Was ist neu rund um Aufenthalts- und Beschäftigungspapiere? Was hat sich mit dem Jahreswechsel geändert? Der neue Richtsatz für Alleinstehende (ab 24 Jahren) beträgt nun 1.110,26 Euro pro Monat – dies ist das erforderliche Einkommen für die „Niederlassungsbewilligung – Künstler_in“. Für Ehepaare und Paare in eingetragener Partner_innenschaft sind 1.751,56 Euro notwendig, für jedes Kind zusätzlich 171,31 Euro.
Die IG Bildende Kunst hat die Informationsseiten zu Aufenthalt und Beschäftigung aktualisiert (Werte 2023):
Tipps und weiteres nützliches Wissen
Im Infomaterial haben wir häufig gestellte Fragen in Form von FAQ aufbereitet, beispielsweise auch: Was kann ich tun, wenn ich meinen Lebensunterhalt nicht zur Gänze aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit bestreiten kann? Wie weise ich nach, dass ich selbstständige Künstler_in bin? Wie sieht der Zugang zum Arbeitsmarkt aus? Ich verdiene mein Geld als selbstständige Künstler_in vor allem im Ausland – darf ich das? Welche Vorteile hat eine „Niederlassungsbewilligung – Künstler_in“ gegenüber der „Aufenthaltsbewilligung – Student_in“? Ich brauche Beratung. Wohin kann ich mich wenden?
Beratung für Mitglieder der IG Bildende Kunst
Die IG Bildende Kunst bietet für Mitglieder eine Beratung zu Aufenthalt und Beschäftigung an. Kostenlos, jeden Mittwoch, nach Voranmeldung (Kontakt: office@igbildendekunst.at, T +43 1 524 09 09). Wir ersuchen um vorherige Durchsicht unserer Infomaterialien: Aufenthalt & Beschäftigung und anschließend um eine kurze Angabe zu den anstehenden Fragen.
Besten Dank an …
… Birgit Mennel für die Erstfassung (2022) und Updates (2023) des Infomaterials. Updates sind online auf Deutsch und English.