Am 31. Juli 2021 endet die Antragsfrist für Zuschüsse der Phase 2 aus dem Härtefallsfonds: Es geht um insgesamt 15 Monate (16.3.2020 bis 15.6.2021), mindestens 1.100 Euro und höchstens 2.600 Euro pro Monat.
Wer ist antragsberechtigt? Selbständig Erwerbstätige – auch Künstler_innen – und freie Dienstnehmer_innen, die von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 betroffen sind (z.B. mind. 50% Umsatzeinbruch gegenüber dem Vergleichszeitraum z.B. 2019). Voraussetzungen sind außerdem eine Sozialversicherung, eine Steuernummer und ein Bankkonto in Österreich. Die Pensions- und/oder Krankenversicherung kann z.B. aufgrund einer Erwerbstätigkeit bestehen (aber nicht zwingend aufgrund der selbstständigen Tätigkeit), aufgrund einer studentische Selbstversicherung, einer Selbstversicherung im Rahmen einer geringsfügigen Beschäftigung etc. Auch Bezieher_innen einer (vorzeitigen) Alterspension u.a.m. erfüllen diese Voraussetzung.
Wie viel an Unterstützung ist möglich? Der individuelle Betrag hängt einerseits ab von früheren Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit im Vergleichszeitraum (z.B. 2019, oder oder drei aufeinanderfolgende Vorjahre). Andererseits werden die allenfalls bezogene Soforthilfe (aus der Auszahlungsphase 1 im Frühling 2020) sowie vorhandene Einnahmen und Nebeneinkünfte angerechnet.
Härtefallfonds: Antragsformular, FAQ, Richtlinien (wko.at)
Härtefallfonds: Fördermaßnahmen mit einfachen Beispielen erklärt (wko.at)
Im August 2021 startet die Antragsmöglichkeit zur Phase 3 des Härtefallfonds, dann sind monatliche Zuschüsse bis inklusive September 2021 möglich: mindestens 600 Euro, maximal 2.000 Euro pro Monat.