotzdem häufig fruchtbar.

Wie hochaktuell die Satzung noch immer ist, zeigen die Bemühun gen um den Kunstverein in Hamburg. So wie die „Aktionsgrup pe“ in Berlin Ende der 1960er Jahre dafür stritt, die Satzung des neu zu gründenden Berliner Kunstvereins zu demokratisieren, versucht aktuell – mit auffälligen Parallelen – eine neu gegründe te Arbeitsgruppe Gleiches im allerdings schon lange tätigen Ham burger Kunstverein durchzusetzen. Dort hat sich eine Gruppe zu sammengeschlossen, die mit ihrem Versuch, den Vorstand zu übernehmen, zwar zunächst scheiterte, dem Hamburger Kunst verein jedoch erstmalig eine Arbeitsgruppe bescherte. Sowohl in tern als auch öffentlich ist diese AG bestrebt, „… die bestehende Vereinsstruktur zu überdenken und eine Diskussion über alterna tive und zeitgemäßere Modelle zu führen; …“5und der von Gale ristInnen und SammlerInneninteressen bestimmten Vereinspolitik und dem entsprechend marktkonformen Programm etwas entge genzusetzen. Die NGBK-Satzung dient ihnen dabei als Vorbild, das sie hinterfragen und nach ihren Vorstellungen für den Ham burger Kunstverein umschreiben.


Claudia Burbaum arbeitet in verschiedenen Zusammenhängen zu den Themen prekäre Arbeits und Lebensverhältnisse, den Wi derstand dagegen und Kunst im alltäglichen Raum. Sie lebt in Berlin.

1 Christiane Zieseke: Commune 21 – Gibt es ein Leben nach dem Kollektiv? In: 21 – was nun? Zwei Jahrzehnte Neue Gesellschaft für Bildende Kunst, Neue Ge sellschaft für Bildende Kunst, Berlin 1990, S. 37.
2 Satzung der NGBK: http://ngbk.de/typo3/index.php?id=11 (letzter Zugriff 25. 10. 2007)
3 Die NGBK finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und vor allem durch die Gelder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie.
4 Susanne von Falckenhausen: Grußworte. In: 21 – was nun? Zwei Jahrzehn te Neue Gesellschaft für Bildende Kunst, Neue Gesellschaft für Bildende Kunst, Berlin 1990, S. 35.
5 Rahel Puffert, Michel Chevalier, Cornelia Sollfrank, u.a.: Praktizierte Kritik an der Institution. Der Fall Kunstverein in Hamburg, in: Kulturrisse, Heft 01/06, Wien, True Stories? Dokumentarismus Revisited.