Eine Woche nach dem Auftakt der neu eingerichteten Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler_innen bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) hat gestern auch die Phase 2 des Covid-19-Fonds im Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF) gestartet. Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die weder beim Härtefallfonds (WKO) noch bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) antragsberechtigt sind, können aus dem Covid-19-Fonds (KSVF) im Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF) eine Beihilfe zur Abfederung von Einnahmenausfällen erhalten: bis zu 3.000 Euro. Anträge an den KSVF sind ab sofort möglich.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
■ Zielgruppe sind Künstler_innen und Kulturvermittler_innen (selbständige wie auch unselbständig Tätige / Anstellung), die weder beim Härtefallfonds (WKO) noch bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) antragsberechtigt sind.
■ Es muss eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19 bestehen.
■ Die Beihilfe beträgt bis zu 3.000 Euro, als Einmalzahlung.
■ Eine bereits erhaltene Soforthilfe (1.000 Euro) aus dem Covid-19-Fonds wird angerechnet (abgezogen).
■ Die Zusage eines Arbeitsstipendiums hat keinen Einfluss auf die Gewährung der Beihilfe aus dem Covid-19-Fonds.
■ Gesamteinkünfte 2020 dürfen nicht höher als 29.942,90 Euro sein.
■ Sämtliche Leistungen des KSVF sind von der Einkommensteuer befreit.
■ Ein Zuschuss aus dem KSVF zu den Sozialversicherungsbeiträgen ist keine Voraussetzung für eine Beihilfe aus dem Covid-19-Fonds!
Covid-19-Fonds im KSVF
Ausführliche Information, Links zu FAQ und Richtlinie (ksvf.at)
Online-Antragsformular (ksvf.at)
WEITERE RELEVANTE FONDS
Weiterhin sind der Härtefallfonds (WKO) und die Überbrückungsfinanzierung (SVS) erste Anlaufstellen für Entschädigungszahlungen auch für Künstler_innen:
Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler_innen (SVS)
Für selbständige Künstler_innen, Einmalzahlung bis zu 6.000 Euro (Soforthilfe aus dem Härtefallfonds wird abgezogen, Soforthilfe aus dem Covid-19-Fonds wird nicht angerechnet!). Einfache, unbürokratische Antragstellung an die SVS.
■ FAQ und Antragsformular (SVS.at)
■ Überblick und Richtlinie (BMKOES.gv.at)
Härtefallfonds (WKO)
Für Selbständige, auch für Künstler_innen, auch für Selbständige mit parallel unselbständigen Einkünften (z.B. Gehalt aus Anstellungen). In der der Phase 2 pro Betrachtungszeitraum (1 Monat) mindestens 500 Euro bis maximal 2.000 Euro + jeweils 500 Euro Comeback-Bonus, maximal für sechs Monate. Monatliche Antragstellung an die WKO erforderlich.
Wichtig zu beachten: Soforthilfe aus dem Härtefallfonds oder dem Covid-19-Fonds wird grundsätzlich angerechnet, dennoch gilt: Der Förderbetrag darf nicht unter 500 Euro pro Betrachtungszeitraum sinken – das ist ggf. ein finanzieller Vorteil gegenüber der Überbrückungsfinanzierung.
■ Ausführliche Information, FAQ und Antragsformular (wko.at)
Außerdem ist für Selbständige ein Fixkostenzuschuss möglich.
Und auch für Vereine gibt es seit letzter Woche endlich einen Fonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen.
Fixkostenzuschuss
Ausführliche Information, FAQ, Hotline, Antragsformular (fixkostenzuschuss.at)
NPO-Fonds
Ausführliche Information, FAQ, Antragsformular (npo-fonds.at)