designaustria und Wirtschaftskammer Wien haben ein zweiteiliges Handbuch für Designer*innen vorgelegt. Der Band Design: Honorar & Kalkulation startet mit Grundlagen zur professionellen Auftragsabwicklung und Kalkulation, vermittelt (urheber*innen)rechtliches Basiswissen und zeigt Berechnungsbeispiele. Wie werden Stundensätze kalkuliert? Wie werden Nutzungsrechte berechnet? Checkliste für die Auftragsabwicklung inklusive. Eine Honorarerhebung und ein Honorarreport mit einem Ländervergleich zu Deutschland geben Auskunft zu ökonomischer Lage, Beschäftigungsformen und beruflicher Zufriedenheit. Sie erlauben einen Einblick in die Arbeitsbedingungen und ökonomischen Verhältnisse der Branche. Musterhonorarnoten, Textbausteine sowie Formulierungs- und Verrechnungsbeispiele runden das praxisorientierte Handbuch ab.
jung, urban, selbstständig – und zufrieden?
Wer designt? Die*der statistisch prototypische Grafik- und Kommunikationsdesigner*in in Österreich ist unter 35 Jahre alt (36%), lebt in Wien (77%) und ist ausschließlich selbstständig tätig (73,6%). Sie* ist ein Mann*, wobei sich die gender balance in dieser Branche halbwegs ausgeglichen darstellt (55% : 45%). Nicht ausgewertet im vorliegenden Honorarreport sind Geschlechterdifferenzen beim Einkommen und bei allen anderen abgefragten Daten. Apropos, wie steht es ums Einkommen? Im gesamten Feld: Knapp 30% verdienen weniger als 20.000 Euro pro Jahr, fast jede zweite befragte Designer*in erzielt Einkünfte über 40.000 Euro, die 100.000-Euro-Marke knacken gut 20%. Bei den Angestellten (die sich in der Branche in der Minderheit befinden) beziehen 65,3% der Befragten einen Bruttolohn bis 2.800 Euro pro Monat, 17% verdienen über 4.200 Euro. Offen bleibt an dieser Stelle, welches Arbeitsausmaß hinter den genannten Einkünften bzw. Gehältern steckt.
Als zufrieden mit der Berufssituation äußern sich 63,5% der selbstständigen und 39,6% der unselbständigen Designer*innen. Und wenn es um das Auskommen mit dem Einkommen bzw. Gehalt geht? Hier überwiegt die Antwort „passt schon, aber kein Luxus“ (45% der Angestellten, 34% der Selbstständigen). Aber auch gut bis sehr lautet die Antwort bei einem Viertel der Angestellten und bei fast einem Drittel der Selbstständigen. Gegenprobe: Etwa ein Drittel kommt mit dem Einkommen bzw. Gehalt als Designer*in gerade so oder gar nicht über die Runden.
Unzufrieden: Honorarniveau in den letzten zehn Jahren gesunken
Unzufrieden äußerte sich auch designaustria, die Interessenvertretung der Designschaffenden in Österreich, angesichts der Ergebnisse der von ihr 2017 durchgeführten Umfrage unter 1.231 Designer*innen. In einer gemeinsamen Presseerklärung mit der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation – Wirtschaftskammer Wien anlässlich der Auswertung der Umfrageergebnisse stellen sie fest, dass die „Honorare seit zehn Jahren nicht nur stagnieren, sondern teilweise sogar deutlich gesunken sind – inflationsbereinigt in einzelnen Bereichen bis zu 40 Prozent gegenüber 2007. Zum Beispiel wurden für die Gestaltung einer A4-Seite eines Folders 2007 noch rund 90 Euro pro Stunde verrechnet. 2017 brachte die gleiche Leistung nur mehr 65 Euro pro Stunde und somit um rund 40 Prozent weniger ein.“
Der Verrechnung von Stundensätzen und Nutzungsrechten widmet das Handbuch eine genauere Analyse getrennt nach drei Bereichen und stellt dabei durchaus unterschiedliche Handhabungen fest. Im Grafik- und Kommunikationsdesign gaben 46% der selbständigen Grafiker*innen an, ausschließlich auf Stundenbasis inkl. bereits enthaltener Werknutzungsrechte zu errechnen – und zwar 84 Euro im Durchschnitt. Der durchschnittlich gerechnete Stundensatz exkl. Werknutzungsrechte ergab 82 Euro – also wenig Unterschied. In den allermeisten Fällen (bei 84,6%) werden jedoch Pauschalen (Arbeitsleistung inkl. Werknutzungsrechte) in Rechnung gestellt. Auch beim Produkt- und Industriedesign ist die Verrechnung anhand vereinbarter Pauschalen ähnlich weit verbreitet, wobei 60% der Auftragnehmer*innen bereits inklusive Nutzungsrechte kalkulieren und einen Stundensatz von durchschnittlich 101 Euro als Kalkulationsgrundlage heranziehen. Produktdesigner*innen, die die Nutzungsrechte erst zu einem späteren Zeitpunkt verrechnen, veranschlagen für eine Gestaltungsleistung exkl. Nutzungsrechte hingegen durchschnittlich 82,60 Euro. Fazit der Studienautor*innen: Im Produktdesign wird die Vergütung von Nutzungsrechten höher angesetzt als in der Grafik, die Stundensätze exkl. Nutzungsrechte wiederum sind annähernd gleich. Bleibt als dritter Bereich die Illustration mit einem merklichen Sprung nach unten: Aus den Angaben der Befragten ergab sich ein durchschnittlicher Stundensatz von 69 Euro inkl. bzw. 62 Euro exkl. Nutzungsrechte.
Ausführliche Listen mit Leistungsbeispielen (Firmenlogo Neudesign, Leitsystem, Coverillustration für Printmagazin, Werbeanimation u.a.m.) veranschaulichen die Praxis: Der Zeitaufwand in Stunden, die erzielten Preise, die sich daraus ergebenden Stundensatz werden angeführt und – soweit vorhanden – Vergleichsdaten von vor zehn Jahren gegenüberstellt. Stets als Durchschnittswerte.
Was ist eine Arbeitsstunde?
Ein Tag hat „nicht 24, auch nicht acht Arbeitsstunden“, so die Autor*innen des Handbuch. Es wird unterschieden in „Leistungsstunden“ und „Nichtleistungsstunden“. Unter letzteren sind Arbeiten wie Recherchen, Arbeitsgespräche, System- und Software-Administration, Belegverwaltung, Emailkommunikation und Ähnliches mehr zu verstehen. Doch nur Erstere zählen für die konkrete Design-Arbeit und den konkreten Auftrag. Die Autor*innen gehen von vier Leistungsstunden bei zehn Arbeitsstunden (pro Tag) als realistische Werte aus. Und – orientiert an den gleichen Voraussetzungen wie für Angestellte – von 200 Arbeitstagen pro Jahr nach Abzug von Wochenenden, Feiertagen, Urlaubszeiten, Fortbildungen, Ausfällen durch Erkrankung oder Freistellung. Eine bis zu 50% höhere „produktive Arbeitszeit“ wird erfahrungsgemäß bei Zusammenarbeit im Studioverband angenommen. Sind die jährlich möglichen Leistungsstunden kalkuliert, folgt der nächste Schritt: „Der Stundensatz ergibt sich aus den Jahreskosten durch die Anzahl der verrechenbaren Stunden. Dazu müssen die Jahreskosten bekannt sein.“ Zur Berechnung dieser Kosten, zur Berechnung von Gestaltungsarbeit und Nutzungshonorar sowie zu Honorarzusammensetzung und zu Arten der Honorierung führt das Handbuch weiter step by step von Kapitel zu Kapitel.
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Nicht zuletzt haben die Herausgeber*innen den Anspruch, nicht nur Designer*innen mit diesem Handbuch zu unterstützen, sondern auch die Auftraggeber*innen, um eine professionelle Zusammenarbeit zu gewährleisten. Das Handbuch legt vielfach „unsichtbare“ Arbeitsprozesse offen, erläutert Preisniveaus und schafft einen Referenzpunkt für die Durchsetzung angemessener Bezahlung von Designarbeit.
Design: Kalkulation & Honorar
Hg.in: designaustria, in Zusammenarbeit mit Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Wien (WKW)
2018, 104 Seiten, ISBN 978-3-900364-47-2
Preis: 92,40 Euro
Design: Auftrag & Recht
Hg.in: designaustria, in Zusammenarbeit mit Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Wien (WKW)
2018, 92 Seiten, SBN 978-3-900364-46-5
Preis: 79,20 Euro
Kombipreis für beide Bände: 165 Euro.
Mitglieder der IG Bildende Kunst erhalten 40% Preisnachlass.