1.000 Euro "Lockdown-Bonus" für selbständige Künstler_innen #CoronaKrise (Foto: D.K.)

1.000 Euro „Lockdown-Bonus“

Zusätzliche Einmalzahlung für selbständige Künstler_innen ab sofort. Erhöhung Überbrückungsfinanzierung ab April.

Anträge für den „Lockdown-Bonus“ sind ab dieser Woche möglich: Selbständige Künstler_innen können für Jänner und Februar 2021 die Lockdown-Kompensation in der Höhe von 1.000 Euro zusätzlich zur Überbrückungsfinanzierung (SVS) bzw. zusätzlich zu Zahlungen aus dem Härtefallfonds (WKO) erhalten – als Einmalzahlung zum Ausgleich von finanziellen Nachteilen in Folge des Lockdowns in der Covid-19-Pandemie. Es gelten die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie bei der Überbrückungsfinanzierung. Anträge an die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) sind bis längstens 30.6.2021 möglich.

Ab 1.4.2021: Überbrückungsfinanzierung wird von 3.000 auf 6.000 Euro erhöht

Ab April wird außerdem der Betrag für die Überbrückungsfinanzierung (SVS) für 2021 – von aktuell 3.000 Euro – auf 6.000 Euro erhöht. Künstler_innen, die für das Jahr 2021 bereits 3.000 Euro Überbrückungsfinanzierung bezogen haben, müssen für die Erhöhung einen weiteren Antrag stellen – ab dem 1.4.2021 sind Anträge möglich. Die Lockdown-Kompensation von 1.000 Euro für Jänner und Februar 2021 kann zusätzlich zur Überbrückungsfinanzierung beantragt werden.

Gesamtbudget für Überbrückungsfinanzierung auf 120 Millionen erhöht

Sowohl für den Überbrückungsfinanzierungsfonds (SVS) als auch für den Covid-19-Fonds (KSVF) hat der Nationalrat am 24.2.2021 (auf Antrag der Regierungsparteien) einstimmig eine weitere Budgetaufstockung beschlossen. Die Überbrückungsfinanzierung wurde von 110 auf 120 Millionen Euro erhöht. Das Budget für den Covid-19-Fonds (KSVF) wurde ein weiteres Mal verdoppelt und beträgt nun 40 Millionen Euro.

Lockdown-Kompensation beantragen?
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
▪Antragsberechtigt sind Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und bei der SVS als Künstler_in versichert sind (Stichtage und Ausnahmen beachten! Siehe Punkt 1.5. in den FAQ der SVS). Eine nachträgliche Deklaration als Künstler_in ist möglich, wenn tatsächlich eine künstlerische Tätigkeit vorliegt.
▪Auch darüber hinaus gelten die selben Voraussetzungen wir für die Überbrückungsfinanzierung (SVS).
▪Die Lockdown-Kompensation für Jänner und Februar 2021 beträgt 1.000 Euro in Form einer Einmalzahlung.
▪Zahlungen aus der Überbrückungsfinanzierung (SVS) bzw. dem Härtefallfonds (WKO) werden nicht angerechnet, die Lockdown-Kompensation kann zusätzlich zu diesen Zahlungen bezogen werden.
▪Kein Anspruch besteht, wenn ein Anspruch auf den Ausfallbonus (für Unternehmer_innen mit einem hohen Umsatzausfall) gegeben ist. 
▪Für die Abwicklung der Lockdown-Kompensation ist die SVS zuständig. Anträge sind online, als PDF oder auf Papier (Formular) möglich, bis längstens 30.6.2021 (vorbehaltlich der budgetären Deckung). 

Lockdown-Kompensation (SVS)
▪FAQ und Antragsformular (SVS.at) (siehe “7. Lockdownkompensation für Künstler_innen”)
▪Richtlinie (BMKOES.gv.at)

Corona-Info für Künstler_innen
▪Corona-Info der IG Bildende Kunst (Überblick: Fonds, Verordnungen & Was ist möglich in Kunst und Kultur? u.a.m.)