1.300 Euro "Lockdown-Bonus" für selbständige Künstler_innen #CoronaKrise (Foto: D.K.)

1.300 Euro “Lockdown-Bonus”

Zusätzliche Einmalzahlung für November 2020. Anträge ab sofort möglich.

Künstler_innen können für den November 2020 eine Lockdown-Kompensation in der Höhe von 1.300 Euro zusätzlich zur Überbrückungsfinanzierung (SVS) bzw. zusätzlich zu Zahlungen aus dem Härtefallfonds (WKO) erhalten – als Einmalzahlung zum Ausgleich von finanziellen Nachteilen in Folge des neuerlichen Lockdowns in der Covid-19-Pandemie. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Überbrückungsfinanzierung. Anträge sind ab sofort bis längstens 31.12.2020 möglich.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:
▪Antragsberechtigt sind Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und bei der SVS als Künstler_in versichert sind (Stichtage und Ausnahmen beachten!  – siehe Punkt 1.5. in den FAQ der SVS). Eine nachträgliche Deklaration als Künstler_in ist möglich, wenn tatsächlich eine künstlerische Tätigkeit vorliegt.
▪Auch darüber hinaus gelten die selben Voraussetzungen wir für die Überbrückungsfinanzierung (SVS).
▪Der Zuschuss beträgt 1.300 Euro in Form einer Einmalzahlung.
▪Zahlungen aus der Überbrückungsfinanzierung (SVS) bzw. dem Härtefallfonds (WKO) werden nicht angerechnet, die Lockdown-Kompensation kann zusätzlich zu diesen Zahlungen bezogen werden.
▪Kein Anspruch besteht, wenn ein Anspruch auf den Lockdown-Umsatzersatz (Corona Hilfsfonds) gegeben ist. 
▪Für die Abwicklung der Lockdown-Kompensation ist die SVS zuständig. Anträge sind online oder auf Papier (Formular) möglich, bis spätestens 31.12.2020 (vorbehaltlich einer budgetären Deckung).

Lockdown-Kompensation (SVS)
▪FAQ und Antragsformular (SVS.at) (siehe “7. Lockdownkompensation für Künstler_innen”)
▪Richtlinie (BMKOES.gv.at) (siehe “5.3. Lockdownkompensation”)

Corona-Info für Künstler_innen
▪Corona-Info der IG Bildende Kunst (Überblick: Fonds, Arbeitsstipendien, Senkung der Umsatzsteuer u.a.m.)

Pressemitteilung Kulturministerium
▪“Lockdown-Bonus” für Künstlerinnen und Künstler: Antragstellung ab 17. November (BMKOES, 16.11.2020)