Die Kunst, als prekäre Künstler_in mit EU-Pass in Österreich einen Daueraufenthalt zu bekommen

In den letzten Monaten beschäftigte ich mich intensiv mit dem Thema Aufenthalt und Meldung in Österreich. Den Mag.a artium in der Tasche, will ich – deutsche Staatsbürgerin ohne festes Einkommen – bleiben. Den gewünschten Status zu bekommen, wenn das nötige Kleingeld fehlt, ist allerdings eine Kunst für sich. Die Information, dass auch EU-Bürger_innen sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten bei der Einwanderungsbehörde (in Wien: MA35) anmelden müssen, verbreitet sich schleppend. Viele Kolleg_innen zeigen sich erstaunt darüber, dass mit der Wohnsitzmeldung längst nicht alles erledigt ist oder ein Aufenthalt nicht bedingungslos gewährt wird: Wer sich länger in Österreich aufhalten will, muss entweder über eine Berufstätigkeit finanziell abgesichert sein oder „für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass während des Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen“. Was „ausreichende Existenzmittel“ in Zahlen übersetzt bedeutet, wie viele Stunden ein Arbeitsvertrag ausweisen, wie hoch das Einkommen sein muss, ist nicht weiter ausgeführt.

Arbeit oder 25.000 €
Gänzlich unbekannt scheint die Möglichkeit des Antrags auf Daueraufenthalt für EWR-Bürger_innen und Schweizer_innen zu sein. Ein Recht, welches nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich erworben wird und etwa die sozialrechtliche Gleichstellung zur Folge hat. Letzterer darf, aber muss nicht beantragt werden. Zum Problem kann dies im Fall sozialer Bedürftigkeit werden. Bei meiner Anmeldung vor einigen Jahren gab sich die MA35 noch mit relativ wenig zufrieden: ein Studiennachweis und mein Arbeitsvertrag als Tutorin genügten. Ich erhielt ein Dokument, das meinen Aufenthalt an meinen Studierendenstatus knüpfte und mich verpflichtete, jegliche Änderung unverzüglich bekannt zu geben. Vor Kurzem beantragte ich den Daueraufenthalt. Ich hatte gerade ein Stipendium erhalten und zwar nicht sehr viel, aber doch mehr Geld als je zuvor auf meinem Konto und dachte: jetzt oder nie. Ich wusste bereits von Kolleg_innen aus der Türkei und Kolumbien, von denen ein Vermögen von 25.000 € gefordert wurde. Absurde Summen, die für viele Kunstschaffende kaum im Bereich des Möglichen liegen.

Daueraufenthalt! Im zweiten Anlauf
Ich nahm an, dass bei mir als EU-Bürgerin andere Maßstäbe gelten würden. Der Beamte sah meinen Kontoauszug und lächelte: „A bissl mehr als 20.000 für ein Jahr sollten’s scho’ sein.“ Was mir genug zum Leben erschien, war weniger als die Hälfte dessen, was ich gebraucht hätte. Ein paar Wochen später nahm ich erneut Anlauf. Diesmal wollte ich es als Arbeitnehmer_in versuchen. Ein Beschäftigungsverhältnis in einem Ausmaß von sechs Wochenstunden war die Mindestanforderung. Ich bat in meinem Netzwerk um Hilfe, jemand stellte mir einen Vertrag aus, Freund_innen überwiesen Geld. Mit Erfolg. Vor wenigen Tagen erhielt ich das begehrte Dokument und damit endlich einen unbedingten Aufenthaltstitel. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich als Künstlerin je in finanzielle Not geraten sollte, weiß ich nun: die MA40 (in Wien u.a. zuständig für Mindestsicherung) ist für mich da.

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