Expert*innen und Verbände aus Kunst und Kultur fordern ein faires Urheber*innenrecht für Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigte! Als Antwort auf die Urheberrechtsnovelle 2021 richten sich die Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission mit einem offenen Brief an die Bundesregierung.
Der Begutachtungsentwurf der Urheberrechtsnovelle 2021 wird von Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigten als “Schock” empfunden. Aus diesem Grund haben Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) im Zuge der Klausurtagung der ARGE der Österreichischen UNESCO-Kommission von 14.-15. Oktober 2021 in Graz einen Offenen Brief an Bundesministerin Zadić sowie Mitglieder der Bundesregierung verfasst und veröffentlicht. Darin fordert die ARGE Kulturelle Vielfalt eine grundlegende Revision des Entwurfs, sowie neue Betrachtungen und Änderungen folgender Aspekte:
- Direkte Vergütungsansprüche bei Online-Nutzungen
- Fehlende kollektive Rechtewahrnehmung
- Möglichkeit einer Verbandsklage
- Urheber*innenvertragsrecht
Der Offene Brief (18.10. 2021) steht in deutscher und in englischer Version zum Download verfügbar:
- Offener Brief:
Urheber_innenrechts-Novelle 2021: Kleines Land – kleine Lösungen. Expert*innen und Verbände aus Kunst und Kultur fordern ein faires Urheber*innenrecht für Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigte (ARGE Kulturelle Vielfalt, 18.10.2021) - Open Letter:
Fair Copyright. Experts from the arts and culture call for fair copyright law for creators (by ARGE Kulturelle Vielfalt, 18.10.2021)
Die IG Bildende Kunst ist Mitglied der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission und Mitunterzeichner_in des Offenen Briefes.