Die Gipfelkonferenz aller österreichischen Künstlervereinigungen und -verbände hat beschlossen, die Forderungen der Verwertungsgesellschaft bildender Künstler bereffend eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Urheberrechts voll zu unterstützen. Die wesentlichen Punkte einer solchen Reform sind folgende:
▪ Einführung des Folgerechts.
▪ Einführung eines Vergütungsanspruches des Urhebers im Fall der Verwertung von Werken durch repographische Verfielfältigung.
▪ Einführung eines Vergütungsanspruches für die Verwertung von Werken im Schul- und Unterrichtsgebrauch.
▪ Prüfung der Möglichkeiten eines Systems der Urhebernachfolgevergütung (domaine public payant).
Die Gipfelkonferenz fordert umfassende und zeitgerechte Information der Künstlerschaft und ihrer gewählten Vertreter über die geplante Verankerung der “Freiheit der Kunst” in der Bundesverfassung und weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Gewährleistung eines ausreichenden und wirksamen Schutzes von Werken der Literatur und Kunst verfassunsgmäßig zu garantieren ist.
– Salzburg, 22.2.1981