War das intendiert? (Foto: Martin Reinhart, bearbeitet/beschnitten)
War das intendiert? #zuverdienstAMS (Foto: Martin Reinhart, bearbeitet)

War das intendiert?

Offener Brief: Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld muss möglich bleiben!

Appell der IG Bildende Kunst für eine adäquate Absicherung bei Erwerbslosigkeit. 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Christian Stocker,
sehr geehrter Herr Vizekanzler und BM Andreas Babler,
sehr geehrte Frau BMin Korinna Schumann!
Sehr geehrte Sozialsprecher der Regierungsparteien August Wöginger, Josef Muchitsch und Johannes Gasser!
Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat, insbesondere im Ausschuss für Arbeit und Soziales!

Ab 1.1.2026 wird die Möglichkeit zum Zuverdienst bei Arbeitslosengeld der Vergangenheit angehören. Wir appellieren an Sie, dringend umzulenken! Denn das fördert Armut, verhindert vielfach Arbeit und trifft Frauen besonders. Auch in Kunst und Kultur legen Sie damit existenzbedrohende Steine in den Weg – in ohnehin herausfordernd prekären Berufsfeldern. Lediglich vier, zum Teil befristete Ausnahmen sind vorgesehen. Noch ist es möglich, diese Gesetzesänderung rechtzeitig vor dem Inkrafttreten zu überarbeiten.

Eine weitere Ausnahme wollen Sie nun nachträglich verankern, um zu verhindern, dass Teilnehmer:innen an AMS-Maßnahmen wie Nach- und Umschulungen (Pflegestipendien, Fachkurse) nicht ihre AMS-Geldleistungen verlieren. Denn: „Das war nicht intendiert.“, hieß es zuletzt aus dem Sozialministerium gegenüber der APA. Das ist wichtig, aber weiterhin nicht ausreichend. Wir fordern Sie auf, diese Gelegenheit auch als Chance für eine Kurskorrektur zu nutzen!

Was war intendiert?

Die neue Rechtslage ignoriert die typisch atypischen Berufsrealitäten in Kunst und Kultur. Ist das intendiert? Laut Regierungsprogramm wollen Sie die sozialrechtliche Absicherung von Künstler:innen und Kulturarbeitenden verbessern. Mit der beschlossenen Novelle machen Sie das Gegenteil. Doch keineswegs sind bloß Kunst und Kultur betroffen.

Die neue Rechtslage fördert Armut. AK und ÖGB haben in einem gemeinsamen Factsheet (2022) vorgerechnet: 50% der arbeitslosen Frauen erreichen erst durch einen geringfügigen Zuverdienst ein Einkommen knapp über der Armutsgefährdungsschwelle. Der Gender Pay Gap in Österreich ist beschämend hoch. Wer wenig verdient, erhält sehr niedriges Arbeitslosengeld. Auch das trifft abermals auf Kunst und Kultur besonders zu.

Worum geht es? Drei Beispiele aus der Arbeitswelt von Künstler:innen

Geringfügige Aufträge und Beschäftigungen sind ebenso Teil des beruflichen Alltags in Kunst und Kultur wie das Jonglieren mit mehreren Jobs. Auf Phasen exzessiver Auslastung können arbeitslose Phasen folgen. Berufliche Präsenz und Netzwerkarbeit sind Schlüsselfaktoren für Folgeaufträge und -beschäftigungen im Feld. Wie schlägt hier die Gesetzesänderung ab 2026 zu? Drei Beispiele: 

  • Beispiel 1: Nach dem Ende einer Projektanstellung in Teilzeit bezieht eine bildende Künstler:in rund 800 Euro Arbeitslosengeld pro Monat. Sie erhält die Einladung, an einer Gruppenausstellung teilzunehmen, Ausstellungshonorar 450 Euro. Welche Optionen hat sie? Absagen. Unbezahlt arbeiten? Außerdem: Sozialhilfe (Mindestsicherung) beantragen, weil das Arbeitslosengeld unter dem Existenzminimum liegt. Ist das intendiert? 
  • Beispiel 2: Die befristete Anstellung als Kunstvermittlerin bei einem Festival geht im April zu Ende. Stets im Sommersemester besteht seit einigen Jahren ein geringfügiger Lehrauftrag an einer Universität. Was bedeutet das? Die Künstler:in gilt nicht als arbeitslos solange die geringfügige Beschäftigung andauert. Davon kann sie allerdings nicht leben. (By the way: Kann sie mitten im Semester überhaupt aus dem Arbeitsvertrag aussteigen? Welche Folgen hätte das für die Studierenden!? Und für zukünftige Lehraufträge?)
  • Beispiel 3 – und das gilt gleichfalls in Kombination mit Beispiel 1 und 2: Eine Künstler:in bezieht Arbeitslosengeld. Die erst vor kurzem begonnene selbstständige Tätigkeit reduziert sie notgedrungen von geringfügig auf Null. Noch vor Ende des Jahres steht ein lukrativer Kunstverkauf in Aussicht. (Variante: Im Herbst erhält sie die Zusage für ein Projekt – in selbstständiger Arbeit.) Damit würde sie die Versicherungsgrenze (jährliche Geringfügigkeitsgrenze) aus selbstständiger Tätigkeit überschreiten und für das gesamte Jahr in die Pflichtversicherung bei der SVS einbezogen werden. Was passiert? Rückwirkend gilt sie für die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht mehr als arbeitslos – obwohl sie währenddessen sogar geringfügige Aufträge abgesagt hat. Fazit: Das AMS fordert das bezogene Arbeitslosengeld zurück. Die Künstler:in steht vor einem finanziellen Desaster. Trägt das bei, Personen wieder in vollversicherte Beschäftigung zu bringen? 

Was fordern wir?

Wir fordern eine soziale Absicherung, die die besonderen Erwerbsrealitäten von Künstler:innen und Kulturarbeitenden anerkennt – um das Regierungsprogramm zu zitieren. Und nicht nur in Kunst und Kultur: Laut Arbeitsmarktstatistiken 2024 waren bereits 36,7% aller unselbstständig Erwerbstätigen atypisch beschäftigt, 5,7% der Erwerbstätigen insgesamt hatten mehrere Jobs gleichzeitig. Adäquate Absicherung erfordert auch einen diskriminierungskritischen Blick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt für Künstler:innen ohne EU/EWR-Pass. 

Die Definition von Arbeitslosigkeit muss neugestaltet werden. Auch für Selbstständige, gerade für Solo-Selbstständige. Wenn das Leben auf dem Zusammenspiel von mehreren Jobs aufbaut, darf es nicht heißen: Alles aufgeben, nur 100% arbeitslos ist möglich. Wer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung leistet, muss auch realistische Chancen haben, bei Bedarf einen Anspruch geltend machen zu können: Die Anwartschaft muss erleichtert werden für Personen in tageweisen und anderen berufstypisch kurzen Beschäftigungsdauern. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe müssen in angemessener Höhe sein – zumindest in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle –, bei längerem Bezug auch inflationsangepasst.

Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld muss weiterhin möglich sein! 

Zumindest bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe unter der Armutsgefährdungsschwelle.

Mit freundlichen Grüßen,

Vasilena Gankovska, Guilherme Maggessi, Almut Rink, Ruby Sircar, Daniela Koweindl
IG Bildende Kunst  

#zuverdienstAMS