Wer Beschräkungen beschließt, muss auch Fonds beschließen #CoronaKrise #Fonds (Foto: D.K.)

Corona-Unterstützungsfonds aufgestockt und reaktiviert

Anträge (wieder) möglich: Härtefallfonds (WKO), Überbrückungsfinanzierung (SVS), Covid-19-Fonds (KSVF)

Mit dem vierten bundesweite Lockdown gehen auch die Unterstützungsfonds in eine nächste Runde: Härtefallfonds (WKO) und Überbrückungsfinanzierung (SVS) sind reaktiviert, die Beihilfe aus dem Covid-19-Fonds (KSVF) aufgestockt, neue Richtlinien veröffentlicht.
Gesetzesänderungen sind in Arbeit, um in einem zweiten Schritt Fondstätigkeiten ins nächste Jahr zu verlängern, aber auch Zugangsvoraussetzungen anzupassen.

Härtefallfonds (WKO):
mindestens 600 Euro, maximal 2.000 Euro pro Monat; in den Lockdown-Monaten November und Dezember mind. 1.100 Euro
Anträge ab 1.12.2021 möglich. Mehr Info:
FAQ, Antragsformular 
Richtlinie 

Überbrückungsfinanzierung (SVS):
600 Euro pro Monat, in den Lockdown-Monaten 1.000 Euro

Anträge ab 6.12.2021 möglich. Mehr Info:
FAQ, Antragsformular 
Richtlinie

Covid-19-Fonds (KSVF):
1.500 Euro für die zweite Jahreshälfte 2021

Anträge nach der neuen Richtlinie ab 6.12.2021 möglich.
Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die bereits eine Beihilfe für die Phase 4 erhalten haben, bekommen Sie die Aufstockung in Höhe von 500 Euro automatisch. Ein gesonderter Antrag ist daher nicht erforderlich. Mehr Info:
Kurzinfo
Richtlinie 

Covid-19-Informationsservice für Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen
Die Corona-Hotline des BMKÖS ist wieder eingerichtet, erreichbar Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr: +43 (0)1 71 606 85 11 85. Mehr Info: bmkoes.gv.at