Lobbyieren für soziale Sicherheit: Eine Momentaufnahme aus der Schweiz

Bis heute hat die Schweiz auf nationaler Ebene kein Gesetz, das die Kulturförderung regelt. Nun ist vor einigen Jahren im Rahmen einer Verfassungsrevison ein Kulturartikel eingeführt worden, und dieses Frühjahr beginnen in den beiden nationalen Parlamenten endlich die Beratungen – die Schweiz gibt sich ein Kulturförderungsgesetz. Der Gesetzesentwurf, wie er heute vorliegt, ist eine verpasste Chance. Die Künstlerverbände haben während der Entwurfsarbeit und bei der Vernehmlassung ihre Anliegen eingebracht. Aber keines wurde berücksichtigt. Das Gesetz legt lediglich fest, wie in der Schweiz Kultur verwaltet werden soll. Es kann im besten Fall als ein Kulturverwaltungsgesetz ohne Zweckartikel bezeichnet werden. Das Gesetz trägt somit nichts zur Verbesserung der Situation der Künstler und Künstlerinnen in der Schweiz bei. Im Gegen teil. Es schreibt sogar den Rückzug des Bun des aus der Werkförderung vor. Heute vergibt der Bund Werkbeiträge. In Zukunft sollen das nur noch die Kantone tun können. Eine der besten Chancen, die verpasst sein wird: die gesetzliche Regelung der Rolle des Bundes im Bereich der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. Aber der Mist ist noch nicht geführt. Es bleibt zwar nicht mehr viel Zeit, aber gemeinsam lobbyierend sollte es den Künstlern und Künstlerinnen und deren Verbänden gelingen, die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, anschließend auch den National und Ständerat davon zu überzeugen, dass das Gesetz in dieser Form nicht verabschiedet werden darf. Auch das Kulturministerium lobbyiert mit. Der Kulturminister hat die Angelegenheit zur persönlichen Chefsache erklärt.

Der Kulturminister der Schweiz?

Ja genau. Seit 2005 wählen die Kultur schaffenden jedes zweite Jahr demokratisch und übers Internet ihren Kulturminister oder ihre Kulturministerin. Erster Kulturminister der Schweiz war der Aktionskünstler Heinrich Gartentor. Mittlerweile ist er Präsident von visarte, dem Berufsverband der visuellen Kunst. Aktuell amtiert der Schriftsteller Dominik Riedo. Im September ist er offiziell an einer Grande Soirée in Biel in das Amt eingesetzt worden. Über 3000 Personen haben sich an den Wahlen aktiv beteiligt. Die Beteiligung wächst. Der Kulturminister ist für die Politik ein Künstler zum Anfassen. Er taucht auf, wo die offizielle Schweiz sich trifft, stellt sich vor und mischt sich ein. Er kennt die Dossiers, knüpft Kontakte zu den Parlamentariern und Parlamentarierinnen und diskutiert mit ihnen die Anliegen der Kulturschaffenden. Er zeigt auf, wie Künstler und Künstlerinnen in diesem Land leben. Den Politikern und Politikerinnen gefällt dieses kulturpolitische Spiel. Den Medien auch. Sie berichten schweizweit, wenn Neuwahlen anstehen. Auch widmete neulich das Schweizer Fernsehen dem Projekt eine ganze Stunde Sendezeit. Dominik Rie do versprach auf seiner Wahlkampftour, sich für die soziale Sicherheit der Kultur schaffenden dieses Landes einzusetzen. Dies tut er nun in Absprache und in enger Zusammenarbeit mit seinem ihn stets unterstützenden „Backoffice“ und den Ver bänden der Künstler und Künstlerinnen der Schweiz, allen voran mit deren Dachverband Suisseculture. In der Schweiz ist das Eidgenössische Department des Innern für die Kultur zuständig. Anlaufstelle ist das Bundesamt für Kultur, das BAK. Unter seiner Federführung ist das Kulturförderungsgesetz entworfen worden. Seine Beamten dünnten es auch aus. Sie entschieden, dass es keinen Artikel zur sozialen Sicherheit enthalten soll. Der Artikel ist noch vor der ersten öffentlichen Vernehmlassung gestrichen worden. Obwohl auch das BAK nicht bestreitet, dass die spezifische Situation der Kunstschaffenden im Bereich der Sozialversicherungen nur ungenügend berücksichtigt ist und dass im Hinblick auf die Vorsorge von Künstlerinnen und Künstlern großer Handlungsbedarf besteht, schieben sie das Thema auf die lange Bank. In einem Bericht zur Situation der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz stellt das BAK unter anderem fest: „Selbständig erwerbende Kulturschaffende sollten mehr Eigenverantwortung übernehmen und ihrer persönlichen Altersvorsorge mehr Gewicht beimessen (BAK, 2007).“ Die Verfasser schlagen vor, bestehende Lösungen besser bekannt zu machen. Auch müsse versucht werden, bestehende Einrichtungen für alle Künstler und Künstlerinnen zu öffnen. Eine gesetzliche Verankerung, welche den Bund in irgendeiner Form in die Pflicht nehmen würde, scheut das BAK wie der Teufel das Weihwasser.

Bund soll im Kulturförderungsgesetz Förderung der Altersvorsorge vorsehen

Aber genau dies verlangen die Verbände der Künstler und Künstlerinnen, mit ihnen der Kulturminister Dominik Riedo. Der Bund muss Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen genau dort vorsehen, wo sie hingehören: nämlich im Kulturförderungsgesetz. Er soll im Rahmen seiner Kulturförderungstätigkeiten zu den Kosten von nationalen Vorsorgeeinrichtungen für Kulturschaffende beitragen können. Das BAK hat sich seine Meinung gemacht und blockt ab. Möchte man in dieser Sache etwas bewegen, gibt es nur eines: Krach machen beim Gesetzgeber, beim Parlament und seinen Kommissionen. Im November 2007 lud das Kulturministerium Experten und Expertinnen in den Schweizer Jura zu einer Retraite, welche vom Migros Kulturprozent, dem größten privaten Kulturförderer der Schweiz, finanziert wurde. Eingeladen waren auch das BAK, ein Vertreter der deutschen Künstlersozialkasse und eine Vertreterin vom Kulturrat Österreich. Knowhow wurde ausgetauscht. Gemeinsam wurde eine Schweizer Lösung diskutiert. Es wurden konkrete Mo delle skizziert. Es wurde klar: Mit oder ohne gesetzliche Verankerung muss eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden. Wie stellt sich die Schweizer Situation dar? Durch das 3 Säulen-Konzept, welches in der Bundesverfassung verankert ist, bietet der Bund durch die staatliche Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) den Kulturschaffen den wie allen Bürgern und Bürgerinnen eine schmale Existenzsicherung (1. Säule). Die berufliche Vorsorge jedoch, die 2. Säule, welche die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards gewährleisten soll, wird in der Schweiz privat zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn organisiert. Das Gesetz verpflichtet jedoch die ArbeitgeberInnen, für ihre ArbeitnehmerInnen bei einer Vorsorgeeinrichtung Beiträge abzurechnen, die zur einen Hälfte den ArbeitnehmerInnen abgezogen und zur andern von den ArbeitgeberInnen getragen werden. Selbständigerwerbende hingegen müssen sich ihre berufliche Vorsorge selber organisieren und finanzieren. Eine Bildhauerin, ein Kunstmaler oder eine Schriftstellerin werden nicht angestellt, sondern schaffen ihre Werke als Alleinunternehmer sehr oft mit Förderbeiträgen der öffentlichen Hand und privater Stiftungen. Sie gelten in der Schweiz als Selbständigerwerbende, obwohl es sich, wie es das BAK sel ber feststellt, häufig um eine „Scheinselbständigkeit“ handelt. Die Künstlersozialkasse Deutschland bezeichnet dies treffend als ei ne „Selbständigkeit in Arbeitnehmer ähnlichen Verhältnissen“. Die direkte Abhängigkeit von Künstlern und Künstlerinnen von ihren Geldgebern, meist der öffentlichen Hand, ist offensichtlich.

„Arbeitgeber“ sollen Arbeitgeberbeiträge entrichten

Hier soll der öffentlichen Hand – später auch den privaten Kulturstiftungen – die Möglichkeit gegeben werden, als vertrauenswürdige Sozialpartner und „Arbeitgeber“ aufzutreten. Sie sollen wie in üblichen Beschäftigungsverhältnissen ihre Arbeitgeberbeiträge an nationale Vorsorgeeinrichtungen für Kulturschaffende entrichten können. Die andere Hälfte wird von den „Arbeitnehmern“, den Kunstschaffenden, selbst geleistet. Das Kulturministerium wird im März dieses Jahres zu einer zweiten Retraite in den Jura einladen. Wie das BAK in seinem Bericht richtig festhält, gibt es viele Dinge, die die Verbände selber an die Hand nehmen können und müssen. Es besteht Handlungsbedarf. Nicht zuletzt gilt es nun, zusammen mit bestehenden Pensionskassen, das skizzierte Modell zu konkretisieren. Es soll allen Künstlern und Künstlerinnen ein Angebot gemacht werden können: eine attraktive Schweizer Künstlerpensionskasse. Bis März werden alle wissen, ob der Gesetzgeber dazu Hand bietet. Ein Artikel zur sozialen Sicherheit im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes würde reichen, einen entscheidenden Schritt weiterzugehen. Auch Dominik Riedo, Kulturminister der Schweiz, wäre bestimmt bald froh zu wissen, wie er als selbständigerwerbender Autor seine berufliche Vorsorge konkret an die Hand nehmen kann. Er ist auch nicht mehr der Jüngste.


Adi Blum lebt als Musiker und freier Autor in Luzern. Er organisiert und produziert mit p&s netzwerk kultur kulturelle Anlässe. Er begründete zusammen mit Beat Mazenauer das Kulturministerium und betreibt dessen Backoffice. Wichtige Links: www.kulturministerium.ch; www.suisseculture.ch; www.bak.admin.ch