Als (selbstständige) Künstler_in ohne EU/EWR-Pass in Österreich leben und arbeiten: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Welche Unterlagen und Dokumente sind notwendig für einen Erstantrag oder die Verlängerung von Aufenthaltspapieren? Wie sieht der Zugang zum Arbeitsmarkt aus? Wer entscheidet darüber, wer Künstler_in ist? Wie weise ich mein (künstlerisches) Einkommen nach? Und was kann ich tun, wenn die Behörde Zweifel äußert oder negativ entscheidet?
Beratung zu Aufenthalt & Beschäftigung
Die IG Bildende Kunst startet ein Beratungsangebot zu Fragen rund um Aufenthalt und Beschäftigung – für Mitglieder. Die Beratungen sind kostenlos und können telefonisch oder via Zoom in Anspruch genommen werden. Nach Anmeldung sind Beratungstermine immer mittwochs zwischen 14 und 16 Uhr möglich. Anmeldungen bitte über das Büro der IG Bildende Kunst, per Email an office@igbildendekunst.at.
FAQ zu Aufenthalt & Beschäftigung
Auch unser Infomaterial zu Aufenthalt & Beschäftigung haben wir komplett überarbeitet, inhaltlich umfassend erweitert und nun als Frequently Asked Questions aufbereitet. Die englische Übersetzung ist ebenfalls seit kurzem online: Factsheet Residence & Employment.
In acht Themenblöcken gibt es Fragen und Antworten zu Erstantrag und Verlängerung. Wir erläutern den Verfahrensablauf und haben Tipps zusammengestellt. Auch die Situation von Künstler_innen, die hauptsächlich in der künstlerischen Lehre oder in der künstlerischen Forschung tätig sind, ist Thema. Außerdem: Wie erfolgt der Umstieg nach dem Studium? Welche Vorteile hat eine “Niederlassungsbewilligung – Künstler_in” gegenüber der “Aufenthaltsbewilligung – Studierende”? Expterise und Textarbeit stammen von Birgit Mennel (Rechts- und Sozialberatung, Fremdenrecht), abschließendes juristisches Feedback von Peter Marhold (Helping Hands).