Härtefallfonds für mehrfach geringfügig Beschäftigte und fallweise Beschäftigte #CoronaKrise (Foto: D.K.)

Finally: Corona-Entschädigungen für mehrfach Geringfügige

Information des Kulturrat Österreich zum letzten Teil des Härtefallfonds

Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022. Gesetzlich vorgesehen ist diese Entschädigung seit Mai 2020.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Voraussetzung ist das Vorliegen von geringfügigen oder fallweisen Beschäftigungen (unselbstständig) im Referenzzeitraum von 1.9.2019 bis 29.2.2020. Das Einkommen aus diesen sechs Monaten muss insgesamt die sechsfache monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigen. Nicht anspruchsberechtigt ist u.a., wer in diesem Zeitraum ein – wenn auch noch so kurzes – pflichtversichertes Einkommen hatte oder Leistungen aus dem AMS bezog. […]

Endlich umgesetzt! Jetzt rasch bis 30. November 2022 beantragen

Wir freuen uns, dass es nunmehr doch noch gelungen ist, auch für diese Personengruppe eine finanzielle Entschädigung zu konzipieren. Insbesondere in jenen Arbeitsfeldern in Kunst und Kultur, in denen die Aneinanderreihung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse die Regel darstellt (z. B. im Film), bringt die Erweiterung des Härtefallfonds dringend notwendige nachträgliche finanzielle Entschädigung. Wenig erfreulich ist der restriktive Rahmen. In den segmentierten und oftmals hoch prekären Einkommens- und Arbeitsstrukturen im Kunst- und Kulturfeld waren und sind durchaus auch kurzzeitige Vollzeitanstellungen (z. B. projektbezogen) zusätzlich zu geringfügigen Jobs üblich und von den Corona-Präventionsmaßnahmen massiv betroffen. Noch immer gibt es Personen, die von allen Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen in der Pandemie ausgeschlossen sind. Mit dem Härtefallfonds für mehrfach Geringfügige ist aber – finally und für einen kurzen Antragszeitraum – nun ein wichtiger Schritt getan.


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Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss von Interessenvertretungen in Kunst, Kultur und Freien Medien. Die IG Bildende Kunst ist Mitglied im Kulturrat Österreich.