Tarifverträge für Solo-Selbstständige im EU-Wettbewerbsrecht

Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen verbessern

Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission

Würden Tarifverhandlungen für Solo-Selbstständige deren Position bei der Aushandlung ihrer Bezahlung und anderer Arbeitsbedingungen stärken? Fehlt es Solo-Selbstständigen an Verhandlungsmacht? Wäre es positiv zu bewerten, wenn das EU-Wettbewerbsrecht Tarifverhandlungen der Solo-Selbstständigen in Zukunft nicht mehr entgegenstehen würde?

Wie sagen: Ja, unbedingt! Kollektiv ausverhandlete Tarifverträge können einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen leisten. Gerade im Kontext von Kunst und Kultur, insbesondere in der Freien Szene, wo unterbezahlte Arbeit weit verbreitet ist, ist der Ruf nach rechtsverbindlichen Mindeststandards groß. Kalkulationshilfen und unverbindliche Empfehlungen – wie zunehmend vorhanden – sind wichtige erste Schritte. Doch zur tatsächlichen Durchsetzung angemessener Bezahlung künstlerischer und kultureller Arbeit sind sie nur bedingt ausreichend, wenn letztlich die Verhandlungsmacht der Einzelnen ausschlaggebend bleibt.

Dabei geht es nicht bloß um ökonomische und soziale Fragen. Auch die Freiheit der Kunst muss schließlich als eingeschränkt betrachtet werden, wenn die soziale und ökonomische Lage der Künstler_innen derart prekär ist, dass dies zu Einschränkungen bei der Ausübung künstlerischer Tätigkeit führt – etwa, wenn Wohlstand versus Armut definieren, wer sich selbstständige Tätigkeit als (bildende_r) Künstler_in leisten kann und wer von diesem Berufsfeld de facto ausgeschlossen wird.

Die Europäische Kommission hat eine Initiative eingeleitet, um sicherzustellen, dass das EU-Wettbewerbsrecht dem Abschluss von Tarifverträgen, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen (d. h. Selbständigen ohne Mitarbeiter_innen) zu verbessern, nicht entgegensteht, und Verbraucher und KMU weiterhin von wettbewerbsfähigen Preisen und innovativen Geschäftsmodellen profitieren, auch in der digitalen Wirtschaft.”

Die IG Bildende Kunst hat im Zuge der öffentlichen Konsultation eine Stellungnahme dazu abgegeben: pay the artist now! Für das Recht auf angemessene Bezahlung.

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