Die Überbrückungsfinanzierung (SVS) und der Covid-19-Fonds (KSVF) gehen in eine weitere Runde. Auch für das dritte Quartal 2021, also bis inklusive September sind Verlängerungen angekündigt. Die Ausgestaltung der Details und entsprechende Richtlinien sind derzeit in Arbeit. Folgende Eckdaten sind bislang bekannt:
Überbrückungsfinanzierung (SVS)
– Verlängerung bis September 2021
– Antragstellung ab August
– 600 Euro je Monat, also insgesamt 1.800 Euro für Juli bis September 2021
– Richtlinien für die Verlängerung in Arbeit, derzeit keine Antragstellung möglich
– Aufstockung des Überbrückungsfonds auf 150 Millionen Euro
Covid-19-Fonds (KSVF)
– Verlängerung bis September 2021 (Phase 4)
– Details zur “Phase 4” in Ausarbeitung, derzeit keine Antragstellung möglich