10.000 Euro Überbrückungshilfe (SVS) für selbständige Künstler_innen #CoronaKrise (Foto: D.K.)

Zehn Tausend Euro

Überbrückungsfinanzierung für Kunstschaffende auf 10.000 Euro erhöht

Wer bereits die ersten 6.000 Euro bezogen hat, muss einen weiteren Antrag an die SVS stellen, um die volle Summe von 10.000 Euro zu erhalten. Es gelten dieselben Voraussetzungen und Bedingungen wie beim Erstantrag. Die durch Covid-19 verursachte wirtschaftliche Notlage muss weiterhin bestehen.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:
■ Antragsberechtigt sind Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und bei der SVS als Künstler_in versichert sind (bzw. 2018 und/oder 2019 versichert waren – siehe Punkt 1.5. in den FAQ der SVS). Eine nachträgliche Deklaration als Künstler_in ist möglich, wenn tatsächlich eine künstlerische Tätigkeit vorliegt.
■ Ein Zuschuss aus dem Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF) ist keine Voraussetzung. Der Kunstbegriff ist auch nicht ident. (Für die Überbrückungshilfe gilt: „Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren“.)
■ Es muss in Folge der Covid-19-Pandemie eine wirtschaftliche Notlage vorliegen, im Sinne von: Die laufenden Kosten (Lebenshaltungs- und Betriebskosten) können nicht mehr gedeckt werden oder die Weiterführung der künstlerischen Tätigkeit ist gefährdet.
■ Der Hauptwohnsitz muss in Österreich sein.
■ Die Beihilfe beträgt bis zu 10.000 Euro in Form einer Einmalzahlung. Leistungen aus dem Härtefallfonds der WKO werden angerechnet (abgezogen). Die Soforthilfe (Phase 1) des Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF) wird nicht angerechnet. Personen, die bereits vor der Erhöhung des Maximalbetrags (vormals 6.000 Euro, nun 10.000 Euro) eine Beihilfe aus der Überbrückungsfinanzierung erhalten haben, können nun eine Erhöhung beantragen.
■ Die Beihilfe aus dem Überbrückungsfonds ist steuerbefreit.
■ Für die Abwicklung der Überbrückungsfinanzierung ist die SVS zuständig. Die Überbrückungsfinanzierung muss daher bei der SVS beantragt werden, bis längstens 31.12.2020.

Überbrückungsfonds (SVS): “Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler_innen”
FAQ und Antragsformular (SVS.at)
Richtlinie (BMKOES.gv.at)