Internationaler Austausch muss möglich sein, Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden inklusive. „Die fremden- und beschäftigungsrechtlichen Regulierungen stehen im Widerspruch zur Freiheit der Kunst. Sie sind massiv diskriminierend – nicht nur für Künstler_innen“, prangert Ezgi Erol, Vorstandsmitglied der IG Bildende Kunst, die vorherrschende Ausschlusspolitik gegenüber Personen ohne EU/EWR-Pass an. Die IG Bildende Kunst fordert:
■ Neufassung des EU-Visa-Kodex als Sofortmaßnahme für Künstler_innen (Stichwort: Rundreisevisum)
■ grundsätzlich Abschaffung der Visums-Pflicht
■ Einrichtung einer Service- und Beratungsstelle zur Unterstützung von incoming und outgoing artists in allen bürokratischen und rechtlichen Belangen
■ Fördermittel für die freie Szene explizit zur Einladung von Künstler_innen, für internationalen Austausch und Zusammenarbeit
■ Wer in Österreich lebt, soll auch freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben
■ Gesicherter Aufenthalt während arbeitsrechtlicher Verfahren
■ Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt
■ Freiheit der Kunst! Und Bleiberecht für alle!
Österreich hat 2006 das UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet. Dennoch ist jede fremdenrechtliche Gesetzesnovelle weiterhin ein Schritt in die Gegenrichtung und verstößt somit gegen das völkerrechtlich bindende UNESCO-Übereinkommen. Die Freiheit des künstlerischen Schaffens ist im österreichischen Staatsgrundgesetz verankert und somit Bestandteil der österreichischen Verfassung. „Dieses Grundrecht muss das Recht auf freie Wahl des Arbeits- und Lebensmittelpunktes einschließen“, so Alexander Jöchl, Vorsitzender der IG Bildende Kunst, abschließend.
(Pressemitteilung der IG Bildende Kunst, 11.10.2017) (facebook)
Wir wählen ist eine Kampagne der IG Bildende Kunstanlässlich der Nationalratswahl 2017. Forderungen und Herausforderungen in Text und Bild auf den Punkt gebracht.