pay the artist now!

Gemeinsam nächste Schritte setzen, quer durch Österreich

Unter dem Titel pay the artist now! gab es im November 2018 initiiert und organisiert von der IG Bildende Kunst ein erstes Austausch- und Arbeitstreffen in Wien. Als Auftaktveranstaltung hielt die bildende Künstlerin Heidi Sill in ihrer Funktion als Sprecherin des berufsverband bildender künstler*innen berlin (bbk berlin) einen öffentlichen Vortrag über das Berliner Modell der Ausstellungshonorare in den Kommunalen Galerien Berlins, wie es seit 2016 praktiziert wird.

Am darauffolgenden Arbeitstreffen nahmen neben der Berliner Gästin 17 Vertreter_innen österreichischer Künstler_innenvereinigungen und Kunstinstitutionen aus fast allen Bundesländern teil (VBKÖ, Galerie 5020, Secession Wien, <rotor> Graz, periscope Salzburg, kunstraum pro arte Hallein, kültüř gemma!, BV Zentralverband, IG Bildende Kunst, Ernst Logar Landeskulturbeirat Kärnten). Gemeinsames Ziel ist, dass Künstler_innen in Österreich für geleistete Arbeit auch angemessen bezahlt werden! Das oft von Kritiker_innen angeführte Argument, Künstler_innen könnten ihre Kunstwerke nach Ausstellungen verkaufen, perpetuiert einen Werkbegriff, der antiquiert und in vielen Fällen auch nicht mehr zutreffend ist.</rotor>

Nachdem wir uns einen groben Überblick über bestehenden Modelle verschafft (z.B. Berliner Modell, W.A.G.E. New York, Yes! We Pay Artists! Ireland) und einen Tag mit intensiven Diskussionen in mehreren Arbeitsgruppen absolviert haben sind wir zu folgenden vorläufigen Ergebnissen und Zielsetzungen gekommen, an denen wir bis zum nächsten Arbeitstreffen im Frühjahr 2019 weiterarbeiten werden:

Es soll eine Präambel verfasst werden, welche die Basis gemeinsamer Forderungen zu allgemeinen Ausstellungshonoraren sein wird. Darin verankert finden sich Ausstellungshonorare, die von allen durch die öffentliche Hand geförderten Ausstellungsräumen, Institutionen und Vereinen ausbezahlt werden sollen. Voraussetzung dafür ist eine genaue Definition von Begriffen wie Ausstellungshonorar, Künstler_innenhonorar und Ausstellungsvergütung (die wiederum im Urheberrecht verankert werden müsste). Grundsätzlich sollen Ausstellungshonorare bezahlt werden, unabhängig davon, ob es sich um neue oder bestehende Arbeiten handelt – und unabhängig von Erfolg und Karrierestand. Als Qualitätsmerkmal gelten die Kriterien der aus öffentlicher Hand geförderten Vereine und Institutionen. Basierend auf welchem/n Modell/en die Honorarsätze berechnet werden sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch in Bearbeitung. In Anlehnung an Fair Pay der IG Kultur soll weiters ein Gütesiegel entwickelt werden, mit dem Ausstellungsräume und Kunstinstitutionen ihre Solidarität mit der Initiative pay the artist now! nach außen zeigen können. Als essentielles Argumentarium soll ein Formular mit Honorarschlüssel entwickelt werden, auf das sich Künstler_innen beziehen können und welches als Beilage zu Förderanträgen bereits im Herbst 2019 zur Anwendung kommen soll.

Der Tiroler Künstler*schaft als Interessenvertretung ist es ein großes Anliegen, an diesem wichtigen Thema dranzubleiben und mitzuhelfen, Künstler_innenhonorare in Österreich zu etablieren.


Michael Strasser ist Vorstandsmitglied der Tiroler Künstler*schaft.