Covid-19-Fonds: 3.000 Euro für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen #CoronaKrise (Foto: D.K.)

3.000 Euro für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen

Anträge an den Covid-19-Fonds (KSVF) wieder möglich. Bis 30.6.2021.

Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die weder beim Härtefallfonds (WKO) noch bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) antragsberechtigt sind, können 3.000 Euro aus dem Covid-19-Fonds im Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF) beantragen. Voraussetzung ist eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch die Covid-19-Pandemie. Das bedeutet: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist es nicht mehr möglich, die laufenden Kosten (Lebenshaltungs- und Betriebskosten) mit den laufenden Einnahmen zu decken UND die Weiterführung der künstlerischen bzw. kulturvermittelnden Tätigkeit ist gefährdet.

Sowohl selbstständig als auch unselbstständig tätige Künstler_innen und Kulturvermittler_innen können die Beilhife aus dem Covid-19-Fonds beantragen. Auch Bezieher_innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gehören zur Zielgruppe. Voraussetzung ist außerdem ein Hauptwohnsitz in Österreich seit mindestens sechs Monaten, und die Summe der in- und ausländischen Jahreseinkünfte 2021 darf letztlich den Betrag von insgesamt 30.930,90 Euro nicht überschreiten. 

Seit 1.5.2021 können wieder Anträge gestellt werden. Wer diese 3.000 Euro für 2021 bereits erhalten hat, ist nicht erneut antragsberechtigt. Beihilfen aus dem Covid-19-Fonds sind von der Einkommensteuer befreit. Anträge sind bis längstens 30.6.2021 möglich – vorbehaltlich der budgetären Deckung. 


Corona-Info für Künstler_innen
▪Corona-Info der IG Bildende Kunst (Überblick: Fonds, Verordnungen & Was ist möglich in Kunst und Kultur? u.a.m.)