Tarifverträge sind ein wertvolles Instrument, um verbindliche Mindeststandards in der Erwerbsarbeit festzulegen: faire Bezahlung, faire Arbeitsverhältnisse! In der Welt der Angestellten als Kollektivverträge gut verankert, fehlt etwas Vergleichbares für Selbstständige. Das EU Wettbewerbsrecht steht bislang solchen kollektiv verhandelten Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer_innen(-Vereinigungen) und Auftraggeber_innen(-Vereinigungen) entgegen.
Um die Situation von Solo-Selbstständigen zu verbessern, hat die Europäische Kommission einen Entwurf für “Leitlinien zu Tarifverträgen über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen” erarbeitet. Die Leitlinien sollen Ausnahmen aus dem EU-Wettbewerbsrecht für Tarifverträge von Solo-Selbstständigen ermöglichen. Auch bildende Künstler_innen sind üblicherweise Solo-Selbstständige (Ein-Personen-Unternehmen). Als Interessenvertretung bildender Künstler_innen begrüßen wir diese Initiative und haben uns an der öffentlichen Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligt. Im Detail regen wir eindringlich einige Nachbesserungen an, um nicht ausgerechnet Solo-Selbstständige in schwächsten Verhandlungspositionen von der Möglichkeit zu Tarifverträgen auszuschließen.
Tarifverträge wirken dem Ungleichgewicht von Vertragspartner_innen entgegen und haben das Potenzial, die ökonomische und soziale Absicherung von Lohnabhängigen zu verbessern – auch von Solo-Selbstständigen wie beispielsweise bildenden Künstler_innen.