Drei Monate Corona-Krise, diverse Fonds und immer wieder neue Regelungen. Wer, wann, wo nicht oder mittlerweile doch anspruchsberechtigt ist, hat sich wiederholt verändert.
Unverändert gilt: Erste Anlaufstelle für selbständige Künstler_innen ist der Härtefall-Fonds, angesiedelt bei der Wirtschaftskammer (WKO). Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die dort nicht antragsberechtigt sind, können sich an den Covid-19-Fonds im Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) wenden und „Soforthilfe“ beantragen. Im Juli soll ein neuer Fonds für Künstler_innen starten: ein „Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für Künstler_innen“, angesiedelt bei der Sozialbersicherung der Selbständigen (SVS).
Verbreitete Irrtümer
Ich bin beim Härtefall-Fonds (WKO) nicht antragsberechtigt…
… weil ich Künstler_in bin. -> FALSCH!
… weil ich kein Wirtschaftskammer-Mitglied bin. -> FALSCH!
… weil ich kein (gewerbliches) Unternehmen habe. -> FALSCH!
… weil ich auch Einkünfte aus einem Nebenjob habe. -> FALSCH!
… weil ich sowohl selbständig als auch unselbständig tätig bin. -> FALSCH!
… weil ich mehrfachversichert bin. -> FALSCH!
… weil ich eine Pension beziehe. -> FALSCH!
… weil ich eine Pension beziehe und über meine weiterhin ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht zusätzlich sozialversichert bin. -> FALSCH!
… weil ich keinen Einkommensteuerbescheid habe. -> FALSCH!
… weil ich keine KUR (Kennzahl des UnternehmensRegisters) habe. -> FALSCH!
… weil ich bei Phase 1 nichts bekommen habe. -> FALSCH!
… weil ich zu wenig verdiene. -> FALSCH!
… weil ich Student_in bin. -> FALSCH!
Ich bin beim Covid-19-Fonds (KSVF) nicht antragsberechtigt…
… weil ich keinen KSVF-Zuschuss beziehe. -> FALSCH!
… weil ich nicht als Künstler_in versichert bin. -> FALSCH!
… weil ich zu wenig verdiene. -> FALSCH!
… weil ich als Künstlerin unselbständig tätig (angestellt) bin. -> FALSCH!
… weil ich sowohl selbständig als auch unselbständig tätig bin. -> FALSCH!
… weil ich Unterstützung von meiner Verwertungsgesellschaft erhalten habe. -> FALSCH!
… weil ich Student_in bin. -> FALSCH!
Keiner der genannten Gründe ist ein Ausschlussgrund aus dem jeweiligen Fonds! Wichtig ist: Die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Bei Fragen oder Zweifel lieber einmal öfter nachfragen – bei den Fonds oder auch bei uns in der IG Bildende Kunst.