Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) noch beim Härtefallfonds (WKO) antragsberechtigt sind, können beim Covid-19-Fonds (KSVF) um eine Beihilfe ansuchen. Voraussetzung ist, dass eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch Covid-19 besteht.
Nun endet mit 31. März 2021 die Antragsfrist für die sogenannte “Phase 2”, also jene Phase für Beihilfen für das Vorjahr. “Diesbezügliche Anträge müssen daher bis 23:59 Uhr, 31. März 2021 bei uns einlangen.”, so der Künstler*innensozialversicherungsfonds (KSVF). Bis dahin sind noch Anträge auf die Einmalzahlung von 3.500 Euro für das Jahr 2020 möglich.
Die Beihilfe aus dem Covid-19-Fonds soll Einnahmenausfälle in Folge der Pandemie abfedern. 2021 wurde mit der “Phase 3” fortgesetzt, derzeit beträgt die Einmalzahlung 1.500 Euro. Die Fonds-Mittel sind mittlerweile erneut aufgestockt, eine Verlängerung der Beihilfenzahlung hat Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer angekündigt. Die Umsetzung startet in Kürze.
Covid-19-Fonds im KSVF
Covid-19-Fonds: Info und Antragsformular (ksvf.at)
Covid-19-Fonds: Sonderrichtlinie (ksvf.at)