Die geplante Abschaffung der Notstandshilfe ist in aller Munde. Betreffend Vermögenszugriffe bei Arbeitslosen liegen die Koalitionspartner_innen (noch) im Clinch. Fest steht: Aus dem Regierungsprogramm weht uns eine „neue, rot-weiß-rote Arbeitsmarktpolitik“ entgegen. Unter der Devise „Beschäftigungsanreize schaffen“ will Schwarzblau die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitsuchende erweitern, Wirksamkeit von AMS-Sanktionen „verbessern“, die Versicherungsleistung zeitlich stark limitieren. Überhaupt geht es im Kontext sozialer Absicherung nun konsequent um Ausschlüsse, Kürzungen, Einschränkungen – für Menschen ohne EU-/EWR-Pass insbesondere.
Arbeitslos als Künstler_in
Schon jetzt sind Kunst- und Kulturschaffende und andere prekär Tätige vielfach von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen – auch dann, wenn sie Beiträge gezahlt haben. Etwa weil die Jobs nie lang genug dauern, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Oder weil die AMS-Definition von Arbeitslosigkeit nicht mit den beruflichen Realitäten zusammenpasst. Aber ebenso, weil das bestehende System nicht taugt, um auch bei selbständiger Arbeit eine Absicherung in Zeiten ohne Einkommen zu bieten. Seit rund zehn Jahren hat der Kulturrat Österreich die diversen Unvereinbarkeiten im Zusammenspiel von selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit mit vorübergehenden Phasen der Erwerbslosigkeit im Fokus. Nach einer Infobroschüre (3. Auflage 2012, ergänzende Infoblätter ab 2013) widmet sich eine nun erschienene Studie aus juristischer und aus sozialwissenschaftlicher Sicht dem Thema – beauftragt von der AK Wien, in Zusammenarbeit mit dem Kulturrat. Welche Lösungsansätze zeigen die Studienautor_innen auf? Was fordern Interessenvertretungen? Was geht unter Schwarzblau?
Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtern
52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate sind nötig, um erstmals eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld zu erreichen. Ein Ding der Unmöglichkeit in vielen Berufsfeldern. Wie lösen? Andere Länder haben darauf reagiert und die sogenannte Rahmenfrist (das ist der Zeitraum, in der die erforderlichen Beitragszeiten erreicht werden müssen) erweitert. Das fordert der Kulturrat auch hierzulande. Als arbeitslos gilt, wer keiner Pflichtversicherung unterliegt, also allenfalls ein Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze hat. Klingt zunächst nachvollziehbar, wird aber zum Problem, wenn die selbstständige Arbeit letztlich mehr Gewinn abwirft. Zwar ist dann ein Ende der Erwerbslosigkeit in Sicht, aber auch rückwirkend der Anspruch auf Arbeitslosengeld dahin. Und das wird teuer. Der Kulturrat fordert eine Definition von Arbeitslosigkeit, die Arbeit nicht verhindert. Aktuell stehen die im Kulturrat organisierten IGs im intensiven Dialog mit der AK Wien, um gemeinsame Positionen für allerlei Verbesserungen der sozialen Absicherung auszuloten. Das gemeinsame Problem: Das ist kein Anliegen von Schwarzblau. In diesem Sinne: Pay the artist now!
Daniela Koweindl ist kunstpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst.