Ich gehe davon aus, dass sich die Grundkategorie der Migrationsforschung in der Veränderung des Verhältnisses von Individuen zu natio-ethno-kulturell kodierten Zugehörigkeitsordnungen findet. Die Attribuierung „natio-ethno-kulturell“ fungiert als allgemeine Chiffre für eine territorial-räumliche Referenz aufweisende, politisch-imaginäre Zugehörigkeitsordnung der Moderne, die die Bewegungen von Menschen über Grenzen und innerhalb von Grenzen reglementiert, heraus fordert und provoziert. Natio-ethno-kulturell kodierte Zugehörigkeitsordnungen sind diffuse, vielgesichtige, variable Unterscheidungsformen, die sowohl von nationalstaatlichen Differenzierungspraxen als auch von Unterscheidungen getragen werden, die „den Westen“ von einem „Rest“ trennen, an Rassekonstruktionen anschließen, zwischen „Europeanness“ und „Non-Europeanness“ oder „Islam“ und „Non-Islam“ unterscheiden. Diese Ordnungen werden in komplex-dynamischen, gleichwohl eine Trägheit aufweisenden glokalen Prozessen der De-Stabilisierung von Identitäts- und Zugehörigkeitskonzepten sowie Raumverständnissen erzeugt.
Natio-ethno-kulturell kodierte Zugehörigkeitsräume sind – um es aus der Perspektive des und der Einzelnen zu formulieren – faktische und imaginäre Räume, die den Einzelnen nicht gegenübergestellt sind, sondern in denen sie vielmehr ein handlungsrelevantes Verständnis ihrer selbst erlernen und praktizieren. Um die konstitutiven analytischen Elemente natio-ethno-kulturell kodierter Zugehörigkeitsordnung näher zu bestimmen, macht es Sinn, in einer idealtypischen Einstellung gedankenexperimentell nach jenen Bedingungen zu fragen, unter denen sich Menschen einem natio-ethno-kulturellen Raum als fraglos zugehörig beschreiben. Menschen tun dies, wenn sie sich selbst als symbolisches Mitglied des Raumes erkennen und von bedeutsamen Anderen als Mitglied erkannt werden, wenn sie in dem Raum in einer ihnen gemäßen Weise habituell wirksam und schließlich an den Raum biographisch gebunden sind. Natio-ethno-kulturell kodierte Zugehörigkeit geht mit symbolischen Distinktions- und Klassifikationser fahrungen, mit der Erfahrung der Handlungsmächtigkeit und Wirksamkeit und schließlich mit biographischen Erfahrungen der kontextuellen oder raumbezogenen Verortung einher.
Der Regulation natio-ethno-kulturell kodierter Zugehörigkeitsordnungen geht voraus und sie wird begleitet davon, dass ein spezifischer Bedarf zur Regulation als krisenhaft verstandener gesellschaftlicher Verhältnisse wahr gemacht ist. Jede politische Ordnung ist nicht einfach irgendwie da, sondern wird beständig performativ hergestellt. Regulationsbedarfe und insbesondere Krisendiagnosen sowie Auseinandersetzungen um die Gültigkeit der jeweiligen Krisendiagnose sind hierbei ein besonderes und wichtiges Moment der Wieder- und Neuherstellung politischer Ordnung, da aus als gültig geltenden Krisendiagnosen spezifische regulative Prinzipien resultieren. Die Regulation natio-ethno-kulturell kodierter Zugehörigkeitsordnungen steht also damit in Zusammenhang, dass eine bestimmte Krise als gegeben gesetzt ist, eine bestimmte Krisenbeschreibung hegemonial durchgesetzt wird und entsprechende Krisenlösungen diskutiert und bestimmte Lösungsoptionen als legitime Lösungen verstanden werden. Ich gehe davon das, dass das gesellschaftstheoretische Wesen der Migration darin zu finden ist, dass Migration mit der Beunruhigung gesellschaftlicher Verhältnisse und Regelungen verbunden ist und damit Kontingenz wie Brüchigkeit dieser Verhältnisse und Regelungen anzeigt. Migration beunruhigt Ordnungen sozialer Zusammenhänge – in praktisch-technischer wie normativer Hinsicht. (Migrations-)Regime können in diesem Zusammenhang als regulative Reaktion und Resonanz auf eine bedeutsame Unruhe und Krise im entsprechenden sozialen Zusammenhang verstanden werden; wobei das, was als Unruhe und Krise gilt, praktisch-technische und/oder normative Komplikationen, im Rahmen eines Migrationsregimes als Krise wahr und legitim gemacht werden muss.
Migrationsregime stellen in dieser Perspektive ein heterogenes Ensemble an Praktiken dar, mit dem symbolische Mitgliedschaft in natio-ethno-kulturell kodierten Zugehörigkeitsräumen, habituelle Wirksamkeit sowie Möglichkeiten der biographischen Bindung an den Raum reguliert werden und zwar nicht allein mit Bezug auf „Migrant_innen“, sondern allgemein. Der Regulation von natio-ethno-kulturell kodierten Zugehörigkeits ordnungen vorausgesetzt ist, dass ein signifikanter Regulationsbedarf als vorhanden kommuniziert und wahr gemacht wird, in anderen Worten: eine bestimmte Krise als gegeben ausgegeben wird und entsprechende regulative Krisenlösungen plausibler und legitimer Weise nach sich zieht.
Wenn wir uns die gegenwärtigen diskursiv-politischen Auseinandersetzungen und regulativen Entscheidungen in Europa vergegenwärtigen, dann ist es vielleicht nicht ganz abwegig, von der Dominanz unterschiedlicher migrationsgesellschaft licher Krisenszenarien zu sprechen. Ich skizziere quasi-empirisch: Gegenwärtig sind Kriseninszenierungen prominent, die als Notstand die Überforderung (der Kommunen, der Länder,des Nationalstaates, Europas) ausgemacht haben und mit dieser Krisendiagnose als regulatives Prinzip Abschottung, Grenzschließung und eine Politik der Zurückweisung der Körper wahr machen, welche zwei wichtige Subjektpositionen gebiert: (a) Leibsubjekte, deren Empfindsamkeit und Verletzlichkeit etwa als Angst und Wut thematisch ist und (b) (de-)subjektivierte Körperwesen, die numerisch als Masse zur Bedrohung werden. „Überforderung – Politik der Zurückweisung der Körper – Leib-subjekte/Körperwesen“ könnte insofern als ein gegenwärtig bedeutsames Migrationsregime gefasst werden. Zugleich haben wir es aber auch mit der Wirksamkeit eines Migrationsregimes zu tun, das als Notstand viel eher den Humankapitalbedarf und einen womöglich zukünftigen Humankapitalnotstand ausgemacht hat, aus dem als regulatives Prinzip das der Selektion respektive Ausbildung des Nützlichen resultiert, das Subjektpositionen offeriert, die zwischen den Polen (ewiger) Unnützlichkeit und (vorläufiger) Nützlichkeit angesiedelt sind. Die Trias „Humankapitalbedarf – Selektion – (un)nützliche Subjekte“ kennzeichnete mithin ein zweites Migrationsregime.
Paul Mecheril ist Professor für Migration und Bildung am Institut für Pädagogik der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg und leitet dort des Center for Migration, Education and Cultural Studies.
Der Text ist eine überarbeitete Passage aus: Paul Mecheril: Ordnung, Krise, Schließung. Anmerkungen zum Begriff Migrationsregime aus zugehörigkeitstheoretischer Perspektive. In: A. Pott, Ch. Rass & F. Wolff (Hg.) Was ist ein Migrations regime? What is a Migration Regime? Migrations gesellschaften 1. Wiesbaden: Springer VS 2017 (in Druck).