Honorarspiegel 2021

Empfehlungen für Stundensätze zur fairen Bezahlung selbstständiger Arbeit in der bildenden Kunst IG Bildende Kunst und Tiroler Künstler:innenschaft

Der Honorarspiegel gibt unverbindliche Empfehlungen für Stundensätze (Richtwerte) zur angemessenen Bezahlung selbstständiger Arbeit in der bildenden Kunst ab. Die Empfehlungen im Honorarspiegel fokussieren auf die künstlerische Produktion und stellen eine Kalkulationshilfe insbesondere für die Planung eigener Projekte dar. Sie ergänzen die Basissätze im „Leitfaden für faire Bezahlung in der bildenden Kunst“, da sie auf eine Vielfalt künstlerischer Tätigkeiten wie auch auf organisatorische, technische usw. Arbeit anwendbar sind.

Die empfohlenen Stundensätze beziehen sich ausschließlich auf die Arbeitskosten, also den Unternehmer_innenlohn (Honorar, Sozialversicherung, Steuern und Abgaben; auch durchschnittliche Urlaubs- und Krankentage sind berücksichtigt). Sie beinhalten keine anteiligen Fixkosten (z.B. für Ateliermiete, Infrastruktur etc.) und keine variablen Kosten (z.B. projektbezogene Materialkosten, Reisekosten etc.). Die empfohlenen Stundensätze sind für Auftragnehmer_innen (z.B. Künstler_innen) und ­Auftraggeber_innen nicht verbindlich.

Je nach Tätigkeit und je nachdem, ob diese für das eigene Projekt selbst übernommen oder anderweitig vergeben wird, kann es sich um selbstständige Tätigkeit oder unselbstständige Beschäftigung handeln. Wir empfehlen eine Abklärung im Einzelfall, um Scheinselbstständigkeit auszuschließen.

Der Honorarspiegel knüpft an den Fair Pay Honorarspiegel für selbstständige Kulturarbeit der TKI – Tiroler Kulturinitiativen an, der wiederum aus dem GPA-Gehaltsschema für Vereine abgeleitet ist. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf die begleitenden FAQ und auf die Erläuterungen der TKI – Tiroler Kulturinitiativen.

Dank an TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol.

Innsbruck/Wien, 1. 7. 2021

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