Rechtswidrige Durchführungsweisung: Arbeitslosenversicherung für mehrfach geringfügig Beschäftigte darf nicht zu ihrem Nachteil bleiben
Sehr geehrter Herr BM Martin Kocher, sehr geehrter Herr BM Johannes Rauch!
Seit Anfang April sind mehrfach geringfügig Beschäftigte, die mit ihrem Einkommen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, arbeitslosenversichert. Diese gerichtlich durchgesetzte Errungenschaft muss nun auch gesetzlich so umgesetzt werden, dass Betroffene nicht erneut benachteiligt werden. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) ist kein Wunschkonzert, in dem nach Gutdünken Paragraphen gelten oder nicht.
Im Versuch, die neu Arbeitslosversicherten mittels nichtöffentlicher Weisung in das gesetzliche Korsett einzupassen, passiert genau das: Geltendes Recht wird für die Betroffenen außer Kraft gesetzt, an beschäftigungslosen Tagen das Recht auf Arbeitslosengeld gestrichen – und falls es nicht gelingt, dies gleich vorzuenthalten, anschließend rückgefordert. Wie ein nachträglich doch zustehendes Arbeitslosengeld an die Betroffenen kommen soll, ist nicht geregelt. Information dazu an die Betroffenen gibt es weiterhin nur spärlich und selbst auf der Website des AMS noch widersprüchlich, obwohl die Änderung bereits seit zwei Monaten in Kraft ist.
Eine rechtskonforme Umsetzung der höchstgerichtlichen Entscheidung mittels Durchführungsweisung ist unseres Erachtens nicht möglich. Auch der Verfassungsgerichtshof (VFGH) hat das so gesehen, und eine lange Reparaturfrist gewährt. Im Sozialausschuss des Parlaments steht morgen ein entsprechender Entschließungsantrag aus der Opposition zur Diskussion.
Entschließungsantrag betreffend AMS-Debakel für mehrfach geringfügig Beschäftigte (SPÖ):
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/4046
Wir fordern Sie auf, so schnell wie möglich eine gesetzliche Änderung auf den Weg zu bringen, mit der die Einbeziehung mehrfach geringfügig Beschäftigter in die Arbeitslosenversicherung geregelt wird, ohne sie weiter zu benachteiligen. Die ersten Betroffenen gibt es schon. Warten Sie nicht ab, bis wirklich viele hier Probleme bekommen! Beenden Sie die diese Benachteiligung und Ungleichbehandlung jetzt!
Mit kämpferischen Grüßen,
Kulturrat Österreich
Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss von Interessenvertretungen in Kunst, Kultur und Freien Medien. Die IG Bildende Kunst ist Mitglied im Kulturrat Österreich.
Informationen:
Erste Einschätzung und Forderungen des Kulturrat Österreich
https://kulturrat.at/neues-ams-debakel-fuer-geringfuegig-beschaeftigte
Praktische Info, Kulturrat Österreich (Stand 26.4.2024)
https://kulturrat.at/aenderungen-bei-mehrfach-geringfuegig-beschaeftigten