Corona Fonds: Verlängert und aufgestockt bis Juni 2021 #CoronaKrise (Foto: D.K.)

Corona-Fonds verlängert bis Juni

Covid-19-Fonds, Überbrückungsfinanzierung und Härtefallfonds gehen in die nächste Runde. Lockdown-Bonus ebenso.

Drei der relevanten Corona-Fonds für Künstler_innen gehen in die Verlängerung bis Juni, auch ein weiterer Lockdown-Bonus kann abgerufen werden. Erst- und Erhöhungsanträge auf Überbrückungsfinanzierung (SVS) sind bis 30.6.2021 möglich. Beihilfen aus dem Covid-19-Fonds (KSVF) sind ebenfalls aufgestockt und bis 30.6.2021 verlängert. Zuletzt kamen auch beim Härtefallfonds (WKO) drei weitere Betrachtungszeiträume bis 15.6.2021 hinzu.

Überbrückungsfinanzierung (SVS): 6.000 Euro für 2021

Wer bereits die ersten 3.000 Euro für 2021 erhalten hat, kann nun einen Erhöhungsantrag stellen, um weitere 3.000 Euro zu erhalten; auch Erstanträge sind selbstverständlich möglich. Jeweils bis längstens 30.6.2021, vorbehaltlich der budgetären Deckung. Wer ist antragsberechtigt? In Österreich lebende Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren, und infolge dessen bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind oder waren (Stichtage beachten!) und sich in einer durch Covid-19 verursachten wirtschaftlichen Notlage befinden.  >> Mehr Info & weiterführende Links 

Härtefallfonds (WKO): nun mindestens 1.100 Euro pro Monat

Unterstützungszahlungen aus dem Härtefallfonds sind nun um weitere drei Betrachtungszeiträume (16.3. bis 15.4., 16.4. bis 15.5., 16.5. bis 15.6.2021) verlängert. Neu ist der Zusatzbonus von jeweils 100 Euro für jeden Betrachtungszeitraum. Wer ist antragsberechtigt? Selbständig Erwerbstätige mit einer den Vorausssetzungen entsprechenden Sozialversicherung, Steuernummer und Bankkonto in Österreich, die von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 betroffen sind (z.B. mind. 50% Umsatzeinbruch gegenüber Vergleichszeitraum 2020 bzw. nun 2019). >> Mehr Info & weiterführende Links

Lockdown-Kompensation (SVS): zweimal 1.000 Euro zusätzlich für 2021

Künstler_innen, die bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) antragsberechtigt sind, können zusätzlich die Lockdown-Kompensation erhalten: 1.000 Euro für Jänner und Februar 2021, weitere 1.000 Euro für März und April. Zum Ausgleich von finanziellen Nachteilen während des Lockdowns, Antrags-Deadline ist der 30.6.2021. Allerdings: nicht kombinierbar mit dem Lockdown-Umsatzersatz (Corona Hilfsfonds), Ausfallbonus und (neu!) Fixkostenzuschuss. >> Mehr Info & weiterführende Links 

Covid-19-Fonds (KSVF): 3.000 Euro für 2021

Wer bereits die ersten 1.500 Euro für 2021 erhalten oder zugesagt bekommen hatte, hat Anfang April – außer bei Widerspruch – weitere 1.500 Euro überwiesen bekommen. Neue Erstanträge für die gesamte Beihilfe 2021 (Phase 3) sind wieder ab 1.5.2021 möglich. Wer ist die Zielgruppe? Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die weder beim Härtefallfonds (WKO) noch bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) antragsberechtigt sind und von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 betroffen sind. >> Mehr Info & weiterführende Links 

Corona-Info für Künstler_innen
▪Corona-Info der IG Bildende Kunst (Überblick: Fonds, Verordnungen & Was ist möglich in Kunst und Kultur? u.a.m.)