Covid-19-Fonds: 3.500 Euro für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, 2020 #CoronaKrise (Foto: D.K.)

Covid-19-Fonds: 3.000 + 500 Euro

Beilhilfen 2020 für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen erhöht

Die Einmalzahlung aus dem Covid-19-Fonds für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen ist ab sofort auf je 3.500 Euro aufgestockt. Wer die Beihilfe bereits erhalten hat, bekommt die weiteren 500 Euro automatisch. Eine zusätzliche Antragstellung ist nicht nötig. Erste Auszahlungen haben bereits gestartet. 

Die finanziellen Mittel für den Covid-19-Fonds (KSVF) wurden ein weiteres Mal verdoppelt und liegen nun bei 20 Millionen Euro. Auch eine Verlängerung des Covid-19-Fonds bis 2021 ist beschlossen, eine weitere, nun dritte Phase zur Vergabe von Beihilfen ist in Arbeit. 

Zielgruppe für die Beihilfen aus dem Covid-19-Fonds sind Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die weder beim Härtefallfonds (WKO) noch bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) antragsberechtigt sind. Die Beihilfen werden zur Abfederung von Einnahmenausfällen anlässlich des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie vergeben.
Voraussetzung für die Beihilfe sind unter anderem eine wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 sowie ein Hauptwohnsitz in Österreich.

Der Covid-19-Fonds ist im Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF) angesiedelt. Anträge für das Jahr 2020 sind bis längstens 31.12.2020 online an den KSVF zu richten.

Covid-19-Fonds (KSVF)
▪Mehr Info, FAQ und Link zum Antragsformular (ksvf.at)
▪Zahlen, Daten, Fakten. Wöchentliches Update zu Anträgen, bearbeitungen und Auszahlungen (ksvf.at)
▪Richtlinien (ksvf.at)

▪Nationalrat verlängert Hilfen für KünstlerInnen und KulturvermittlerInnen (Parlamentskorrrespondenz, 11.12.2020)
▪Antrag, Gesetzestext und weiteres parlamentarisches Verfahren (parlament.gv.at)

Corona-Info für Kunstschaffende
▪Corona-Info der IG Bildende Kunst (Fonds, Arbeitsstipendien, Senkung der Umsatzsteuer u.a.m.)