Bei allen drei für Künstler_innen relevanten Corona-Fonds stehen Deadlines bevor. Beihilfen 2021 schon beantragt? Auch Aufstockungen und Erweiterungen? Fristen nicht versäumen! Bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) ist bis 30.6.2021 auch noch ein Antrag für Beihilfen und Lockdownbonus für 2020 möglich. Beim Covid-19-Fonds (KSVF) kann – ebenfalls bis 30.6.2021 – noch die Beihilfe 2021 (Phase 3) beantragt werden. Etwas mehr Spielraum gibt es beim Härtefallfonds (WKO): Bis 31.7.2021 können noch (rückwirkend) monatliche Ansuchen für den Zeitraum von Mitte März 2020 bis Mitte Juni 2021 gestellt werden.
Überbrückungsfinanzierung (SVS): Deadline 30.6.2021
… für Beihilfen und Lockdown-Bonus 2020 und 2021
Die Überbrückungsfinanzierung 2020 und 2021 für Kunstschaffende kann noch bis 30.6.2021 beantragt werden, ebenso die Lockdown-Kompensation für November/Dezember 2020, für Jänner/Februar 2021 und für März/April 2021. Die Überbrückungsfinanzierung wurde letztes und dieses Jahr anlassbezogen in Etappen erweitert und aufgestockt. Höhe von Überbrückungsfinanzierung und Lockdown-Kompensation:
10.000 Euro Überbrückungsfinanzierung 2020
6.000 Euro Überbrückungsfinanzierung 2021
2.000 Euro Lockdown-Kompensation November/Dezember 2020
1.000 Euro Lockdown-Kompensation Jänner/Februar 2021
1.000 Euro Lockdown-Kompensation März/April 2021
Wer bereits einen Teil der Beihilfen beantragt und erhalten hat und weiterhin die Voraussetzungen erfüllt, kann einen Erhöhungsantrag stellen. Mehr Info zu Voraussetzungen, Links zur Antragstellung: Corona-Info: Überbrückungsfinanzierung
Covid-19-Fonds (KSVF): Deadline 30.6.2021
… für die Beihilfe 2021 (Phase 3)
Die Beihilfe 2021 für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die weder beim Härtefallfonds noch bei der Überbrückungsfinanzierung anspruchsberechtigt sind, kann noch bis 30.6.2021 beantragt werden. Die Beihilfe 2021 beträgt 3.000 Euro.
Mehr Info zu Voraussetzungen, Links zur Antragstellung: Corona-Info: Covid-19-Fonds
Härtefallfonds (WKO): Deadline 31.7.2021
… für Beihilfen von März 2020 bis Juni 2021
Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds für insgesamt 15 Betrachtungszeiträume (Monate) von Mitte März 2020 bis Mitte Juni 2021 können – jeweils nach dem betreffenden monatlichen Betrachtungszeitraum – noch bis 31.7.2021 beantragt werden. Die Höhe der Unterstützung pro Betrachtungszeitraum ist mindestens 1.100 Euro (500 Euro Mindest-Förderung + 500 Euro Comeback-Bonus + 100 Euro Zusatzbonus) und maximal 2.600 Euro (2.000 Euro Höchst- Förderung + 500 Euro Comeback-Bonus + 100 Euro Zusatzbonus). Der individuelle Betrag hängt von früheren Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit im Vergleichszeitraum (Vor-/Vorjahr) ab.
Mehr Info zu Voraussetzungen, Links zur Antragstellung: Corona-Info: Härtefallfonds