Corona Fonds: Betrag gekürzt, Zeitraum verlängert #CoronaKrise (Foto: D.K.)

Corona-Fonds verlängert bis Herbst

Covid-19-Fonds, Überbrückungsfinanzierung, Härtefallfonds: Zeitraum verlängert, Beträge gekürzt

Drei der relevanten Corona-Fonds für Künstler_innen gehen mit niedrigeren Beträgen in die nächste Runde. Überbrückungsfinanzierung (SVS) und Härtefallfonds (WKO) sind bis in den Herbst verlängert. Aus dem Covid-19-Fonds (KSVF) sind nochmal 1.000 Euro vorgesehen. Anträge sind ab August möglich.

Überbrückungsfinanzierung (SVS): 1.800 Euro

In der zweiten Jahreshälfte ist eine Einmalzahlung in der Höhe von (weiteren) 1.800 möglich. Anträge können ab 1.8. bis längstens 31.10.2021 gestellt werden, vorbehaltlich der budgetären Deckung.
Wer ist antragsberechtigt? In Österreich lebende Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren, und infolge dessen bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind oder waren (Stichtage beachten!) und sich in einer durch Covid-19 verursachten wirtschaftlichen Notlage befinden – wenn es nicht mehr möglich ist, die laufenden Kosten (Lebenshaltungs- und Betriebskosten) zu decken ODER die Weiterführung der künstlerischen Tätigkeit gefährdet ist.
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Härtefallfonds (WKO): mindestens 600 Euro, maximal 2.000 Euro pro Monat

Beim Härtefallfonds kommen dreieinhalb weitere Betrachtungszeiträume hinzu: 1. bis 31.7., 1. bis 31.8., 1. bis 30.9.2021; und für die zweite Julihälfte gibt es eine pauschale Unterstützung in Höhe von 50% der jeweiligen Förderhöhe für den Juli 2021. Anträge sind ab 2.8.2021 bis längstens 31.10.2021 möglich – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Die maximale Förderhöhe beträgt nun 2.000 Euro, die Mindestförderhöhe macht noch 600 Euro aus.
Wer ist antragsberechtigt? Selbständig Erwerbstätige mit einer den Vorausssetzungen entsprechenden Sozialversicherung, Steuernummer und Bankkonto in Österreich, die ihre selbstständige Tätigkeit spätestens am 31.20.2020 gestartet haben und von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 betroffen sind (die laufenden Kosten können im Betrachtungszeitraum nicht mehr gedeckt werden ODER mind. 50% Umsatzeinbruch gegenüber dem Vergleichszeitraum).
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Covid-19-Fonds (KSVF): 1.000 Euro

Für das zweite Halbjahr 2021 (Phase 4) sind 1.000 Euro an Beihilfe möglich. Anträge können ab dem 2.8. bis längstens 31.12.2021 gestellt werden – vorbehaltlich der budgetären Deckung.
Wer ist die Zielgruppe? Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die weder beim Härtefallfonds (WKO) noch bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) antragsberechtigt sind und von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 betroffen sind (d.h. die laufenden Kosten können mit den laufenden Einnahmen nicht gedeckt werden UND die Weiterführung der künstlerischen/kulturvermittelnden Tätigkeit ist gefährdet).
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Bei keinem der genannten Fonds sind dann noch Anträge für 2020 oder für die erste Jahreshälfte 2021 möglich – keine Fristverlängerung!