Aufruf zur Arbeiter_innenkammerwahl (Foto, bearbeitet: Tara Winstead, www.pexels.com)

Wir gehen wählen!

Aufruf zur Arbeiter_innenkammerwahl 2024

Die Arbeiter_innenkammerwahl in Wien, Niederösterreich und Burgenland hat gestartet. Wahlberechtigt sind Personen, die zum Stichtag 3.1.2024 eine Anstellung oder einen freien Dienstvertrag in den genannten Bundesländern hatten – egal, ob geringfügig beschäftigt, Teilzeit oder Vollzeit. Auch beispielsweise ein einzelner Lehrauftrag oder eine Kurzzeitanstellung für ein Projekt begründen automatisch eine Mitgliedschaft in der Arbeiter_innenkammer.

Bedeutend ist dabei, dass das Wahlrecht unabhängig von der eigenen Staatsbürger_innenschaft ist. IG Bildende Kunst Vorstandsmitglied Ruby Sircar (Bildende Künstlerin und Artistic Researcherin) dazu: “Es ist eine der wenigen Wahlen, wo Menschen wie du und ich, die keine österreichischen Staatsangehörigen sind, auch wählen und ihr Recht auf demokratische Mitbestimmung in der österreichischen Gesellschaft wahrnehmen können.”

 

 

Arbeiter_innenkammer – die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer_innen. Was hat das mit bildenden Künstler_innen zu tun? Viel!  

Die Tätigkeit als bildende Künstler_in findet in der Regel als selbstständige Tätigkeit statt. Doch wer lebt von der Kunst allein? Wenige. Laut letzter Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden und Kulturvermittler_innen (2018) liegt der mittlere Anteil des künstlerischen Einkommens am persönlichen Gesamteinkommen bei bildenden Künstlern* bei 63%, bei bildenden Künstlerinnen* gar nur bei 40%. Dieselbe Studie stellte fest, dass 62% der befragten bildenden Künstler_innen auch unselbstständig tätig waren – sei es künstlerisch, kunstnah oder kunstfern, jedenfalls als Arbeitnehmer_innen. Genau diese hybride Erwerbssituation im Zusammenspiel von selbstständiger und unselbstständiger Arbeit – mit oft auch berufstypischen Phasen der Erwerbslosigkeit – kreiert jede Menge Probleme und Herausforderungen in der sozialen und ökonomischen Absicherung. Genau hier liegt auch der Anknüpfungspunkt zur Arbeiter_innenkammer als gesetzliche Interessenvertretung für alle unselbstständig Erwerbstätigen – gleichgültig ob es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung, Teilzeit oder Vollzeit oder eine Phase der Arbeitslosigkeit handelt.

Interessenpolitik für Kunst und Kultur. Und alle prekär Tätigen!  

Die IG Bildende Kunst schätzt die Arbeiter_innenkammer seit Jahren als kompetente Ansprechpartner_in und ist insbesondere im Kontext des Kulturrat Österreich kontinuierlich im Dialog. Zuletzt haben Kulturrat Österreich und AK Wien im Spätherbst 2023 die Tagung „Kunst und Kultur in Arbeit“ veranstaltet. Wichtig ist uns als IG Bildende Kunst, die Expertise aus unseren jeweiligen Arbeitsfeldern zusammenzutragen, uns gemeinsam für faire Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung einzusetzen. Worum geht es zum Beispiel konkret? Wer als Künstler_in schon einmal versucht hat, Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung geltend zu machen und mit der Parallelität von Arbeitslosigkeit und (künstlerischem, gar selbstständigem) Zuverdienst umzugehen, weiß, wo so manches im Argen liegt.  

Es ist daher wichtig zur AK Wahl zu gehen, um unsere Standpunkte klarzumachen, betont Ruby Sircar in ihrem Video-Statement. „Wir wollen Agenden aus Kunst und Kultur weiter konsequent in die AK hineintragen und gemeinsam an Lösungen arbeiten. Hybride Arbeitssituationen betreffen letztlich nicht nur Kunst und Kultur, es geht um faire und zukunftsweisende Lösungen für alle prekär Tätigen.“ unterstreicht auch Daniela Koweindl, kunstpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst.

IG Bildende Kunst: Mitreden, mitentscheiden, Wahlrecht nutzen

Die Arbeiter_innenkammer unterstützt Arbeitnehmer_innen bei rechtlichen Problemen und ebnet den Weg mit für faire Arbeitsbedingungen, bei denen es gerade in der Kunst und Kultur noch Luft nach oben gibt.

Eine der Aufgaben der IG Bildende Kunst als politisches Sprachrohr für Künstler_innen, ist es Druck zu machen und den Blick auch auf Arbeit und Leben von künstlerisch tätigen Menschen zu richten. Wo in der Politik oftmals Teile dieser Gruppe übersehen werden, ist es unser Anliegen stark als Gemeinschaft aufzutreten. Dafür braucht es viele! Je mehr Personen wählen gehen, desto stärker kann die Arbeiter_innenkammer ihre Mitglieder vertreten. „Also auf geht‘s: Wählen!“, so Ruby Sircar abschließend.


Arbeiter_innenkammer Wahl 2024: Wer wird gewählt? Wann, wo und wie kann ich wählen?

Bei der Arbeiter_innenkammerwahl, die alle fünf Jahre stattfindet, dürfen alle zum Stichtag wahlberechtigten Arbeitnehmer_innen mitentscheiden, wer sie im Arbeitnehmer_innenparlament vertreten darf. Allerdings: Wer zum Stichtag geringfügig beschäftigt, arbeitslos oder in Karenz, Lehrling oder Zivildiener war, musste sich vorab in die Wähler_innenliste eintragen lassen – und hat hierzu ca. zehn Wochen vor der Wahl per Brief von der AK Informationen erhalten.

Zur Wahl stehen beispielsweise in Wien 16 verschiedene politische Fraktionen mit ihren unterschiedlichen Programmen.

Auszug von der Webseite der Arbeiter_innenkammer:

„In Österreich gibt es 9 selbstständige Arbeiterkammern: eine in jedem Bundesland. Jeder dieser Arbeiterkammern wird von einem AK Parlament („Vollversammlung“) gelenkt. Wer in diesem Parlament der Arbeitnehmer:innen für Sie arbeitet, bestimmen Sie mit Ihrer Stimme mit.
Bei der AK Wahl können Sie aus verschiedenen politischen Fraktionen mit unterschiedlichen politischen Programmen wählen. Je mehr Stimmen eine Fraktion bekommt, desto mehr Vertreter:innen ziehen für sie in die Vollversammlung ein. Diese Kammerrätinnen und Kammerräte (vergleichbar mit Abgeordneten im Nationalrat) wählen eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten der Arbeiterkammer.“

Von 10. bis 23. April finden die AK Wahlen 2024 in Wien, Niederösterreich und Burgenland statt. Fünf Bundesländer haben bereits gewählt, von 16. bis 29. April stehen die AK Wahlen in der Steiermark an. Gewählt wird in Betrieben, alternativ ist eine Stimmangabe in öffentlichen Wahllokalen oder per Wahlkarte auf dem Postweg möglich. In Wien stehen 86 öffentliche Wahllokale bereit, auch Wahlbusse sind in allen Bezirken unterwegs mit Stationen an täglich unterschiedlichen Orten.

Alles zur AK Wahl: Wo und wie kann ich wählen?