NEIN zur Urheber_innenrechtsgesetz-Novelle 2021

89 Verbände fordern gemeinsam faires Urheber_innenrecht (Pressemitteilung)

89 Kunst- und Kultur-Interessenvertretungen und Einrichtungen der Kunst und Kultur sagen NEIN zur Urheber_innenrechtgesetznovelle 2021. Sie sagen NEIN zum Regierungsentwurf, der dem parlamentarischen Justizausschuss am Dienstag zur Verabschiedung vorgelegt wird. Sie fordern: Zurück mit der Urheberrechtsgesetznovelle 2021 an den Start.

Sie haben auch allen Grund dazu. Eine Novelle, die den digitalen Markt regulieren soll, schließt die Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen als Beteiligte aus, sie werden nur als unbezahlte Lieferant_innen gebraucht, die der kostenlosen Nutzung ihrer Werke ohne Mitsprachemöglichkeit oder Einspruchsrecht zusehen sollen.

NEIN zur Urheber_innenrechtsgesetz-Novelle 2021

weil …

  • … sie keine Zahlungsverpflichtungen für Onlineplattformen enthält
  • … es keine direkten Vergütungen für Urheber*innen und Interpret*innen gibt
  • … kollektive Rechtewahrnehmungen durch Verwertungsgesellschaften nicht vorgesehen sind
  • … sich Urheber*innen und Interpret*innen von ihren Interessenverbänden nicht vertreten lassen können
  • … sie die Urheber*innen und Interpret*innen vertragsrechtlich nicht stärk

Die unterzeichnenden Verbände und Institutionen fordern, umgehend an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um dem Anspruch eines fairen Urheber*innenrechts gerecht zu werden.


Weiterlesen: 
NEIN zur Urheberrechtgesetznovelle 2021 (Presseinformation von 89 Kunst- und Kultur-Interessenvertretungen und Einrichtungen der Kunst und Kultur, 5.12.2021)