Die Einkommenssituation im Sektor Kunst/Kultur/Freie Medien ist großflächig geprägt von Unterbezahlung bis hin zur Selbstausbeutung. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, nachteilige Verträge und unsichere Arbeitsbedingungen sind an der Tagesordnung. Unter dem Schlagwort „Fair Pay“ arbeiten Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und ihre Interessenvertretungen seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, an einer grundlegenden Veränderung der Situation. Die aktuelle Regierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm erstmals zu Fair Pay und hat unter der Federführung der zuständigen Staatssekretärin Andrea Mayer (BMKOeS) Schritte zur Entwicklung einer Fair-Pay-Strategie eingeleitet.
Seit Herbst 2020 arbeiten Bund und Interessenvertretungen im „Forum Fairness“ zusammen.
In den ersten beiden Terminen des „Forum Fairness“ ging es um Problemerhebung und Informationsaustausch. Als erstes Ergebnis in Richtung Fair Pay wird einer langjährigen Forderung der Interessenvertretungen folgend demnächst eine systematische Erhebung des Fair-Pay-Gap durchgeführt. Erhoben wird die Differenz zwischen den tatsächlich bezahlten Honoraren bzw. Gehältern und den von Interessenvertretungen empfohlenen Mindeststandards. Zur konkreten Umsetzung von Fair Pay wurden beim dritten Gesprächstermin Anfang April auf Vorschlag der IGs drei Arbeitsgruppen eingerichtet: kartellrechtliche Implikationen im Zusammenhang mit Honorarempfehlungen, Vertragsklauseln zu Ausfallhaftung, Implementierung von Fair Pay in Förderverwaltung/ -bedingungen und -gesetzen.
Der Kulturrat Österreich hat die koordinierende Funktion für die Interessenvertretungen übernommen. Die beteiligten Interessenvertretungen haben ihre Grundsätze und Ziele für den Fair-Pay-Prozess insbesondere im Wirkungsbereich von Bund und Ländern als Fördergeber*innen wie folgt festgelegt: