Für die Freiheit der Kunst!

Stellungnahme zur Petition „Für die Freiheit der Kunst - gegen die Verunglimpfung und Diffamierung von KünstlerInnen!“

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Einladung zur Stellungnahme zur Petition “Für die Freiheit der Kunst – gegen die Verunglimpfung und Diffamierung von KünstlerInnen!“, eingebracht ins Parlament am 28.9.2018 von den Kultursprecher_innen der Oppositionsparteien (SPÖ, Grüne, NEOS). 

Unsere Grund- und Menschenrechte sind unantastbar. Sie stehen nicht zur Disposition. Die Politik hat dem Recht zu folgen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Informationsfreiheit, die Freiheit der Kunst, die Freiheit der Künstler*innen sind ein hohes Gut.

Es ist um die Demokratie nicht gut bestellt, wenn es Not tut, unsere in der Verfassung verankerten Grundrechte einmahnen zu müssen. Wir danken den Initiator*innen der oben genannten Petition für diese Mahnung und das Einfordern eines aktuellen Bekenntnisses zu ebendiesen Grundrechten:

„Jedermann [und jederfrau*] hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine[*ihre] Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. (…)“ (Artikel 13. StGG)

„Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.“ (Artikel 17a. StGG)

Als Interessenvertretung bildender Künstler*innen ist es unsere ureigenste Aufgabe, für die Rechte von Künstler*innen einzutreten. Eine deutliche Positionierung auf Seiten jener, die ihre Rechte in Anspruch nehmen, sich künstlerisch wie nicht-künstlerisch kritisch positionieren, demokratiefeindlichen Positionen und Bestrebungen unbequem werden und dafür – auch von Angehörigen der Regierungsparteien bis hin zu Regierungsmitgliedern – Angriffe, Verunglimpfungen und Diffamierungen gegen ihre Person ernten, ist dringend geboten. Hetze schafft ein Klima der Repression, das einer lebendigen Demokratie und einem lebendigen Kunst- und Kulturleben abträglich ist. Zusehen und Schweigen sind keine Option. Auswüchse und potentielle Folgewirkungen grundrechtsfeindlicher Angriffe sind von Grund auf zu stoppen.

Wir unterstreichen die an den Kunst-, Kultur- und Medienminister gerichteten Forderung der Petition. Wir erwarten uns Konsequenzen gegen diejenigen, die an den Grundrechten rütteln. Auch die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt verpflichtet dazu:

„Grundsatz der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten Die kulturelle Vielfalt kann nur dann geschützt und gefördert werden, wenn die Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie die freie Meinungsäußerung, die Informations- und die Kommunikationsfreiheit sowie die Möglichkeit der Einzelpersonen, ihre kulturellen Ausdrucksformen zu wählen, garantiert sind. (…)“ (UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, Art. 2 Abs. 1)

Im Übrigen möchten wir die Gelegenheit nutzen, daran festzuhalten, dass die Freiheit der Kunst auch die Freiheit in der Wahl des Arbeits- und Lebensmittelpunkts zur Ausübung der künstlerischen Tätigkeit umfassen muss. Diese Freiheit wird durch eine repressive Fremdenrechtspolitik stark eingeschränkt. Eine solche Praxis widerspricht der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, zu deren Umsetzung sich Österreich verpflichtet hat:

„Vorzugsbehandlung für Entwicklungsländer Die entwickelten Länder erleichtern den Kulturaustausch mit Entwicklungsländern, indem sie in geeigneten institutionellen und rechtlichen Rahmen Künstlern, Kulturschaffenden und anderen im Kulturbereich Tätige sowie kulturellen Gütern und Dienstleistungen aus Entwicklungsländern eine Vorzugsbehandlung gewähren.“ (UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, Art. 16)

Grund- und Menschenrechte sollen uns Freiheit und Gleichheit im Sinne gleicher Rechte sichern. Dies muss abgesehen von einem Recht zu kommen und zu bleiben, auch das Recht auf Sprache, auf Mitsprache und Teilhabe von allen, die hier leben, umfassen.Wir fordern das Recht, gehört zu werden.

Wir fordern eine konsequente Einhaltung der Grund- und Menschrechte, ein konsequentes Auftreten gegen alle, die sie in Frage stellen.

Lic. Carla Bobadilla
Vorstandsmitglied IG Bildende Kunst

Ezgi Erol, MAS
Vorstandsmitglied IG Bildende Kunst

Mag.a Daniela Koweindl
Kulturpolitische Sprecherin IG Bildende Kunst

IG Bildende Kunst
Gumpendorfer Straße 10-12, 1060 Wien
ZVR Zahl: 309893028