89 Kunst- und Kultur-Interessenvertretungen und Einrichtungen der Kunst und Kultur sagen NEIN zur Urheber_innenrechtgesetznovelle 2021. Sie sagen NEIN zum Regierungsentwurf, der dem parlamentarischen Justizausschuss am Dienstag zur Verabschiedung vorgelegt wird. Sie fordern: Zurück mit der Urheberrechtsgesetznovelle 2021 an den Start.
Sie haben auch allen Grund dazu. Eine Novelle, die den digitalen Markt regulieren soll, schließt die Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen als Beteiligte aus, sie werden nur als unbezahlte Lieferant_innen gebraucht, die der kostenlosen Nutzung ihrer Werke ohne Mitsprachemöglichkeit oder Einspruchsrecht zusehen sollen.
NEIN zur Urheber_innenrechtsgesetz-Novelle 2021
weil …
- … sie keine Zahlungsverpflichtungen für Onlineplattformen enthält
- … es keine direkten Vergütungen für Urheber*innen und Interpret*innen gibt
- … kollektive Rechtewahrnehmungen durch Verwertungsgesellschaften nicht vorgesehen sind
- … sich Urheber*innen und Interpret*innen von ihren Interessenverbänden nicht vertreten lassen können
- … sie die Urheber*innen und Interpret*innen vertragsrechtlich nicht stärk
Die unterzeichnenden Verbände und Institutionen fordern, umgehend an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um dem Anspruch eines fairen Urheber*innenrechts gerecht zu werden.
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NEIN zur Urheberrechtgesetznovelle 2021 (Presseinformation von 89 Kunst- und Kultur-Interessenvertretungen und Einrichtungen der Kunst und Kultur, 5.12.2021)