Künstler_innen können für den November 2020 eine Lockdown-Kompensation in der Höhe von 1.300 Euro zusätzlich zur Überbrückungsfinanzierung (SVS) bzw. zusätzlich zu Zahlungen aus dem Härtefallfonds (WKO) erhalten – als Einmalzahlung zum Ausgleich von finanziellen Nachteilen in Folge des neuerlichen Lockdowns in der Covid-19-Pandemie. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Überbrückungsfinanzierung. Anträge sind ab sofort bis längstens 31.12.2020 möglich.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Antragsberechtigt sind Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und bei der SVS als Künstler_in versichert sind (Stichtage und Ausnahmen beachten! – siehe Punkt 1.5. in den FAQ der SVS). Eine nachträgliche Deklaration als Künstler_in ist möglich, wenn tatsächlich eine künstlerische Tätigkeit vorliegt.
Auch darüber hinaus gelten die selben Voraussetzungen wir für die Überbrückungsfinanzierung (SVS).
Der Zuschuss beträgt 1.300 Euro in Form einer Einmalzahlung.
Zahlungen aus der Überbrückungsfinanzierung (SVS) bzw. dem Härtefallfonds (WKO) werden nicht angerechnet, die Lockdown-Kompensation kann zusätzlich zu diesen Zahlungen bezogen werden.
Kein Anspruch besteht, wenn ein Anspruch auf den Lockdown-Umsatzersatz (Corona Hilfsfonds) gegeben ist.
Für die Abwicklung der Lockdown-Kompensation ist die SVS zuständig. Anträge sind online oder auf Papier (Formular) möglich, bis spätestens 31.12.2020 (vorbehaltlich einer budgetären Deckung).
Lockdown-Kompensation (SVS)
FAQ und Antragsformular (SVS.at) (siehe “7. Lockdownkompensation für Künstler_innen”)
Richtlinie (BMKOES.gv.at) (siehe “5.3. Lockdownkompensation”)
Corona-Info für Künstler_innen
Corona-Info der IG Bildende Kunst (Überblick: Fonds, Arbeitsstipendien, Senkung der Umsatzsteuer u.a.m.)
Pressemitteilung Kulturministerium
“Lockdown-Bonus” für Künstlerinnen und Künstler: Antragstellung ab 17. November (BMKOES, 16.11.2020)