Im Sommer 2023 ist die Entscheidung gefallen, nun folgt die Umsetzung: Auch Neue Selbstständige werden einen Energiekostenzuschuss für das vergangene Jahr (2022) erhalten – und zwar in Form einer einmaligen Gutschrift auf ihr Beitragskonto bei der SVS – Sozialversicherung der Selbstständigen. Der Zuschuss soll bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen.
Ein Energiekostenzuschuss für Künstler:innen? Wer bekommt den?
Den Energiekostenzuschuss erhalten Neue Selbstständige (also z. B. Künstler:innen), die von 1.2. bis 31.12.2022 durchgehend bei der SVS versichert waren. Und zwar entweder in der Pflichtversicherung (also inkl. Pensionsversicherung) oder in der freiwilligen Variante, dem sogenannten “Opting In”. Weitere Voraussetzung ist, dass die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (6.615 Euro) nicht erreicht. Wichtig ist der Stichtag 1.9.2023: An diesem Tag müssen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt gewesen sein.
Wie hoch ist der Energiekostenzuschuss? Und wie bekomme ich ihn?
410 Euro. Der Energiekostenzuschuss wird im vierten Quartal 2023 automatisch in der SVS-Beitragsvorschreibung berücksichtigt (im November 2023). Ein Antrag ist nicht nötig. Allerdings:
- Die SVS hat alle Neuen Selbstständigen mit auch gewerblicher Tätigkeit von der Beitragsgutschrift ausgenommen. Wir raten: rasch & schriftlich an die SVS wenden! Auf Nachfrage prüft die SVS, ob eine nachträgliche Anweisung möglich ist. Mehr Info siehe unten.
- Alle selbstständigen bildenden Künstler:innen, die nach der alten Regelung, ihre Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) haben, sind aktuell ebenfalls ausgenommen. Mehr Info siehe unten.
Kann ich mir den Energiekostenzuschuss von meinem SVS-Beitragskonto auch auszahlen lassen?
Ja! Am einfachsten geht das digital – kurzerhand in das svsGO-Portal mit Handysignatur/ID Austria einloggen, Beitragskonto öffnen und die Auszahlung des vorhandenen Guthabens mit einem Klick auf den Button „Guthaben auszahlen“ beantragen. Andernfalls kann auch der Online-Antrag auf Rückzahlung eines Beitragsguthabens verwendet werden. Oder ein schriftliches Ersuchen an die SVS senden, nicht vergessen: im Betreff des Schreibens unbedingt die Versicherungsnummer anführen.
Wie bekomme ich den Energiekostenzuschuss, wenn ich zwar im relevanten Betrachtungszeitraum (1.2. bis 31.12.2022) durchgehend als Neue Selbstständige sozialversichert war, aber jetzt nicht mehr bei der SVS versichert bin?
Der Zuschuss wird automatisch als Gutschrift auf das bestehende SVS-Beitragskonto gebucht, auch wenn aktuell kein aufrechtes Versicherungsverhältnis besteht. So wie die anderen SVS-Versicherten werden auch die betroffenen Personen über die Gutschrift mit der SVS-Beitragsvorschreibung für das 4. Quartal 2023 informiert.
Wie bekomme ich den Energiekostenzuschuss, wenn ich als selbstständige bildende Künstler:in meine Pensionsversicherung bei der SVS und die Krankenversicherung bei der ÖGK habe? (Gilt nur für Personen, die bereits vor 2001 als bildende Künstler:innen sozialversichert waren.)
Die SVS sieht aktuell KEINE Berücksichtigung des Energiekostenzusses vor.
- Wir raten: schriftlich an SVS und ÖGK und Politik* wenden!
Durchaus gleich beide Sozialversicherungen gemeinsam adressieren, um Umwegschleifen hinsichtlich der Zuständigkeit abzukürzen. *Politik: z.B. BMKÖS, BMKÖS, BMSGKP, BMSGKP, BMAW. Haltet gerne auch uns auf dem Laufenden, z. B. cc per Email an office@igbildendekunst.at.
Kann ich den Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige UND die Energiekostenpauschale (für Gewerbetreibende) erhalten?
Aus dem kurzen Gesetzestext für den Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige (GSVG § 408. Abs. 1) geht kein entsprechender Ausschluss hervor. Umgekehrt bleibt auch in der Richtlinien zur Energiekostenpauschale für Gewerbetreibende die Frage hinsichtlich eines Zusammenspiels mit dem Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige unangesprochen. Die SVS weist jedoch daraufhin, dass Mehrfachförderungen nicht vorgesehen sind und hat bei allen (!) Neuen Selbstständigen mit auch gewerblicher Tätigkeit, KEINE automatische Beitragsgutschrift veranlasst – unabhängig davon, ab die Energiekostenpauschale (für Gewerbetreibende) bezogen wurde oder nicht.
- Wir raten: rasch & schriftlich an die SVS wenden!
Auf Nachfrage prüft die SVS, ob eine nachträgliche Anweisung möglich ist.
Die SVS wird hier nach einem Nachweis für eine Ablehnung bei der Energiekostenpauschale für Gewerbetreibende fragen. (Antragsfrist für die Energiekostenpauschale für Gewerbetreibende ist 30.11.2023, 18 Uhr MEZ!)
Update (24.11.2023): Wurde ein Antrag auf Energiekostenpauschale gar nicht erst gestellt, weil bekannt ist (z.B. infolge Selbst-Check auf der Website zur Energiekostenpauschale, Beauskunftung durch die Wirtschaftskammer etc.), dass kein Anspruch besteht (z.B. aufgrund der Umsatzgrenzen), reicht eine schriftliche Begründung, weshalb die Energiekostenpauschale nicht in Frage kommt. Auch dann wird die SVS prüfen, ob eine nachträgliche Berücksichtigung des Energiekostenzuschuss möglich ist.
Anmerkung:
Als Interessenvertretung stellen sich uns hier mehrere Fragen, denen wir nachgehen: Was ist in diesem Zusammenhang überhaupt eine Mehrfachförderung? Wenn ich beispielsweise eine gewerbliche Tätigkeit als Grafikerin (Studio) und eine künstlerische Tätigkeit als Objektkünstlerin (Werkstatt, Atelier) ausübe, können Energiekosten an verschiedenen Betriebsstätten anfallen. Gleichzeitig sind tatsächlich anfallende Energiekosten bei beiden Unterstützungsleistungen gar nicht relevant. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Entscheidung, präventiv vorerst keine Beitragsgutschrift zu berücksichtigen? Warum liegt die Förderabwicklung nun primär bei der Energiekostenpauschale für Gewerbetreibende? (Übrigens: Antragsfrist ist 30.11.2023, 18 Uhr MEZ!)
Was tun, wenn in meiner SVS-Beitragsvorschreibung für das viertel Quartal 2023 der Energiekostenzuschuss nicht berücksichtigt wurde?
Wenn trotz durchgehender Sozialversicherung als Neue Selbstständige im Betrachtungszeitraum (1.2. bis 31.12.2022) – betrachtet zum Stichtag am 1.9.2023 – keine Beitragsgutschrift für den Energiekostenzuschuss (410 Euro) in der Beitragsvorschreibung vom vierten Quartal 2023 aufscheint, raten wir, sich an die SVS zu wenden.
Eine durchgehende Sozialversicherung als Neue Selbstständige (Pflichtversicherng oder “Opting In”) liegt beispielsweise nicht vor, wenn die Sozialversicherung im Laufe des Betrachtungszeit erst begonnen hat oder währenddessen eingestellt wurde. Oder wenn sie unterbrochen war, beispielsweise mit einer Ruhend- oder Unterbrechungsmeldung. Das betrifft Bezieher:innen von Familienzeitbonus, ggf. Bezieher:innen von Wochengeld; Personen, die vorübergehend Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben; und andere mehr. (Siehe hierzu die Stellungnahme der IG Bildende Kunst zum Gesetzesentwurf. Ein Appell für Nachbesserungen, gegen Ausschlüsse. 4.7.2023)