Autoritäten verschieben, festlegen, angreifen

Einige Fragen zu Repatriierungsverhandlungen

Vermehrt werden in den letzten Jahren auch im deutschsprachigen Raum Forderungen nach Restitution und Repatriierung von Artefakten und menschlichen Überresten aus ethnologischen und anthropologischen Sammlungen öffentlich diskutiert. Wie allgemein bekannt, steht die Gründung und Institutionalisierung jener Sammlungen in Natur- und Völkerkundemuseen in engem Zusammenhang mit der kolonialen Expansion Europas – ein Großteil der in ihnen akkumulierten „Sammlungsobjekte“ wurde innerhalb kolonialer Machtverhältnisse angeeignet. Es steht außer Frage, dass die Aneignungsumstände verschieden waren. In Bezug auf menschliche Überreste reichen die Möglichkeiten vom Mord der Person, deren Körper „der Wissenschaft“ übereignet werden sollte, über heimliche Exhumierungen von Grabstätten, bspw. angegliedert an Missionen und koloniale Gefängnisse, bis hin zu Schenkungen und Verkäufen durch Ärzte, Kolonialbeamte, Missionare und Zivilbevölkerung, sei es von kolonialer oder indigener Seite.

In Diskussionen um die Rückgabe von human remains scheint es heute – neben allerlei berechtigten und vorgeschobenen Ressourcen betreffenden Einwänden – vor allem drei Knackpunkte zu geben: Die Frage nach dem wissenschaftlichen Wert der Knochen, die Frage danach, ob ihr „Erwerb“ als ethisch oder unethisch zu bewerten ist, und die Frage danach, an wen sie zurückgegeben werden sollen. All diesen Fragen liegt der Streit darüber zugrunde, wem die Entscheidungs- und Definitionshoheit zugesprochen wird. Zumeist westliche Wissenschaftler_innen argumentieren, dass Knochen wichtige Informationen zu den Lebensumständen der Betroffenen enthalten. Da sich technische Möglichkeiten und Forschungsperspektiven kontinuierlich ändern, ist dieser Prozess nie abgeschlossen – die Knochen werden mit einem Archiv gleichgesetzt, das es im Sinne universaler wissenschaftlicher Werte zu erhalten gälte. Dem entgegen steht von indigener Seite meist die Ansicht, dass Untersuchungen an Gebeinen höchstens zur Identitätsbestimmung interessant sein könnten, dass aber das für die Geschichte der Betroffenen relevante Archiv in den Überlieferungen der jeweiligen Gesellschaften liegt.

Im Bemühen, menschliche Überreste für Forschungen zugänglich zu halten, argumentieren Repräsentant_innen der Gemeinschaften westlicher Wissenschaftler_innen damit, dass bloß solche Knochen, die unter „unethischen“ Umständen angeeignet wurden, zur Repatriierung freigegeben werden sollten. (Die 2013 erschienenen Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und Sammlungen des Deutschen Museumsbundes nennen das: „Unrechtskontext“.) Hier wird ein Aspekt tragend, der von Museumsseite aus gern nur in ausgewählten Situationen vorgebracht wird: Provenienz und „Sammlungsumstände“ eines Großteils der Gebeine sind nicht ausreichend dokumentiert. Dem gegenüber gibt es – u.a. durch Korrespondenzen zwischen Museumsmitarbeiter_innen, Forscher_innen und „Laien-Sammler_innen“ – aus der Zeit der Aneignungen Belege dafür, dass sich die Involvierten ihrem alles andere als ethischen Verhalten bewusst waren. Es ist somit auch bei dokumentierter Provenienz wahrscheinlich, dass die größten „Unrechtskontexte“ nicht in den Eingangsregistern der Sammlungen stehen. Andersherum gedacht gibt es die Ansicht, dass es einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen bedürfte, um Forschungen an ihren Überresten ethisch vertretbar werden zu lassen, ebenso wie die Überzeugung, dass der Verbleib menschlicher Überreste in Museen und Sammlungen per se nicht zulässig ist, da die Betroffenen so keine Ruhe finden können.

Und wie soll im Fall einer Repatriierung darüber entschieden werden, wohin zurückgeführt wird? Hier wird oft mit den Begriffen „Herkunftsgemeinschaft“ oder „source community“ operiert. Damit werden biologische oder kulturelle Nachfahren der Menschen gemeint, deren Gebeine (und Artefakte) in Sammlungen eingespeist wurden. Während die biologische Abstammung in biologistische Fallen tappt und meist nicht ohne (DNA-)Analysen umsetzbar wäre, birgt auch die kulturelle Definition Schwierigkeiten. Oftmals scheinen Imaginationen statischer, homogener kultureller Zusammenhänge zu bestehen, die den gleichen Wunsch nach „authentisch“ „Anderen“ fortschreiben, wie er zur Zeit der Aneignungen bestimmend war. Das wird in solchen Guidelines und Politiken deutlich, die weiterhin „Wissenschaftler_innen“ bzw. „Expert_innen“ und eben „source communities“ alsunvereinbare Gegenüber darstellen. Es zeigt sich auch in Beschwerden darüber, dass diejenigen, die Repatriierungen fordern, die Verhandlungen zu politischen Zwecken missbrauchen würden. Tatsächlich sind aber Repatriierungen durchgehend auch politische Prozesse, bei denen nicht zuletzt das Selbstbestimmungsrecht von – u.a. durch politische, (neo-)koloniale Entwicklungen geformten – Identitäten auf dem Spiel steht. Es sollte also nicht vonseiten der Museen definiert werden, wer ausreichend kulturelle Affinität besitzt, um Rückführungen zu fordern. Und es sollte auch nicht überraschen, wenn im Ausverhandlungsprozess um die Zugehörigkeit zu repatriierender menschlicher Überreste aktuelle politische Interessen aller Beteiligten eine zentrale Rolle spielen.


Sophie Schasiepen ist Kulturwissenschaftlerin und arbeitet an ihrer Dissertation zur Repatriierung von Klaas und Trooi Pienaar von Österreich nach Südafrika.