Honorare
Empfehlungen und Kalkulationshilfen für faire Bezahlung in der Kunst- und Kulturarbeit
Kunst ist Arbeit. Und gehört bezahlt! Aber in welcher Höhe? Was ist fair und angemessen? Honorarempfehlungen bewähren sich als wertvolle Orientierung für Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen – in Österreich wie international. Sie fördern Selbstermächtigung bei Honorarvereinbarungen, sie sollen Honorardumping verhindern. Sie sind aber auch ein politisches Instrument, um gemeinsam für eine adäquate Kunst- und Kulturförderung einzutreten. Die IG Bildende Kunst macht sich – seit 2016 unter der Devise „pay the artist now!“ – für eine angemessene Bezahlung künstlerischer Arbeit stark.
Leitfaden und Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst
Die IG Bildende Kunst und die Künstler:innen Vereinigung Tirol haben gemeinsam unverbindliche Empfehlungen für eine faire Bezahlung in der bildenden Kunst erarbeitet. Zwei Grundlagenpapiere sind dabei entstanden: ein Leitfaden und ein Honorarspiegel. In begleitenden FAQ gibt es vertiefende Informationen zu Hintergründen und Honorarkalkulation.
Der Leitfaden fokussiert auf Tätigkeiten im Ausstellungsbetrieb und empfiehlt Basissätze z.B. für eine Ausstellungsbeteiligung oder einen Artist Talk. Der Honorarkatalog ergänzt den Leitfaden und empfiehlt Stundensätze für eine weitere Vielfalt künstlerischer Tätigkeiten, insbesondere für die künstlerische Produktion und die Kalkulation eigener Projekte. Diese Empfehlungen eignen sich als Kalkulationshilfe für bildende Künstler:innen und für alle, die mit bildenden Künstler:innen professionell zusammenarbeiten.
Downloads (2024)
IG Bildende Kunst und Künstler:innen Vereinigung Tirol: Leitfaden und Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (2024)
Leitfaden 2024 (Empfehlungen für Basissätze)Der Leitfaden gibt unverbindliche Empfehlungen für eine angemessene Bezahlung selbstständiger künstlerischer Arbeit ab. Die Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die Arbeitskosten selbstständiger Künstler_innen, also den Unternehmer_innenlohn. Der Fokus liegt auf Tätigkeiten im Ausstellungsbetrieb. Dieser Leitfaden ist für Künstler_innen und Auftraggeber_innen nicht verbindlich.
Honoraranspruch
Der Honoraranspruch ergibt sich aus der zwischen Auftragnehmer_in und Auftraggeber_in getroffenen Vereinbarung. Für Vereinbarungen empfehlen wir die schriftliche Form. Bei der Beurteilung der Angemessenheit des (künstlerischen) Honorars ist der tatsächliche Aufwand für die vereinbarte, zu erbringende Leistung zu berücksichtigen.
Die im Folgenden genannten Beträge (Basissätze) für verschiedene künstlerische Tätigkeiten gehen jeweils vom Mindestarbeitsaufwand aus, der auf Erfahrungswissen beruht. Die Basissätze sind eine Ausgangsbasis zur Ermittlung eines angemessenen Honoraranspruchs. Bei aufwändigeren Projekten wird es erforderlich sein, die Empfehlungen deutlich zu überschreiten. Für ungewöhnlich weniger aufwändige Projekte wird es angemessen sein, die Empfehlungen zu unterschreiten. Arbeitsumfang und Detailleistungen für die unverbindlich empfohlenen Basissätze sind in den begleitenden FAQ näher erläutert.
Honorarberechnung
Grundlage jedes Honorars in der selbstständigen Tätigkeit sind die anfallenden Kosten einschließlich des zustehenden Unternehmer_innenlohns. Bei der Veranschlagung ihres Honorars müssen Künstler_innen sowohl ihre Fixkosten als auch ihre variablen Kosten berücksichtigen. Fixkosten sind jene Kosten, die sie auch dann tragen müssen, wenn eine bestimmte Leistung gar nicht erbracht wird; z.B. Miete und Betriebskosten eines Ateliers, Basis-Arbeitswerkzeuge etc. Variable Kosten entstehen erst dadurch, dass eine bestimmte Leistung erbracht wird; z.B. Materialkosten, Transportkosten, Reisekosten, Lizenzen, anlassbezogene Kinderbetreuungskosten etc. Die folgenden unverbindlichen Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die Arbeitskosten der Künstler_in, also den Unternehmer_innenlohn.
Ausstellungshonorar
Für die Teilnahme an einer Ausstellung mit einer oder mehreren künstlerischen Arbeiten und den damit verbundenen Arbeitsaufwand. Nicht für Spesen, nicht für die Produktion neuer künstlerischer Arbeiten. Prämisse: Je weniger Künstler_innen involviert sind, desto umfassender ist üblicherweise das Arbeitsvolumen der Einzelnen.
• Einzelausstellung: Basissatz 1.700 Euro
• Ausstellung mit 2 bis 3 beteiligten Künstler_innen: Basissatz 900 Euro je Künstler_in
• Ausstellung mit 4 bis 7 beteiligten Künstler_innen: Basissatz 575 Euro je Künstler_in
• Ausstellung ab 8 beteiligten Künstler_innen: Basissatz 400 Euro je Künstler_in
Bei einer Ausstellungsbeteiligung von Künstler_innenkollektiven empfehlen wir jedenfalls das 1,5-Fache des Betrags als angemessene Bezahlung der Arbeit.
Performance
Honorar für die Aufführung einer Solo-Performance durch die Künstler_in selbst. Nicht für Konzeption und Produktion einer neuen Performance, nicht für Requisiten, Spesen etc.
• einmalige Aufführung (oder mehrere Durchläufe einer kurzen Performance am gleichen Termin): Basissatz 400 Euro
• weitere Aufführungen am selben Ort, an anderen Terminen: Basissatz je 300 Euro
Ist die Performance auch über die Aufführung hinaus Teil des Ausstellungsprojekt (z.B. durch Artefakte, Videodokumentation etc.), kommt statt des Aufführungshonorars das (höhere) Ausstellungshonorar zur Anwendung. Ist die Performance ein erweiterter Programmpunkt, kommt das Aufführungshonorar (zusätzlich) zur Anwendung.
Artist Lecture
Vortrag, Impulsreferat, Präsentation, Screening oder vergleichbare Formate; inkl. anschließendem Publikumsgespräch oder moderierter Diskussion. Honorar für Vorbereitung, Konzeption und Durchführung.
• bei geplanter Dauer bis 90 Minuten, je Künstler_in: Basissatz 400 Euro
Artist Talk
Moderiertes Künstler_innengespräch, Führung durch die Ausstellung oder vergleichbare Formate; inkl. Publikumsgespräch oder moderierter Diskussion. Honorar für Vorbereitung und Durchführung.
• bei geplanter Dauer bis 90 Minuten, je Künstler_in: Basissatz 250 Euro
Moderation
Von Artist Talks, Podiumsdiskussionen, Workshops oder vergleichbaren Formaten. Honorar für Vorbereitung und Durchführung.
• inkl. inhaltlicher Gestaltung, bei geplanter Dauer bis 90 Minuten: Basissatz 400 Euro
• Koordination und Begleitung durch die Veranstaltung, bei geplanter Dauer bis 90 Minuten: Basissatz 300 Euro
Ausfallshonorar
Werden Ausstellungen oder andere Aufträge durch die Veranstalter_in abgesagt, soll das Ausfallshonorar den Aufwand für geleistete Vorbereitungsarbeit abdecken.
Bei Absage einer Ausstellung:
• ab 1 Woche vor der Eröffnung: 100% des Honorars
• ab 4 Wochen oder – je nach üblichen Vorlaufzeiten der Veranstalter_in und längerfristig erforderlicher Vorarbeit – zu einem früher zu vereinbarenden Termin: 50% des Honorars.
Insbesondere bei größeren Projekten (Aufträgen) empfehlen wir eine Vereinbarung von Teilzahlungen für Teilleistungen.
Bei Absage einer Veranstaltung wie Talk, Lecture, Performance:
• ab 3 Tage vor dem Termin: 100% des Honorars
• ab 3 Wochen vor dem Termin: 50% des Honorars
Weitere Künstler_innenhonorare
Für die Berechnung von anderen Künstler_innenhonoraren (beispielsweise für die Produktion einer neuen künstlerischen Arbeit: Performance, Projekt im öffentlichen Raum, Installation, künstlerische Forschung etc.) verweisen wir auf den begleitenden Honorarspiegel mit Empfehlungen für Stundensätze zur fairen Bezahlung selbstständiger Arbeit in der bildenden Kunst. Die Stundensätze bieten eine Kalkulationshilfe auch für eine weitere Vielfalt von (künstlerischen) Tätigkeiten in der bildenden Kunst.
Abschließende Hinweise
Alle Beträge verstehen sich exkl. USt. und allfälliger weiterer Abgaben und Steuern. Allenfalls anfallende variable Kosten (z.B. Materialkosten, Transportkosten, Reisekosten etc.) sind hinzuzurechnen. Vergütungen für Werknutzung und Verwertung (z.B. bei Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften) sind von den Auftraggeber_innen zusätzlich zu berücksichtigen. Anteilige Fixkosten (z.B. Atelierkosten, Basis-Arbeitswerkzeuge etc.) sind individuell und zusätzlich von Künstler_innen in der Honorargestaltung einzuplanen. Die empfohlenen Basissätze im Leitfaden werden nicht grundsätzlich jährlich angepasst, längstens aber sobald die Inflation 5% überschreitet. Abschließend verweisen wir auf die begleitenden FAQ zum Leitfaden.
Der Honorarspiegel gibt unverbindliche Empfehlungen für Stundensätze (Richtwerte) zur angemessenen Bezahlung selbstständiger Arbeit in der bildenden Kunst ab. Die Empfehlungen im Honorarspiegel fokussieren auf die künstlerische Produktion und stellen eine Kalkulationshilfe insbesondere für die Planung eigener Projekte dar. Sie ergänzen die Basissätze im Leitfaden für faire Bezahlung in der bildenden Kunst, da sie auf eine Vielfalt künstlerischer Tätigkeiten wie auch auf organisatorische, technische usw. Arbeit anwendbar sind.
Die empfohlenen Stundensätze beziehen sich ausschließlich auf die Arbeitskosten, also den Unternehmer_innenlohn (Honorar, Sozialversicherung, Steuern und Abgaben; auch durchschnittliche Urlaubs- und Krankentage sind berücksichtigt). Sie beinhalten keine anteiligen Fixkosten (z.B. für Ateliermiete, Infrastruktur etc.) und keine variablen Kosten (z.B. projektbezogene Materialkosten, Reisekosten etc.). Die empfohlenen Stundensätze sind für Auftragnehmer_innen (z.B. Künstler_innen) und Auftraggeber_innen nicht verbindlich.
Je nach Tätigkeit und je nachdem, ob diese für das eigene Projekt selbst übernommen oder anderweitig vergeben wird, kann es sich um selbstständige Tätigkeit oder unselbstständige Beschäftigung handeln. Wir empfehlen eine Abklärung im Einzelfall, um Scheinselbstständigkeit auszuschließen.
Der Honorarspiegel knüpft an den Fair Pay Honorarspiegel für selbstständige Kulturarbeit der TKI – Tiroler Kulturinitiativen an, der wiederum aus dem GPA-Gehaltsschema für Vereine abgeleitet ist. Der Honorarspiegel wird – abgeleitet von KV-Verhandlungsergebnissen – jährlich angepasst. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf die begleitenden FAQ und auf die Erläuterungen zum Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen für selbstständige Kulturarbeit.
Honorarspiegel 2024:
Tätigkeit |
Gruppe lt. GPA-Schema |
Richtwert für Stundensätze in Euro exkl. USt. vom 1. bis 36. Berufsjahr |
Tätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse |
1 | 23,20 – 35,84 Euro |
(Technische) Vorbereitung und Betreuung von Veranstaltungen |
4 | 30,40 – 57,97 Euro |
Durchführung von Recherchen, Dokumentation |
5 | 33,73 – 64,63 Euro |
Ausstellungsaufbau, Ausstellungsdisplay |
6 | 38,27 – 73,06 Euro |
Komplexe Tätigkeiten, Projektumsetzung |
6 | 38,27 – 73,06 Euro |
Öffentlichkeitsarbeit, Community Outreach |
6 | 38,27 – 73,06 Euro |
Künstlerische Konzeptarbeit, Programmierung Kunst- und Kulturprogramm |
7 |
46,06 – 88,11 Euro |
(Künstlerische) Projektleitung und Finanzmanagement Leitende Tätigkeiten wie künstlerische Leitung inkl. Finanzverantwortung; z.B. Konzeption und Ausführung eines neuen künstlerischen Projekts oder Programms in Eigeninitiative (inkl. Auftragsvergaben) |
8 | 53,63 – € 97,29 Euro |
Dank an TKI – Tiroler Kulturinitiativen!
Der Honorarspiegel wird – abgeleitet von Kollektivvertrag-Verhandlungsergebnissen – jährlich angepasst. Die empfohlenen Basissätze im Leitfaden werden nicht grundsätzlich jährlich angepasst, längstens aber sobald die Inflation 5% überschreitet. Mehr dazu siehe in den FAQ in den Antworten zu „Woher kommen die Basissätze im Leitfaden? Wie sind sie berechnet?“ und „Woher kommen die Stundenrichtsätze im Honorarspiegel? Wie sind sie berechnet?“.
Frequently Asked Questions zum Leitfaden und Honorarspiegel
Warum ein Leitfaden und ein Honorarspiegel für faire Bezahlung selbstständiger Arbeit in der bildenden Kunst? Ein Problemaufriss:(Bildende) Künstler_innen hören oft, die Gelegenheit ihre künstlerische Arbeit zu zeigen, sei Lohn genug. Diese Einstellung ist so weit verbreitet, dass viele sich immer noch scheuen, ein Honorar zu verlangen, oder sich mit sehr geringen Beträgen zufriedengeben. Neben Ausstellungen sind für bildende Künstler_innen – teils orts- oder anlassbezogene – geförderte Projekte wichtig. Manche Projektförderungen schließen jedoch die Abrechnung von Honoraren für die Fördernehmer_innen explizit aus. Die Förderungen können nur für Produktionskosten verwendet werden, nicht aber für die eigene Arbeit und damit den Lebensunterhalt. Auch in Ausstellungshäusern und bei Festivals sind innerhalb von Produktionsbudgets regelmäßig sehr geringe bis gar keine Künstler_innenhonorare vorgesehen.
Künstler_innen berichten uns regelmäßig, die Frage nach dem Honorar überhaupt erst selbst ins Spiel bringen zu müssen, damit auf Irritation zu stoßen und Abfuhren zu erhalten. Die Sorge, durch das Einfordern von angemessener Bezahlung eine Zusammenarbeit zu gefährden, ist groß. Damit ist (Selbst-)Ausbeutung Tür und Tor geöffnet. Gleichzeitig fehlen – insbesondere Berufseinsteiger_innen – Kalkulationshilfen, um eine angemessene Bezahlung beziffern zu können. Betriebswirtschaftliches Basiswissen ist im Curriculum von künstlerischen Ausbildungen nicht ausreichend vorgesehen. Existenzsicherung durch Erwerbseinkommen für künstlerische Tätigkeit ist im Kunst- und Kulturbetrieb ein stark tabuisiertes Thema.
Einkommensdaten zeigen die Konsequenzen dieser Ausgangslage auf. Bildende Künstler_innen sind in der Regel selbstständig erwerbstätig und haben laut jüngster Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler_innen (2018) das geringste Einkommen aller Sparten. Die Hälfte der bildenden Künstler_innen verdient mit der Kunst unter 3.500 Euro netto pro Jahr. Das mittlere Jahres-Nettoeinkommen aus allen (künstlerischen, kunstnahen und kunstfernen) Tätigkeiten liegt bei 11.000 Euro. Bildende Künstler_innen, die ausschließlich künstlerisch tätig sind, erzielen bei künstlerischer Erwerbstätigkeit im Vollzeitausmaß ein Medianeinkommen[1] von 8.800 Euro jährlich – und das bei einer Akademiker_innenquote von 64%.
Viele bildende Künstler_innen sind zur Deckung des Lebensunterhalts auf weitere Erwerbsarbeit neben der künstlerischen Tätigkeit angewiesen. Dies führt wiederum zu strukturellen Benachteiligungen im Kunstfeld: Geringerer künstlerischer „Output“ und verminderte Flexibilität in Bezug auf Reisen und Auslandsaufenthalte wegen des Jobs und/oder Care-Arbeit passen nicht ins Bild der produktiven, „aufstrebenden“ Künstler_in. Kindererziehungszeiten und „verspätete“ Karriere bedeuten zusätzliche Ausschlüsse durch Altersgrenzen bei Förderungen und Stipendien.
Der Leitfaden soll Wege zu einer angemessenen Bezahlung aufzeigen und helfen, für Ausstellungen, Veranstaltungen und andere Vorhaben in der bildenden Kunst eine faire Bezahlung zu kalkulieren.
Uns ist bewusst, dass die empfohlenen Beträge für viele in der Freien Szene noch nicht umsetzbar sind. Mit der Forderung nach angemessener Bezahlung wollen wir jedoch Künstler_innen und alle Akteur_innen, die mit bildenden Künstler_innen professionell zusammenarbeiten, einladen, gemeinsam für die Verankerung fairer Bezahlung einzutreten und die unverbindlichen Empfehlungen als Kalkulationshilfe zu nutzen, um gemeinsam und konsequent den finanziellen Bedarf aufzuzeigen – beispielsweise in Förderanträgen.
Damit einher geht auch die Forderung nach deutlicher Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Kunst und Kultur (von derzeit 0,5%) auf mindestens 1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP), davon 50% für die Freie Szene. Wir fordern: Angemessene Bezahlung künstlerischer Arbeit! Keine öffentlichen Förderungen ohne angemessene Bezahlung künstlerischer Arbeit! Pay the artist now!
[1] Medianeinkommen (mittleres Einkommen) bedeutet, bei 50% der Personen (bildende Künstler_innen) liegt das Einkommen über diesem Betrag, 50% der Personen (bildende Künstler_innen) hat ein Einkommen unter diesem Betrag.
Der Leitfaden fokussiert auf Tätigkeiten im Ausstellungsbetrieb und gibt in Form von Basissätzen unverbindliche Empfehlungen für eine angemessene Bezahlung selbstständiger künstlerischer Arbeit ab. Die Empfehlungen im Leitfaden beziehen sich ausschließlich auf die Arbeitskosten von Künstler_innen (Unternehmer_innenlohn). Der Leitfaden ist für Künstler_innen und Auftraggeber_innen nicht verbindlich. Er ist eine Kalkulationshilfe.
Entlang exemplarischer Tätigkeiten bildender Künster_innen nennt der Leitfaden unverbindliche, aber konkrete Beträge für die Höhe von Basissätzen. Diese Beträge sollen den in der Regel üblichen Mindestarbeitsaufwand (die Arbeitskosten) angemessen abgelten. Ein Honorarspiegel mit unverbindlichen Empfehlungen für Stundensätze für eine weitere Vielfalt an selbstständigen Tätigkeiten in der bildenden Kunst ergänzt die im Leitfaden empfohlenen Basissätze.
Den Beträgen (für eine Auswahl typischer Tätigkeiten bildender Künstler_innen im Ausstellungsbetrieb) liegt Erfahrungswissen zum Mindestarbeitsaufwand zugrunde, der in der Regel nicht unterschritten werden kann. Zwei Beispiele: Der Betrag für einen Artist Talk geht von einem Mindestaufwand von etwa 3,5 bis 7 Stunden aus – je nach Berufserfahrung und Routine, von der Klärung der Anfrage über Vorbereitung und Durchführung des Artist Talks bis zur Rechnungslegung für das Honorar inkl. anteilsmäßigem Arbeitsaufwand für die eigene Buchhaltung, Steuererklärung & Co. Der Betrag für eine Teilnahme an einer Gruppenausstellung mit acht oder mehr Künstler_innen geht von einem Mindestaufwand von etwa 6 bis 11 Stunden aus – je nach Berufserfahrung und Routine.
Bei aufwändigeren Projekten wird es erforderlich sein, die Empfehlungen deutlich zu überschreiten. Für ungewöhnlich weniger aufwändige Projekte wird es angemessen sein, die Empfehlungen zu unterschreiten.
Die Honorarempfehlungen im Leitfaden werden in ihrer Höhe regelmäßig angepasst – nicht grundsätzlich jedes Jahr, längstens aber sobald die Inflation seit der letzten Anpassung der empfohlenen Basissätze im Leitfaden 5% überschreitet. Ist das der Fall, dann erfolgen Anpassungen zeitgleich mit den nächsten jährlichen Anpassungen der empfohlenen Stundensätze im Honorarspiegel (abgeleitet von KV-Verhandlungsergebnissen). Die Anpassungen im Leitfaden orientieren sich auch im Ausmaß an jenen im Honorarspiegel, wobei wir im Leitfaden stets runde Beträge anstreben.
Die unverbindlichen Empfehlungen für Stundensätze für selbstständige Arbeit in der bildenden Kunst knüpfen an den Fair Pay Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen für selbstständige Kulturarbeit an. Dieser wiederum ist abgeleitet aus dem GPA-Gehaltsschema für Vereine. Die im GPA-Gehaltsschema zur Anwendung kommenden Beschäftigungsgruppen sind im Muster-Betriebsvereinbarungskatalog für Vereine definiert. Dabei werden unterschiedliche Berufe und Tätigkeiten – je nach Qualifizierung, Verantwortungsgrad und ggf. leitender Funktion – unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen zugeordnet. Die TKI – Tiroler Kulturinitiativen haben dieses Schema für selbstständige Tätigkeiten in der freien Kulturarbeit übertragen und spezifiziert. Der Honorarspiegel für selbständige Arbeit in der bildenden Kunst knüpft daran an, wir haben die Tätigkeiten insbesondere um Beispiele aus der bildenden Kunst erweitert. Die Stundenrichtsätze orientieren sich letztlich an zwei Faktoren: Art der Tätigkeit und Berufsjahre.
Das GPA-Gehaltsschema für Vereine wird – entsprechend den Verhandlungsergebnissen der Sozialpartner_innen zum Kollektivvertrag für Handelsangestellte – jährlich angepasst. Auch diese Komponente haben wir – ebenso wie die TKI – Tiroler Kulturinitiativen im Honorarspiegel für die selbstständige Kulturarbeit – im Honorarspiegel für selbstständige Tätigkeit in der bildenden Kunst übernommen.
Ausführlichere Hintergrundinformation zum Fair Pay Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen können in den Erläuterungen zum Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen für selbstständige Kulturarbeit nachgelesen werden.
Die unverbindlich empfohlenen Basissätze bieten exemplarisch eine Erstorientierung zur fairen Bezahlung künstlerischer Arbeit – zum Beispiel für eine Ausstellungsbeteiligung oder einen Artist Talk. Die unverbindlichen Empfehlungen für Stundensätze ergänzen die Basissätze nach Bedarf und sind auch für eine weitere Vielfalt künstlerischer Tätigkeiten auftrags- und projektbezogen anwendbar. Sie sollen helfen, eine angemessene Bezahlung für den tatsächlichen Aufwand für die vereinbarte, zu erbringende Leistung zu veranschlagen.
Der Leitfaden mit Empfehlungen für Basissätze fokussiert auf Tätigkeiten im Ausstellungsbetrieb, der ergänzende Honorarspiegel mit empfohlenen Stundensätzen fokussiert auf künstlerische Produktion und stellt eine Kalkulationshilfe insbesondere für die Planung eigener Projekte dar. Gemeinsam bilden Basissätze und Stundensätze eine Kalkulationshilfe für Künstler_innen und alle, die mit bildenden Künstler_innen professionell zusammenarbeiten.
Nein. Die im Leitfaden empfohlenen Basissätze sowie die im Honorarspiegel empfohlenen Stundensätze haben keine rechtsverbindliche Wirkung – weder für Künstler_innen noch für Auftraggeber_innen! Es sind unverbindliche Empfehlungen für eine faire Bezahlung selbstständiger Arbeit in der bildenden Kunst.
Der Honoraranspruch ergibt sich letztlich aus der zwischen Auftragnehmer_in und Auftraggeber_in getroffenen Vereinbarung. Bei der Vereinbarung eines angemessenen (künstlerischen) Honorars ist der tatsächliche Aufwand für die vereinbarte, zu erbringende Leistung zu berücksichtigen. Bei aufwändigeren Projekten wird es erforderlich sein, die Basissätze deutlich zu überschreiten. In diesem Fall bieten die unverbindlich empfohlenen Stundensätze eine Kalkulationshilfe. Für ungewöhnlich weniger aufwändige Projekte wird es angemessen sein, die Empfehlungen zu unterschreiten.
Wann immer der angenommene Mindestarbeitsaufwand (je nach Berufserfahrung und Routine z.B. 3,5 bis 7 Stunden für Vorbereitung und Durchführung eines Artist Talk, 6 bis 11 Stunden für eine Beteiligung an einer Gruppenausstellung mit acht oder mehr Künstler_innen) überschritten wird, wird es auch erforderlich sei, die Basissätze zu überschreiten. Ein weiteres Beispiel: eine Artist Lecture mit aufwändiger Vorbereitung – etwa aufgrund umfassender Recherchearbeiten oder wenn die Artist Lecture nicht auf Deutsch bzw. nicht in der Erstsprache der Auftragnehmer_in vereinbart wird.
Wann immer der in der Regel übliche Mindestarbeitsaufwand nicht anfallen sollte, wird es angemessen sein, den Basissatz zu unterschreiten. Zum Beispiel, wenn eine bereits ausgearbeitete und bezahlte Artist Lecture im gleichen Kontext ein weiteres Mal gehalten wird.
Das Ausstellungshonorar wird bezahlt für den Arbeitsaufwand zur Teilnahme an einer Ausstellung mit einer oder mehreren künstlerischen Arbeiten, insbesondere für Kommunikation und Organisation – unabhängig davon, ob bestehende oder neue künstlerische Arbeiten gezeigt werden.
Das Ausstellungshonorar umfasst reine Arbeitskosten: der gesamte Kommunikations- und Organisationsaufwand von der Erstanfrage bis zum Projektabschluss. Die im Leitfaden unverbindlich empfohlenen Basissätze für eine Ausstellungsbeteiligung werden lediglich eine Beteiligung mit Mindestarbeitsaufwand abdecken können.
Das Ausstellungshonorar soll den Arbeitsaufwand für insbesondere folgende Tätigkeiten (Detailleistungen) abgelten: Klärung der Ausstellungsbeteiligung (inkl. Konditionen) und Auswahl der Arbeit/en (inkl. ggf. Termin mit der Kurator_in im Atelier); Zustand der ausgewählten Arbeit/en prüfen; bei einem physischen Werk: Prüfung/Adaptierung der Verpackung und Vorbereitung/Verpackung der Arbeit bis zum Transport; bei einem digitalen Werk: Formatierung prüfen, Upload oder andere Datenübermittlung klären, ggf. Datenträger vorbereiten; bei einer Performance: Durchlauf, ggf. Technik/Licht/Soundcheck, ggf. Vorbereitung Versand/Transport von Requisiten, Bühnenelementen, Kostümen; Vereinbarung bzgl. Abgabe der Arbeit bzw. Transport (wann, wie etc.); Hinweise zum Handling; Daten (Titel, Technik, Jahr etc.) und ein paar Sätze mit Informationen zur Arbeit bzw. zu jeder für die Ausstellung ausgewählten Arbeit bereitstellen; Information bereitstellen über eventuelle Co-Urheber_innen, Rechteinhaber_innen und allfällige Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften; im Ausstellungsraum: auf Anfrage der Kurator_in ggf. Gegencheck durch die Künstler_in; Teilnahme an der Ausstellungseröffnung; fristgerechte Abrechnung (Honorarnote, ggf. Abrechnung vereinbarter sonstiger Aufwendungen).
Das Ausstellungshonorar wird bezahlt für die Arbeit zur Teilnahme an einer Ausstellung. Darüber hinaus gehende Leistungen und sonstige projektbezogene variable Kosten, die im Zuge einer Ausstellungsbeteiligung anfallen (können) – z.B. Transportkosten, Reisekosten, Material- und andere Produktionskosten für allenfalls vereinbarte neue Arbeiten oder die Adaptierung bestehender Arbeiten –, sind nach Vereinbarung zusätzlich zu bezahlen. Auch urheberrechtliche Ansprüche sind mit dem Ausstellungshonorar nicht abgegolten. Anteilige Fixkosten (z.B. Ateliermiete) sind in der Honorargestaltung von Künstler_innen individuell zu berücksichtigen. Für die Produktion einer neuen Arbeit für eine Ausstellung (Auftragsarbeit) gilt es, ein Produktionsbudget zuzüglich eines angemessenen Künstler_innenhonorars zu vereinbaren.
Eine Einzelausstellung bedeutet für Künstler_innen in den allermeisten Fällen mehr Arbeitsaufwand als die Beteiligung an einer Gruppenausstellung mit vielen Künstler_innen. Bei einer Einzelausstellung ist die Zusammenarbeit mit der Kurator_in in der Regel intensiver, die Anzahl der gezeigten Werke üblicherweise größer, der damit einhergehende Arbeitsaufwand umfassender. Die Basissätze für das Ausstellungshonorar sind daher nach der Anzahl beteiligter Künstler_innen gestaffelt. Bei einer Gruppenausstellung mit acht oder mehr beteiligten Künstler_innen ändert sich der Basissatz nicht mehr. Dies fußt auf dem Erfahrungswissen, dass spätestens ab dieser Ausstellungsgröße die Beteiligung mit lediglich einer künstlerischen Arbeit wahrscheinlich ist.
Ausnahmen bestätigen die Regel, in jedem Fall gilt daher: Bei der Vereinbarung des Honorars und bei der Beurteilung der Angemessenheit des Honorars ist der tatsächliche Aufwand für die vereinbarte, zu erbringende Leistung zu berücksichtigen.
Den unverbindlich empfohlenen Basissätzen für Ausstellungshonorare liegt Erfahrungswissen zum in der Regel üblichen Mindestarbeitsaufwand zugrunde. Die Basissätze gehen vom Arbeitsaufwand der Künstler_innen aus und umfassen reine Arbeitskosten (Unternehmer_innenlohn). Eine Ausstellung mit zwei oder drei beteiligten Künstler_innen (Basissatz Ausstellungshonorar: 900 Euro je Künstler_in) bedeutet für die einzelnen Künstler_innen in den allermeisten Fällen mehr Arbeitsaufwand als die Beteiligung an einer kleinen Gruppenausstellung mit vier oder mehr Künstler_innen (Basissatz Ausstellungshonorar: 575 Euro bzw. 400 Euro je Künstler_in). (Siehe: „Warum sind die unverbindlich empfohlenen Basissätze beim Ausstellungshonorar abhängig von der Anzahl der beteiligten Künstler_innen?“) In jedem Fall gilt: Bei der Vereinbarung des Honorars und bei der Beurteilung der Angemessenheit des Honorars ist der tatsächliche Aufwand für die vereinbarte, zu erbringende Leistung zu berücksichtigen.
Weil die Arbeit im Kollektiv zusätzlichen Koordinationsaufwand innerhalb des Kollektivs erfordert. Wird ein Kollektiv für eine Ausstellungsbeteiligung angefragt, empfehlen wir als Basissatz jedenfalls das 1,5-Fache des Basissatzes für eine Ausstellungsbeteiligung durch eine einzelne Künstler_in – und zwar je Künstler_innenkollektiv (nicht je Künstler_in), unabhängig von der Größe des Kollektivs.
Abgesehen davon gilt auch hier: Bei der Vereinbarung des Honorars und bei der Beurteilung der Angemessenheit des Honorars ist der tatsächliche Aufwand für die vereinbarte, zu erbringende Leistung zu berücksichtigen.
Das Ausstellungshonorar gebührt jeder Künstler_in und jedem Künstler_innenkollektiv, die/das mit einer oder mehreren Arbeiten an einer Ausstellung beteiligt ist.
Kein Ausstellungshonorar fällt an bei Ausstellungen in Zusammenarbeit mit kommerziellen Galerien (Kunsthandel), da/wenn für die künstlerischen Arbeiten professionelle Verkaufsarbeit durch die Galerie geleistet wird. Auch bei Ausstellungen, die im Rahmen von bzw. als Teil einer künstlerischen Ausbildung (z.B. Lehrveranstaltung, Jahres/Semester-Präsentation/Rundgang) durchgeführt werden, kann es legitim sein, keine Ausstellungshonorare zu bezahlen.
Das Ausstellungshonorar bezahlt die Auftraggeber_in – z.B. ein Kunstraum, Ausstellungshaus, Festival oder andere Veranstalter_innen einer Ausstellung.
Kunst ist Arbeit und gehört bezahlt. Ohne künstlerische Arbeit ist eine Ausstellung nicht möglich. Es geht um faire Bezahlung aller (künstlerischen und nicht-künstlerischen) Arbeitsleistungen, die für das Zustandekommen einer Ausstellung (und anderer Projekte, Veranstaltungen etc.) erforderlich sind.
Uns ist bewusst, dass die unverbindlichen Honorarempfehlungen für viele in der Freien Szene noch nicht umsetzbar sind. Mit der Forderung nach angemessener Bezahlung wollen wir aber auch alle Akteur_innen, die mit bildenden Künstler_innen professionell zusammenarbeiten, einladen, gemeinsam für die Verankerung fairer Bezahlung einzutreten und den Leitfaden als Kalkulationshilfe zu nutzen, um gemeinsam und konsequent den finanziellen Bedarf aufzuzeigen – beispielsweise in Förderanträgen.
Vom Verkauf ihrer Arbeiten (Werke) können nur wenige etablierte bildende Künstler_innen (darunter deutlich mehr Künstler) leben. Bildende Künstler_innen arbeiten projektbezogen, ortsspezifisch, interdisziplinär, recherchebasiert usw. usf. Nicht selten sind ihre Arbeiten Beitrag zu gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen statt Verkaufsobjekte. Gleichzeitig leisten Ausstellungsräume vielfach keine Verkaufsarbeit.
Das Ausfallshonorar – gestaffelt nach der Kurzfristigkeit der Absage – empfehlen wir dann, wenn Ausstellungen oder andere Aufträge durch die Veranstalter_in abgesagt werden. Es soll die Arbeitskosten für geleistete Vorbereitungsarbeit decken. Auch zu bedenken ist, dass Künstler_innen (und andere Auftragnehmer_innen in der bildenden Kunst) aufgrund des vereinbarten Projekts mitunter andere Anfragen abgesagt haben – ohne Ausfallshonorar würde dies einen zusätzlichen finanziellen Nachteil/Schaden bedeuten. Insbesondere bei größeren Projekten (Aufträgen) empfehlen wir eine Vereinbarung von Teilzahlungen für Teilleistungen.
Bildende Künstler_innen sind in der Regel selbstständig erwerbstätig, und zwar als Ein-Personen-Unternehmen. Der Unternehmer_innenlohn ist die finanzielle Entlohnung für die Arbeit der Unternehmer_in, kann aber (im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen) bei Ein-Personen Unternehmen nicht als Gehalt ausbezahlt werden. Deshalb muss der Unternehmer_innenlohn als wichtiger Bestandteil der Finanzplanung einer unternehmerischen Tätigkeit (z.B. als selbstständige Künstler_in) berücksichtigt werden. Die Finanzplanung hat nämlich nicht nur kostendeckendes Arbeiten zum Ziel, sondern auch einen adäquaten Unternehmer_innenlohn.
Mit dem Unternehmer_innenlohn gilt es, die persönlichen Lebenshaltungskosten abzudecken: wohnen, essen, Mobilität, Freizeit, finanzielle Verpflichtungen etc. – für die Unternehmer_in selbst sowie für Personen, für die Sorgepflicht besteht, z.B. Kinder. Auch Beiträge zur Sozialversicherung, Steuern und sonstige Abgaben müssen vom Unternehmer_innenlohn abgedeckt werden. Mögliche Ausfälle durch z.B. Krankheit oder Unfall sowie Urlaubszeiten können und sollten ebenfalls angesetzt werden. Alle diese Bestandteile sind Teil der individuellen Honorargestaltung.
Wie wird der Unternehmer_innenlohn ermittelt? Als Orientierung gilt: Was würde eine Person für eine vergleichbare Tätigkeit (z.B. bezogen auf Qualifikation und Verantwortung) in einem Anstellungsverhältnis in einem Jahr verdienen? Zu diesem angenommenen Jahresbruttoeinkommen sind Aufschläge für jene Kosten zu addieren, die bei unselbstständig Beschäftigten zum Teil die Dienstgeber_innen übernehmen (Sozialversicherung, Steuern etc.). Im Honorarspiegel (Empfehlungen für Stundensätze zur fairen Bezahlung selbstständiger Arbeit in der bildenden Kunst) sind diese Kosten bereits berücksichtigt. Für ausführlichere Informationen zur Berechnung, die den empfohlenen Stundensätzen zugrunde liegt, verweisen wir auf die Erläuterungen zum Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen für selbstständige Kulturarbeit.
Variable Kosten fallen abhängig von der konkreten künstlerischen Aktivität, abhängig vom konkreten künstlerischen Projekt an. Es sind jene Kosten, die erst dadurch entstehen, dass eine bestimmte Leistung erbracht wird, z.B. Materialkosten, Transportkosten, Reisekosten, Lizenzen, anlassbezogene Kinderbetreuungskosten, Bezahlung von Projektmitarbeiter_innen, Miete für Ausstellungsräume etc.
Oft können/sollen bestimmte variable Kosten (z.B. Materialkosten, Transportkosten, Reisekosten etc.) direkt und ohne Änderungen an die Auftraggeber_in weiterverrechnet werden, sodass sie ein reiner Durchlaufposten sind. Das ist in der Honorarlegung entsprechend zu berücksichtigen. Wichtig: Solche Auslagen ändern nichts am Unternehmer_innenlohn und haben auch keine Auswirkungen auf sonstige Kostenbestandteile.
Fixkosten fallen konstant an, unabhängig von der Auftragslage oder konkreten Projekten und Vorhaben in Eigeninitiative. Es handelt sich um laufende Kosten wie z.B. Miete und Betriebskosten eines Ateliers, Basis-Arbeitswerkzeuge, Telefon- und Internetkosten, Abschreibungen, betriebliche Versicherungen etc.
Fixkosten sind jene Kosten, die Künstler_innen auch dann tragen müssen, wenn eine bestimmte künstlerische Tätigkeit oder projektbezogene Leistung gar nicht erbracht wird. Die Fixkosten gestalten sich individuell höchst unterschiedlich, sie sind bei der Honorargestaltung anteilsmäßig zu berücksichtigen.
Die IG Bildende Kunst und die Künstler:innen Vereinigung Tirol haben die Empfehlungen für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (Basissätze und Stundensätze) gemeinsam erarbeitet – als Kalkulationshilfe insbesondere für bildende Künstler_innen und für alle, die mit bildenden Künstler_innen professionell zusammenarbeiten; zur Selbstermächtigung von Künstler_innen bei Honorarvereinbarungen, als Selbstverpflichtung im solidarischen Kampf um faire Bezahlung und als politisches Instrument, um gemeinsam für eine adäquate Finanzierung von künstlerischen Vorhaben, für eine angemessene Kunst- und Kulturförderung einzutreten.
Mit dem Leitfaden (Empfehlung für Basissätze) und dem Honorarspiegel (Empfehlung für Stundensätze) für faire Bezahlung selbstständiger Arbeit in der bildenden Kunst wollen wir die Verankerung angemessener Bezahlung künstlerischer und nicht-künstlerischer Arbeit in der bildenden Kunst vorantreiben. Nach mehrjährigen Recherchen, Vertiefung in Beispiele guter Praxis, kontinuierlichem Austausch mit anderen Interessenvertretungen (special thanks to TKI – Tiroler Kulturinitiativen), Teilnahmen an Symposien (in Österreich und international), zahlreichen eigenen Workshops und Diskussionsveranstaltungen sowie insbesondere zwei österreichweiten Vernetzungs- und Arbeitstreffen mit Künstler_innenvereinigungen, Künstler_innen und weiteren Vertreter_innen von Ausstellungsräumen der Freien Szene (Wien 2018 und Innsbruck 2020) sind die nun vorliegenden Empfehlungen für Basis- und Stundensätze ein konkretes Ergebnis aus dem in den vergangenen Jahren erfolgten Austausch und erworbenen Wissen. Wir danken allen, die mit ihren Erfahrungen und Inputs dazu beigetragen haben! Erstmals veröffentlicht im Juli verstehen wir das nun vorliegende Papier als Work in progress und Ausgangspunkt für weitere Auseinandersetzung. Unsere Devise bleibt: pay the artist now!
Die IG Bildende Kunst ist eine Interessenvertretung bildender Künstler_innen in Österreich. Sie setzt sich dafür ein, die soziale und ökonomische Lage bildender Künstler_innen sowie die Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit zu verbessern. Seit 2016 steht die Forderung pay the artist now! im Mittelpunkt der interessenpolitischen Arbeit.
Der Verein Künstler:innen Vereinigung Tirol ist ein Forum für Kunst in Tirol. Er bildet eine gemeinnützige, politisch unabhängige Vereinigung bildender Künstler_innen mit Sitz in Innsbruck. Der Verein zählt 351 Mitglieder (Stand Juli 2021). Vereinszweck ist es, die kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen bildender Künstler_innen zu vertreten und zu fördern.
Mit der Forderung pay the artist now! setzen wir uns auch politisch für eine faire Bezahlung künstlerischer Arbeit ein. Positionen, Aktionen, Diskurs: www.igbildendekunst.at/themen/kunst-und-geld
2023
- Leitfaden für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (Basissätze 2023) (151 kB)
- Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (Stundensätze 2023) (144 kB)
2022
- Leitfaden für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (Basissätze 2021/2022) (573 kB)
- Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (Stundensätze 2022) (585 kB)
2021
- Leitfaden für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (Basissätze 2021/2022) (573 kB)
- Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (Stundensätze 2021) (585 kB)
Weitere Honorarempfehlungen für Kunst- und Kulturarbeit
Honorarempfehlungen (Österreich)Architekt_innen
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten: Leistungsmodelle, Stundensatzermittlung, Musterverträge (arching.at)
Autor_innen
Empfehlung der IG Autorinnen Autoren:
Honorar-Richtwerte: Empfehlungen für Lesungen/Vorträge, Moderationen, Diskussionsteilnahmen, Abstandshonorare (literaturhaus.at)
Bildende Kunst
Empfehlungen für faire Bezahlung in der bildenden Kunst und begleitende FAQ, herausgegeben von IG Bildende Kunst und Künstler:innen Vereinigung Tirol
Leitfaden und Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst
Designer_innen
Handbuch und Honorarrechner als Kalkulationshilfe für die tägliche Arbeit von Designer_innen. Von Design Austria.
Handbuch “Design: Kalkulation & Honorar” (designaustria.at)
Honorarrechner (designaustria.at)
Film und Filmvestivals
Kollektivvertrag für Filmberufe (kollektivvertrag.at) (Keine Empfejlung, sondern rechtsverbindlich!)
aac – Verband österreichischer Kameraleute: Gagenvergleichsrechner als Kalkulationshilfe zur Umrechnung von Angestelltenlöhnen in selbstständige Honorare (aacamera.org)
Österreichisches Filminstitut: Drehbuch- & Regie-Richtsätze (Förderrichtlinien, Anhang B) (filminstitut.at)
Austrian Composers Association und younion – die Daseinsgewerkschaft (Fachgruppe Komponist:innenen und Kapellmeister:innen): Mindestarbeitshonorare für Komponist:innen (musicaustria.at)
Forum Filmfestivals: Fair-Pay-Entlohnungsziel österreichischer Filmfestivals (film-festivals.at)
Freie Kulturarbeit
Fair Pay: Gehaltsschema (für unselbständige Beschäftigung) und “Fair Pay”-Kampagne der Ländervertretung der IG Kultur Österreich (igkultur.at)
Fair Pay Honorarspiegel der TKI (Tiroler Kulturinitiativen – IG Kultur Tirol) für konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten der freien Kulturarbeit – bei selbstständiger Tätigkeit.
www.fairpaykultur.at
Freie Theaterarbeit
Richtgagen (2010) und Honoraruntergrenzen als Empfehlungen der IG Freie Theaterarbeit:
Honoraruntergrenze (freietheater.at)
Richtgagen für den Freien Darstellenden Bereich in Österreich (Broschüre, 2010) (freietheater.at)
Kulturvermittler_innen
Empfehlungen des Verbands der KulturvermittlerInnen im Museums- und Ausstellungswesen:
Honorarsatzempfehlung (2018) kulturvermittlerinnen.at
Verträge und Entlohnung (2021)
Literarische Übersetzer_innen
Honorarempfehlungen und Mustervertrag der IG Übersetzerinnen Übersetzer
Mustervertrag für Übersetzungen
Tool zur Honorar- und Projektkalkulation für Übersetzer_innen auf Anfrage erhältlich bei der IG Übersetzerinnen Übersetzer
Musiker_innen
Mindesthonorarempfehlungen der IG Freie Musikschaffende (IGFM), der Musikergilde, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes/Younion und des Komponistenbundes (ÖKB).
Mindesthonorare für Kompositionen (musicaustria.at)
Mindesthonorare für Live-Auftritte (musikergilde.at)
Honorarempfehlungen für freischaffende Orchestermusiker_innen und Ensembles (igfmoe.at)
Sprecher_innen
Richtlinie zur Kalkulation von Sprachaufnahmen in Kostenvoranschlägen, herausgegeben von VOICE – Verein für Leistungsschutz der SprecherInnen und DarstellerInnen.
Sprecher_innenhonorarsätze und AGB (sprecherverband.at)
Textarbeit
Der Kollektivvertrag für “Journalistische Mitarbeiter/innen bei österr. Zeitschriften und Fachmedien” beinhaltet auch einen Honorarsatz (Pauschale für 3.700 Anschläge) für ständige freie Mitarbeiter_innen.
Kollektivvertrag für Journalistische Mitarbeiter_innen bei österreichische Zeitschriften und Fachmedien (gpa.at)
Vereinsmitarbeiter_innen
GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck, Journalismus, Papier): Gehaltstabelle für Vereine, Interessenvertretungen und Organisationen in Österreich.
Gehaltstabelle für Vereine (gpa.at)
Credits & Urheber_innen
Die Erstfassung von Leitfaden, Honorarspiegel und FAQ entstanden im ersten Halbjahr 2021, erstmals veröffentlicht im Juli 2021. Redaktionsteam (Leitfaden, Honorarspiegel, FAQ): Sheri Avraham, Jannik Franzen (bis April 2021), Vasilena Gankovska, Daniela Koweindl für die IG Bildende Kunst; Petra Poelzl (bis März 2022), Bettina Siegele (seit November 2022), Andrei Siclodi (Juli 2022 bis Juli 2023), Michael Strasser für die Künstler:innen Vereinigung Tirol. Lektorat Deutsch: Sylvia Köchl. Englische Übersetzung: Martin Wimmer. Lektorat Englisch: Sam Osborn. Grafische Gestaltung der PDFs: Almut Rink. Dank an: Helene Schnitzer (TKI – Tiroler Kulturinitiativen), Florian Prischl (Rechstanwalt, svlaw.at), Sabine Ofenbach (IG Bildende Kunst).