Update Infomaterial Sozialversicherung und KSVF 2023 (Foto: D.K.)

Update! Infomaterial Sozialversicherung und KSVF 2023

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Was ist neu beim Künstler:innensozialversicherungsfonds (KSVF)? Was hat sich geändert bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)? Die IG Bildende Kunst hat die Infoseiten zur Sozialversicherung und zum KSVF aktualisiert (Werte 2023) und um Antworten auf zuletzt häufig gestellte Fragen ergänzt.

Neue Fragen, neue Antworten

Beim KSVF werfen wir einen ausführlicheren Blick auf den Nachweis der künstlerischen Tätigkeit (etwa auch wenn sich diese im Laufe der Jahre ändert) und erläutern, wie der KSVF die Einhaltung der Einkommensgrenzen prüft. Und was passiert, wenn ich die Obergrenze überschreite? Oder die Mindestgrenze nicht erreiche?

Die Infoseite zur Sozialversicherung gibt nun beispielsweise auch Antwort auf die Frage: Was passiert, wenn ich mich zur Pflichtversicherung angemeldet habe, aber die Versicherungsgrenze (voraussichtlich) doch nicht überschreite? In diesem Zusammenhang widmen wir uns auch einem klassischen Missverständnis und erläutern die „Ruhendmeldung“ (d.h. die künstlerische Tätigkeit wird vorübergehend eingestellt! Meldung via KSVF) im Unterschied zum „Widerruf der Überschreitungserklärung“ (wenn ich die Versicherungsgrenze doch nicht überschreite, aber weiterhin tätig bleibe; Meldung direkt an die SVS). 

Tipps und weiteres nützliches Wissen

Welche Ausnahmen gibt es beim Erreichen der KSVF-Untergrenze? Spoiler: Allerlei! Wie kann der KSVF-Unterstützungsfonds Künstler:innen in Notlagen unterstützen? Was wiederum macht der Unterstützungsfonds der SVS? Wie ist eine Befreiung von Selbstbehalten und Rezeptgebühren möglich? Schon mal den Gesundheitshunderter und Sicherheitshunderter der SVS genutzt? Welche Leistungen gibt es für (werdende) Eltern?

Besten Dank an …
… Jannik Franzen für die Textarbeit, an SVS und KSVF für das Gegenlesen sowie Feedback und Ergänzungen zu unseren Updates und inhaltlichen Erweiterungen!