Der Startschuss ist gefallen, erste wichtige Deadline am 31.3.2022. Das BMKÖS fördert die Umsetzung fairer Bezahlung in der Freien Szene mit 6,5 Millionen Euro in einer Pilotphase 2022. Ein Fair-Pay-Zuschuss ist sowohl für Gehälter wie auch Honorare (don’t forget: Ausstellungs- und andere Künstler_innenhonorare!) möglich. Wie funktioniert’s?
Fair-Pay-Zuschuss für bereits eingereichte (auch bereits zugesagte) Vorhaben
- Einreichfrist 31.3.2022
- Fair-Pay-Datenblatt ausfüllen sowie – wenn sich die Beträge in der Kostenkalkulation zur Umsetzung von Fair-Pay-Anpassungen erhöhen – eine aktualisierte Kostenkalkulation und aktualisiertes Förderantrag-Formular vorlegen.
- Als Kalkulationshilfe für faire Bezahlung stehen die Empfehlungen der Interessengemeinsschaften zur Verfügung (z.B. Leitfaden und Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst)
- Die Berechnung fairer Gehälter und Honorare soll nachvollziehbar sein. Wir empfehlen, im Fair-Pay-Datenblatt darauf hinzuweisen, welche Honorarempfehlung/en als Berechnungsgrundlage/n herangezogen wurden (siehe Textfeld “Beschreibung der Fair-Pay-Maßnahmen”).
- Fair-Pay-Datenblatt (Projektförderungen): Die Gegenüberstellung von “Kosten IST” (wenn bei der ursprünglichen Einreichung faire Bezahlung keine oder nur unzureichend Berücksichtigung fand) und “Kosten SOLL” (nun unter Berücksichtigung fairer Bezahlung) soll den Fair-Pay-Gap ermitteln. Mit dem Fair-Pay-Zuschuss des BMKÖS soll ein Beitrag geleistet werden, den Fair-Pay-Gap zu schließen.
- Fair-Pay-Datenblatt (Jahresförderungen): Eine Gegenüberstellung von “Kosten IST (2021)” (wenn faire Bezahlung keine ausreichende Berücksichtigung finden konnte) und “Kosten SOLL (2022)” (unter Berücksichtigung fairer Bezahlung) wird nur zum Teil sinnvoll möglich sein – insbesondere dort, wo das (künstlerische) Programm, Schwerpunkte, Arbeitsaufwand, Künstler_innenbeteiligungen etc. von Jahr zu Jahr (stark) variieren oder auch wenn in biennalen Zyklen gearbeitet wird. Wir empfehlen, im Datenblatt mit entsprechenden Anmerkungen darauf hinzuweisen.
Fair-Pay-Zuschuss für neue Vorhaben
- keine Einreichfrist
Jedoch: Einreichfristen für Einzelvorhaben (Projektförderungen) beachten! - Das Datenblatt soweit als möglich ausfüllen. Ein Vergleich IST und SOLL wird bei neuen Vorhaben nicht möglich sein. Selbstverständlich ist es nicht erforderlich, eine Fair-Pay- und eine Nicht-Fair-Pay-Kalkulation zu erarbeiten und dann gegenüberzustellen! Jedenfalls die SOLL-Spalte soll ausgefüllt werden.
- Wir empfehlen bei Förderanträgen für neue Vorhaben, von Beginn an faire Bezahlung zu kalkulieren und im Antrag entsprechend darauf hinzuweisen.
- Als Kalkulationshilfe für faire Bezahlung stehen die Empfehlungen der Interessengemeinsschaften zur Verfügung (z.B. Leitfaden und Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst)
- Das Fair-Pay-Datenblatt bei neuen Förderanträgen, die Gehälter und Honrare nach Fair-Pay-Empfehlungen berücksichtigen, zusätzlich zum Kalkulationsblatt ausfüllen und gemeinsam mit den anderen Unterlagen zum Förderantrag einreichen. (Das scheint leider umständlich. Wir setzen uns ein für eine Vereinfachung und für eine Vermeidung von Doppellungen bei abgefragten Daten.)
Außerdem gut zu wissen
- Es stehen insgesamt 6,5 Millionen Euro für die Pilotphase 2022 zur Verfügung.
- Das BMKÖS gewährt einen Fair-Pay-Zuschuss maximal (!) in dem prozentuellen Ausmaß, in dem das BMKÖS auch die Gesamtkosten des Vorhabens fördert bzw. bereits gefördert hat. (Beispiel: BMKÖS fördert 30% der Gesamtkosten, BMKÖS übernimmt maximal 30% des Fair-Pay-Gap.) Ein Fair-Pay-Zuschuss des BMKÖS ist ausschließlich möglich für Vorhaben, bei denen (auch) das BMKÖS Fördergeber_in ist.
- Als Kalkulationshilfe für faire Bezahlung stehen die Empfehlungen der Interessengemeinsschaften zur Verfügung (z.B. Leitfaden und Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst)
– Seite in Arbeit! – Letztes Update: 28.3.2022 –
Wir ergänzen Informationen laufend. Es handelt sich um eine Pilotphase, offene Fragen stehen an der Tagesordnung. Wir sind um Klärungen bemüht. Für weitere Informationen verweisen wir auf die untenstehenden Links und empfehlen auch, direkt im BMKÖS (Kontakt) nachzufragen.
Hilfreiche Tipps zum Ausfüllen der Datenblätter hat auch die IG Kultur Österreich zusammengestellt.