Leitfaden und Honorarspiegel 2025

Für faire Bezahlung in der bildenden Kunst!

Was ist neu? Den Honorarspiegel haben wir wie jedes Jahr angepasst, um kollektivvertragliche Verhandlungsergebnisse zu berücksichtigen. Neu ist, dass wir ab 2025 auf eine andere Grundlage zurückgreifen, nämlich auf das Fair Pay Gehaltsschema für Kulturvereine.

Diese Entscheidung haben wir in enger Abstimmung gemeinsam mit der Künstler*innen Vereinigung Tirol, den TKI – Tiroler Kulturinitiativen und dem ÖMR – Österreichischer Musikrat getroffen, unter Einbeziehung der IG Kultur Österreich. Das bedeutet, alle drei Honorarspiegel für unterschiedliche Sparten leiten ihre Empfehlungen von derselben Grundlage ab: der Honorarspiegel für selbstständige Projektarbeit in der Musik, der Honorarspiegel für selbstständige Kulturarbeit sowie unser Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (gemeinsam herausgegeben von IG Bildende Kunst und Künstler*innen Vereinigung Tirol). 

Komplex berechnet, simple Ergebnisse: Wir runden!

Viel offensichtlicher neu ist, dass wir am Ende komplexer Berechnungen die ermittelten Beträge nun mathematisch runden. Also keine Kommastellen mehr, sondern ganze Euro. Damit wollen wir die Empfehlungen auf den ersten Blick klarer und für die Honorarkalkulation von selbstständiger Tätigkeit praktikabler machen. Präzise und transparente Herleitungen stehen dennoch im Hintergrund. In den begleitenden FAQ haben wir die Berechnungen detailreich erläutert

Woher kommen die Stundenrichtsätze im Honorarspiegel? Wie sind sie berechnet?

Seit 2025 leiten wir die Honorarempfehlungen nun vom Fair Pay Gehaltsschema für Kulturvereine ab – dem Kernstück von Österreichs erster Sozialpartner_innenempfehlung für gemeinnützige Kulturorganisationen (seit 2024), abgeschlossen zwischen IG Kultur Österreich und Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA). Wir verfolgen den Gedanken, Arbeitskosten unabhängig von der Beschäftigungsform finanziell äquivalent zu berücksichtigen. Wir legen daher die Jahresgesamtkosten für eine unselbstständige Beschäftigung auf einen Stundensatz um. Wir bleiben bei Empfehlungen bis zum 36. Berufsjahr. Ein kurzer Rückblick: Bis 2024 war die GPA-Gehaltstabelle für Vereine Grundlage für die Ermittlung der unverbindlich empfohlenen Stundensätze im Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst.

Und die Basissätzen? Sie bleiben 2025 unverändert.

Die Honorarempfehlungen im Leitfaden – mit Basissätzen wie etwa für ein Ausstellungshonorar oder einen Artist Talk – sind dieses Jahr unverändert. Die hier empfohlenen Beträge passen wir erst an, wenn ab einem neuen Kalenderjahr die Inflation seit der letzten Anpassung 5% überschritten haben wird. Also voraussichtlich ab 2026, wobei wir auch dann wieder klare runde Beträge anstreben.

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