(Bild: Volodymyr Hryshchenko / unsplash.com)

Soziale Absicherung, Diskriminierungskritik, Mobilität

Schlusskommuniqué 2021 der Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt

Mit dem vorliegenden Schlusskommuniqué legen die unterzeichnenden Expert*innen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kulturelle Vielfalt ihren Befund über Status Quo und Fortschritt der Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vor. Das Schlusskommuniqué ist das Arbeitsergebnis der Klausurtagung Kulturelle Vielfalt, welche auf Einladung der Österreichischen UNESCO-Kommission von 14. bis 15. Oktober 2021 in Graz stattfand. Für die IG Bildende Kunst hat Sheri Avraham (Vorstandsmitglied) teilgenommen. 

“In der gegenwärtigen tiefen Krise sind radikale Prozesse des Umdenkens in Politik und Wirtschaft zur wichtigsten Überlebensfrage geworden. Kulturakteur*innen entwickeln realisierbare Visionen und leben sie bereits. Es ist höchste Zeit, dass sie nicht nur gehört werden, sondern ihnen auch jene Stellung eingeräumt wird, die ihnen aufgrund ihrer Unverzichtbarkeit zukommt. Es sind daher ausreichende Grundlagen zu schaffen, die Kunst- und Kulturakteur*innen ein Auskommen in einem ihre Arbeit wertschätzenden Umfeld ermöglichen.” – so die Präambel des Schlusskommuniqués. 

Zentrale Beobachtungen und Forderungen des Schlusskommuniqués 2021 sind:

  • Die Covid-19-Krise hat deutlich gezeigt, dass eine Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft für faire Rahmenbedingungen im Kunst- und Kultursektor unabdingbar ist. Durch Einbeziehung der Zivilgesellschaft konnten 2021 Erfolge erzielt werden, u.a. die Anerkennung gemeinnütziger Organisationen (v.a. durch Schaffung des NPO-Fonds) sowie die Verbesserung von Planungsperspektiven und Rechtssicherheit zur Auslegung der jeweiligen Verordnungen.
  • Sozialversicherungssysteme müssen den zeitgenössischen Erwerbsrealitäten von Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und allen anderen prekär Tätigen mit ihren multiplen, parallelen und abwechselnden Erwerbsformen und Phasen der Erwerbslosigkeit angepasst werden. Es braucht eine Einkommensgarantie: kontinuierliche Existenzsicherung bei diskontinuierlicher Erwerbssituation – bedingungslos und für alle.
  • Die Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt befürchten, dass sich die faktische Benachteiligung von Künstler*innen aus dem sogenannten globalen Süden in Bezug auf die Rahmenbedingungen ihnen möglicher Mobilität durch und nach der Covid-19-Krise weiter verschärft.
  • Diskriminierungskritisches Handeln beginnt mit der aktiven Auseinandersetzung mit sozialen Ungleichheiten, mit (eigenen) Privilegien und eingelebten Machtreproduktionsmustern in allen gesellschaftlichen Bereichen. Es ist unabdingbar, Räume des Lernens und Verlernens zu ermöglichen und zu nützen. Es müssen praktische Schritte gesetzt werden, die eine Repräsentation auf allen Ebenen – Publikum, Personal und Programme – der hier lebenden Bevölkerung anstrebt.

Das detaillierte Schlusskommuniqué 2021 steht auf der Website der ARGE Kulturelle Vielfalt zur Verfügung, Link zum Download siehe unten. Die IG Bildende Kunst ist Mitglied der ARGE Kulturelle Vielfalt und (vertreten durch Sheri Avraham und Daniela Koweindl) Mitverfasserin des Schlussommuniqués 2021.

Die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) ist die zentrale Dialogplattform der Österreichischen UNESCO-Kommission zur aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess der Umsetzung der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in und durch Österreich.