410 Euro erhalten Neue Selbstständige demnächst als Energiekostenzuschuss für das vergangene Jahr (2022) – wenn sie von 1.2. bis 31.12.2022 durchgehend bei der SVS versichert waren. Und zwar entweder in der Pflichtversicherung (also inkl. Pensionsversicherung) oder in der freiwilligen Variante, dem sogenannten “Opting In”. Weitere Voraussetzung ist, dass die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (6.615 Euro) nicht erreicht.
Für den Energiekostenzuschuss ist kein Antrag nötig, er wird im vierten Quartal 2023 automatisch in der SVS-Beitragsvorschreibung berücksichtigt. Wichtig ist allerdings der Stichtag 1.9.2023. An diesem Tag müssen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt gewesen sein.
Wer profitiert (noch) nicht?
Die durchgehende Versicherung als Neue Selbstständige von 1.2. bis 31.12.2022 bedeutet als Anspruchsvoraussetzung leider auch Ausschlüsse. Die IG Bildende Kunst hat dies in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bereits ausgeführt – und wir setzen uns weiterhin für Nachbesserungen ein. Grundsätzlich begrüßen wir sehr, dass mit diesem Modell nun auch endlich für Neue Selbstständige (z.B. Künstler:innen) eine – zudem simple, weil antragslose – Unterstützung bei der Bewältigung der steigenden Energiepreise im beruflichen Kontext beschlossen ist.
Weitere Modelle zur Unterstützung von Energie(mehr)kosten: Gewerbetreibende, Vereine
Für Gewerbetreibende gibt es als Pauschalmodell die Energiekostenpauschale. Für NPOs (z.B. gemeinnützige Kulturvereine) hat die Bundesregierung im Sommer ebenfalls Unterstützungsleistungen beschlossen, um Energiemehrkosten 2023 und 2024 abzufedern – die praktische Ausgestaltung und Umsetzung ist noch in Arbeit.