Covid-bedingte Einnahmenausfälle & wirtschaftlich signifikante Bedrohung? Die mittlerweile fünfte Beihilfen-Phase des Covid-19-Fonds im Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF) geht am 30.6.2022 zu Ende. Eine Einmalzahlung von 1.000 Euro für das Jahr 2022 ist möglich. Eine Verlängerung der Fondstätigkeit ist derzeit nicht geplant.
Einen Antrag stellen können Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) noch beim Härtefallfonds (WKO) antragsberechtigt sind. Weitere Voraussetzung ist u.a. auch ein Hauptwohnsitz in Österreich seit mindestens 1.1.2021.
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